Beiträge von Nitram

    Häh? Überleg Dir mal, welche Anteil Schulkinder an der Gesamtbevölkerung haben. Da ist 18 % ne ganze Menge. Zumal die dann immer noch Gelegenheit haben, zu Hause Viren zu verbreiten. Das ist aber die ganze Zeit über auch bezüglich Corona schon ein Argument, dass Schulschliessungen alleine gar nicht wirksam sein *können* weil damit kein genügend grosser Teil der Bevölkerung aus dem Verkehr gezogen ist bzw sich dieser Teil der Bevölkerung dann einfach anderswo als in Schulen wieder trifft.

    Hmm... da guck ich lieber nach.

    Die Studie basiert auf Daten aus Frankreich, die seit 1984 gesammelt wurden.

    Mit der Grafik (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Francepop.svg) von 5 bis 19 ca 12 Millionen Schulkinder, wann die Vorschule in Frankreich losgeht weiß ich nicht, aber laut Wikipedia wird sie von 97% der Kinder besucht. Macht bei 66 Millionen Einwohner .... 18% Schulkinder-Anteil an der Gesamtbevölkerung.

    Es geht ja um die Aussage "Bei Grippe ist es aber erwiesenermaßen so, dass Schulen sehr stark zur Verbreitung beitragen".


    Ich stelle nicht in Frage, dass Schulen stark zur Verbreitung von Grippe beitragen. Ich habe dazu noch keine Meinung.

    Bisher habe ich dazu aber nicht mehr als _eine_ Studie gefunden. Daten auf Frankreich. Untersucht wurde, inwiefern die Schulferien den Grippeverlauf beeinflusst haben. Gut. Aber eben nur _eine_ Studie. "Haben andere Forschungsgruppen vergleichbares herausgefunden" halte ich für eine berechtigte Frage.


    Edit: Was gefunden ... https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4022492/ ... lese ...

    Google fragen?

    Hab ich gemacht.

    "Die Schulen zu schließen, würde somit die Zahl der Neuinfektionen um 16 bis 18 % senken."

    (Influenza, Frankreich, Modell)

    Quelle: "https://www.aerzteblatt.de/archiv/61311/Influenza-Schliessung-von-Schulen-zur-Eindaemmung-der-Infektionen"

    Unter "sehr stark zur Verbreitung beitragen" stell ich mir mehr vor.

    Ich hätte gerne wirklich sowas wie einen Fachartikel, kein Interview.

    Aus dem Hygieneplan-Corona RLP, (Seite 6) der sich aber auf das RKI beruft:


    "Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.

    Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl. dampfender Desinfektionslösung)."


    Nix "Sprühzeug"

    "Ich gehe davon aus, dass die benannten Putzmitteln "Dezinfektionszeug" enthalten, sonst wäre es albern." Wäre es nicht.

    Simple Blumenspritzer,

    Schlechte Idee.

    Begründung
    Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl. dampfender Desinfektionslösung). Auch Raumbegasungen zur Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht angezeigt. Die Einwirkzeit bzw. Benetzungszeit ist zu beachten. Je nach Desinfektionsmittel (wenn getrocknete Reste reizend wirken) ist eine anschließende Grundreinigung erforderlich.

    Quelle: https://corona.rlp.de/fileadmi…en_in_Rheinland-Pfalz.pdf


    Auch:

    https://www.welt.de/regionales…Desinfektionsmitteln.html


    Bitte exzessivem Gebraucht auch MAK-Werte (Isopropanol: 500mg/m³) oder gar Explosionsgrenzwerte beachten.



    (Ja, wir haben den "Luxus", noch Waschbecken in den Klassenräumen zu haben.)

    Wir haben und ausdrücklich _gegen_ Desinfektionsmittel in den Klassen und öffentlichen Bereichen entschieden.

    Wir haben Seife und Handtücher. Das ist das Mittel der Wahl.

    (Eine Desinfektion von "dreckigen" Händen ist z.B. wenig Sinnvoll, weil das Desinfektionsmittel den Dreck ja nicht abspült,

    sondern auf der Haut verdunstet. Keime, welche sich unter Dreck "verstecken", bleiben so erhalten.)

    17 Personen in einer Turnhalle...

    Gab es ein Verbot, Maske zu tragen? Oder hättest du die anderen auch vor dir schützen dürfen?

    Wenn du "Maske" unter den gegebenen Umständen für Sinnvoll hältst, liegt es doch in _deiner_ Verantwortung, sie zu fragen. Brauchst du dafür eine Vorschrift?

    Desinfektionsmittel:

    Händewaschen in das Mittel der Wahl.

    Für die Schulöffnung gestalten wir die Wege so, dass wenig nicht angefasst werden muss. (Türen mit Keilen aufstellen, Kaffeeautomat aus. Der Kopierer muss halt ab und zu mal abgewischt werden.

