Beiträge von Sawe

    Die Bezeichnung "Qualitätsentwicklung" ist kein Sammelbegriff für außenunterrichtliche Veranstaltungen. Man müsste schon genauer schauen, worum es geht.

    Es geht darum, dass wir außerhalb des Unterrichts Veranstaltungen mit den Schülern planen sollen.

    Unabhängig von unserem Unterricht. Wir wären dazu verpflichtet, dies ohne Anrechnung zu leisten, im Rahmen der Qualitätsentwicklung.

    Dabei ist es auch egal, ob jemand mit Deutsch/Englisch schon komplett ausgelastet ist, und andere Lehrkräfte wiederum nicht.


    der Job besteht nicht nur daraus, 24 Stunden pro Woche zu unterrichten, hin und wieder mal eine Konferenz abzusitzen und dann nach Hause zu gehen.

    Ich plane, korrigiere, und arbeite mehr als 40 Stunden die Woche aufs Jahr gerechnet.

    Welcher Lehrer geht nach Hause, und hat dann nichts zu tun? Das würde mich mal interessieren?

    Moin,


    ich habe da mal ne Frage.

    Was für Aufgaben muss eine normale Lehrkraft im Rahmen der Qualitätsentwicklung übernehmen?

    Uns wurde gesagt, wir müssten Abendveranstaltungen, Tagesveranstaltungen u.s.w. mit den Schülern außerhalb der Unterrichtszeit planen.

    Auch am Abend oder am Wochenende. Gibt es irgendwo eine Auflistung oder eine genaue Erklärung in welchem Rahmen man solche Aufgaben übernehmen muss?

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass wir dazu verpflichtet sind uns am Abend oder Wochenende mit Schülern zu Aktivitäten zu treffen.


    Danke für Euren Input. :S

    Moin Ihr Lieben,


    darf die Schulleitung die Stunden eigentlich auf die Wochen verteilen, wie sie will?
    In meinem Stundenplan für das nächste Schuljahr habe ich eine Woche 28, und eine Woche 20 Stunden.

    Das haben die sich bei uns neu ausgedacht. Finde das gelinde gesagt nicht ganz so geil. 8)

    Bereitschaftszeiten müssen angerechnet werden, völlig egal, wie man sie nennt.

    Werden sie bei uns nicht.
    Wir müssen 2 mal im Halbjahr für Bereitschaft 2 Stunden fest in der Schule sein.
    Gibt es dafür einen Beleg, denn das versuchen wir schon seit Jahren klar zu machen, dass es angerechnet werden muss.

    Das ändert aber nichts daran, dass man grundsätzlich immer für Vertretung eingeplant werden kann, so lange es im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen für Beamte bleibt.

    Wie viele Vertretungsstunden sind denn pro Woche erlaubt?
    Wir haben teilweise 6 Vertretungsstunden die Woche, und das bei 160 Kollegen.

    Bei ner vollen Stelle mit 2 Sprachen, ist das natürlich kaum zu schaffen. Diese werden aber natürlich angerechnet.

    Was sind zwingende dienstliche Verhältnisse?

    Das ist wieder ein sehr dehnbarer Begriff.


    Feste Termine kündige ich normalerweise bei den Vertretungsplanern an. Diskussionen gab es hierbei auch nie.

    Und genau das habe ich getan.
    Daraufhin wurde mir gesagt, das ginge nicht, ich müsste immer zur Verfügung stehen.

    Sollte ich also nach der 4. Stunde frei haben, dürfte ich keine Termine in die 5/6 Stunde legen.

    Obwohl ich dann ja nach Hause gehe. Zu Hause habe ich ja auch noch Arbeit für die Schule zu erledigen.

    Das sie es kann ist klar.

    Aber darf ich dann keine Termine in die Zeit legen?

    Das hieße ich könnte über meine freie Zeit nicht bestimmen, und müsste

    mehrere Stunden die Woche unbezahlt zur Verfügung stehen?

    Guten Abend,


    ich habe ab und an wichtige Termine in meinen Freistunden.

    Nun sagt mir die Schule, ich dürfte in den Freistunden keine Termine machen.

    Das wäre nicht meine Freizeit, sonder ich müsste immer für die Schule verfügbar sein.

    Wie sieht da der rechtliche Rahmen in Niedersachsen aus? Kann die Schule einfach so über meine Freizeit bestimmen?

    Streng genommen ist das ja meine Freizeit, und ich könnte auch nach Hause gehen.

    Moin Ihr Lieben,

    nun möchte ich mal berichten.

    Unserer Schulleiter hat uns nun den Erlass von 2015 vorgelegt, wo klar steht, dass der Schulvorstand entscheidet.

    Hier schrieb jemand, dass dieser Erlass nicht mehr gilt. Nur finde ich keinen Ersatzerlass, oder irgendetwas wo das steht.

    Wo finde ich die Mitteilung, oder den Erlass, dass der Erlass von 2015 nicht mehr gilt, und der Passus im Schulgesetz bindend ist?

    Zitat von §34 Absatz 2 Satz 5 NSchG

    (2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über (....)

    5.Grundsätze für

    1. a) Leistungsbewertung und Beurteilung und
    2. b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

    Seph

    Die Gesamtkonferenz ist aber doch nicht die FK.
    Da bin ich gerade ein wenig verwirrt? Woher nimmst Du die Sicherheit, dass die FK entscheidet?

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