Rechtliches:
In Datenschutz an Schulen (Sachsen-Anhalt) heißt es:
"27. Dürfen einzelne Schulnoten vor der gesamten Klasse bekannt gegeben werden?Grundsätzlich ist dies nicht zulässig. Die Bekanntgabe der Noten kann ebenso unter vier Augen stattfinden; zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler genügt ein Notenspiegel (zahlenmäßiger Überblick über die Notenverteilung ohne Namensnennung). Aus pädagogischen Gründen sind Ausnahmen nur in Einzelfällen denkbar, z.B. bei einer besonderen Verbesserung eines Schülers im Sinne einer Vorbildwirkung."
(Ist Ländersache.
Z.B. Sachsen:
https://www.gew-sachsen.de/fileadmin/medi…d_11-07-18_.pdf
"3. Verarbeitung von Schülerdaten
...b) Die personenbezogene Bekanntgabe und Erörterung von Noten in der Klasse, im Kurs oder in der Gruppe liegt im Ermessendes Lehrers.")