    Auch da: Hättest du dir nicht D-Mittel mitbringen können?


    Wenn die Konferenz "wichtig" war, hätte ich da überhaupt kein Problem mit gehabt.

    Stadtratssitzungen o.Ä. finden unter ähnlichen Bedingungen statt.

    Maskenpflicht beim Einkaufen und keine Maskenpflicht im Unterricht ist ein Witz.

    Beim Einkaufen spricht man nicht oder minimalst, im Unterricht wird ständig gesprochen. Anders herum würde ein Schuh daraus!

    Bei einer Infektion in einer Unterrichtsgruppe sind die Kontaktpersonen sehr leicht nachzuverfolgen.

    Das gelingt bei Personen, welchen Kunden im gleichen Supermarkt waren, nicht so leicht.

    Rheinland-Pfalz:


    In RLP heißt es in den Pressemitteilung Sinngemäß "Pflicht im ÖPNV und beim Einkaufen". (Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktue…uetze-dich-du-schuetzt-m/ )

    Hat schon jemand einen offiziellen Rechtstext (Allgemeinverfügung oder so... ) gesehen?

    Es gibt (für andere Bundesländer) auch Formulierungen die "öffentliche Gebäude" einschließen etc.



    Im Hygieneplan-Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz Seite 4 (der ist allerdings von gestern (21.4.20) , also vor der heutigen Mitteilung der Landesregierung) heißt es:

    "Diese Masken sollten zumindest in den Pausen und bei der Schülerbeförderung getragen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich."


    Ich würde dringend davon abraten, an Geräten "mit Stecker" rumzubasteln - auch dann, wenn du dafür mal die Qualifikation erworben hast (-> OBAS im Profil). Unser Hausmeister z.B. hat einen Meisterbrief - Elektriker. Er hatte früher einen eigenen Betrieb. Er darf bei uns in der Schule keine Steckdosen setzen. Er gilt nicht als Elektrofachkraft und darf keine Geräteprüfung vornehmen.

    Du bastelst an einem Gerät, welches schon bei ordnungsgemäßer Funktion einen berührungsgefährliche Spannung liefert.

    "Meine" Geräten zuhause schraub ich auf auf und bastel dran rum, wenn sie nicht funktionieren. Damit riskiere ich mein Leben.


    Vielleicht ist der verschmorte Widerstand ein Sicherungswiderstand. Du ersetzt ihn durch einen "normal" und irgendwann bekommt jemand einen tödlichen Stromschlag - wenn du längst an eine andere Schule gewechselt oder pensioniert bist. Selbst wenn nach deiner Reparatur eine Elektrofachkraft das Gerät prüft (und die Prüfung muss nach der Reparatur erfolgen) kann sie eine solchen fehlerhaften Austausch nicht erkennen.


    Wir hatten auch noch so Schätze in der Sammlung, die ein einfacher Kondensatortausch wieder zum Leben erweckt hätte. Entweder zahlt der Schulträger eine Reparatur im Fachbetrieb - oder die Geräte werden entsorgt.


    Gruß

    Nitram

    Übersicht Rheinland-Pfalz (von https://bm.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/erste-zwischenbilanz-zur-inanspruchnahme-der-notbetreuung-an-rheinland-pfaelzischen-schulen/)


    Bei den Schulen liegen aktuell Rückmeldungen von 1.399 der insgesamt 1.596 Schulen vor.

    • Lediglich an 252 Schulen wurde eine Notbetreuung in Anspruch genommen. Dort wurden 731 Schülerinnen und Schüler betreut.
    • Insgesamt gibt es über 520.000 Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz.
    • An 1.147 Standorten erschienen heute keine Schülerinnen und Schüler.

    marie74:


    Du schreibst in deinem ersten Beitrag

    "Wie kommt eine 6-Klässlerin auf die Idee, dass andere Mitschüler die Noten nicht mitbekommen dürfen für Leistungen, die vor der Klasse erbracht wurden und auch vor der Klasse zwecks Lernzweck für die anderen Schüler auch auswerte?"


    Eine Möglichkeit dafür, wie seine 6-Klässlerin auf die Idee kommt, ist die Kenntnis der verlinkten FAQ Datenschutz an Schulen (Sachsen). Diese Frage ist also beantwortet. Damit ist nichts über die Konsequenzen gesagt, wenn ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften vorliegen sollte.



    Wenn es nur 2 von 27 (im ersten Eintrag waren es noch 3) mitbekommen haben - ist denn dann der Lernzwecke, den du durch eine solchen öffentliche Verkündigung wohl erreichen willst - erreichbar?

    Ich glaube nicht, dass du "die anderen" hier aus pädagogischen Gründen hast mithören lassen. Es war unbedacht, "zufälliges beisein" und - in meinen Augen - ein Fehler. Das macht die Note aber nicht ungültig.


