marie74:
Du schreibst in deinem ersten Beitrag
"Wie kommt eine 6-Klässlerin auf die Idee, dass andere Mitschüler die Noten nicht mitbekommen dürfen für Leistungen, die vor der Klasse erbracht wurden und auch vor der Klasse zwecks Lernzweck für die anderen Schüler auch auswerte?"
Eine Möglichkeit dafür, wie seine 6-Klässlerin auf die Idee kommt, ist die Kenntnis der verlinkten FAQ Datenschutz an Schulen (Sachsen). Diese Frage ist also beantwortet. Damit ist nichts über die Konsequenzen gesagt, wenn ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften vorliegen sollte.
Wenn es nur 2 von 27 (im ersten Eintrag waren es noch 3) mitbekommen haben - ist denn dann der Lernzwecke, den du durch eine solchen öffentliche Verkündigung wohl erreichen willst - erreichbar?
Ich glaube nicht, dass du "die anderen" hier aus pädagogischen Gründen hast mithören lassen. Es war unbedacht, "zufälliges beisein" und - in meinen Augen - ein Fehler. Das macht die Note aber nicht ungültig.
In keinem der im zweiten Beitrag genannten Beispiele sehe ich die Notwendigkeit - oder auch nur einen Nutzen darin - die Note vor der Klasse bekannt zu geben.