    In keinem der im zweiten Beitrag genannten Beispiele sehe ich die Notwendigkeit - oder auch nur einen Nutzen darin - die Note vor der Klasse bekannt zu geben.

    Rechtliches:


    In Datenschutz an Schulen (Sachsen-Anhalt) heißt es:


    "27. Dürfen einzelne Schulnoten vor der gesamten Klasse bekannt gegeben werden?Grundsätzlich ist dies nicht zulässig. Die Bekanntgabe der Noten kann ebenso unter vier Augen stattfinden; zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler genügt ein Notenspiegel (zahlenmäßiger Überblick über die Notenverteilung ohne Namensnennung). Aus pädagogischen Gründen sind Ausnahmen nur in Einzelfällen denkbar, z.B. bei einer besonderen Verbesserung eines Schülers im Sinne einer Vorbildwirkung."


    (Ist Ländersache.

    Z.B. Sachsen:

    https://www.gew-sachsen.de/fil…hutz__Stand_11-07-18_.pdf

    "3. Verarbeitung von Schülerdaten

    ...b) Die personenbezogene Bekanntgabe und Erörterung von Noten in der Klasse, im Kurs oder in der Gruppe liegt im Ermessendes Lehrers.")



    Ich finde dein Verhalten in mehrfacher Hinsicht fragwürdig.


    1) Du gibst eine bessere Note, weil der Vortrag freiwillig war.

    2) Du gibst die Note so bekannt, dass andere sie mitbekommen.

    3) Die Schülerin versucht, ein Recht auf Datenschutz durchzusetzen. In der sechsten Klasse kannst du nicht erwarten, dass sie dir dafür Paragraphen zitiert. Ihre Auseinandersetzung mit der Thematik werte ich hingegen positiv. Du willst sie in Zukunft deshalb anders behandeln als andere ("es gibt keine freiwilligen Vorträge mehr für sie."). Du bestrafst sie, weil Du einen Fehler gemacht hast?

    Klingt komisch, ist aber ernst gemeint:

    Ist jemand, der einer Planstelleninhabervertrag im Sinne von Link zur ADD Ddorf hat, Planstelleninhaber Im Sinne von Par. 111 SchG NRW?


    Ich Frage insbesondere im Hinblick auf den Passus Seite 24:

    "Planstelleninhaberverträge stellen also Lehrkräfte privater Ersatzschulen überwiegend so wie beamtete Lehrkräfte an einer entsprechenden staatlichen Schule. Die Rechtsstellung der Planstellenvertragsinhaberinnen und -inhaber

    unterscheidet sich jedoch gerade hinsichtlich der Beendigung des Vertrages."

    Jetzt frage ich mich als Planstelleninhaber, welche Konsequenzen mir drohen.

    ...

    Muss ich bei einer Neueinstellung als früherer Planstelleninhaber erneut zum Amtsarzt und befürchten, dass ich bei Nichteignung kein Beamter werde?


    Offiziell bin ich ein Angestellter mit beamtenrechtlicher Versorgung d.h. ich habe einen Arbeitsvertrag, bin nicht sozialversicherungspflichtig ,werde nach A13 bezahlt und erhalte Beihilfe etc. wie ein Beamter.


    Was meinst du damit, wenn du schreibst du seist Planstelleninhaberin.

    Ich zitiere mal aus https://educalingo.com/de/dic-de/planstelle:

    "Eine Planstelle ist eine im Stellenplan eines Haushaltsplanes des jeweiligen Verwaltungsträgers nach Amt und Besoldungsgruppe ausgewiesene Stelle eines Beamten."



    Vielleicht ist das §111 Schulgesetz NRW (Folgelasten aufgelöster Schulen) von Interesse.



    Ich weiß nicht ob das ein "offizielle" Definition ist, aber demnach passen "Angestellt" und "Planstelleninhaberin" nicht zusammen.

    Gibt's die Beihilfe von deinem Arbeitgeber oder vom Land?

    Was sagt denn dein Arbeitsvertrag zum Thema?

    Und es bedrückt dich kein bisschen, dass es morgens spät hell und abends früh dunkel wird?

    Ähm...
    Der Sonnenaufgang verschiebt sich erst ab ca. dem 11. Januar wieder nach vorne.
    (Vom 23.12.19 bis 10.1.20 geht die Sonne später auf als am 22.12., nur der Sonnenuntergang erfolgt später.)
    Von Ort zu Ort etwas unterschiedlich, für München (weil Gruenfink "Bayern" angibt) hier: Sonnenauf- und Untergangsszenen.


    Für mich ist das kein "wichtiger" Termin, aber wenn ich gerade irgendwo im Unterricht was zur Astronomie mache, bau ich das ein.

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