Beiträge von Nitram

    Die Ferien fangen in BY morgen an. Ist die Ha heute noch zu schaffen?

    Wenn der Gesetzgeber solche Spitzfindigkeiten wie "die kannst du ja heute noch machen" gemeint hätte, hätte er sich die Regelung gleich sparen können. Oder gibt's eine allgemeinbildende Schule, in der der Unterricht erst um 23:59:59 endet...

    "Meine" Zahlen sind aus Rheinland-Pfalz.

    Bei uns kann es in der der MSS ("Oberstufe") aufgestockte Kurse geben


    Was das ist, ist hier geregelt: Durchführung der Landesverordnung über die Gymnasiale Oberstufe (Mainer Studienstufe):


    7.2.2 Bei Kursen mit geringer Teilnehmerzahl können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
    - ...
    - zweistündige Erweiterung eines Grundkurses zu einem Leistungskurs in demselben Fach („aufgestockter Kurs“); in den Fächern Bildende Kunst, Musik, Informatik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Sport ist dies nicht zulässig;
    - ...

    Hallo Ihr Lieben,


    leider gibt es immer mehr Huckepackkurse/Mischkurse.

    Belege?

    Ich hab mal durchgesehen.

    Bei uns waren es in den letzten 10 Jahren 0 bis 2. Einen "Trend" konnte ich nicht kann ich (auch aufgrund er wenigen Daten von nur einer Schule) nicht erkennen.

    In RLP sagt die Konferenzordnung:


    "8.1 [...] Die Einladungen mit der Tagesordnung sollen den Mitgliedern in der Regel mindestens 7 Tage vor dem vorgesehenen Konferenztermin bekanntgegeben werden. Die Einladung mit der Tagesordnung wird in jedem Fall auch durch Aushang bekannt gemacht."


    Allerdings: Eine Dienstbesprechung ist keine Konferenz. Für die DB kenne ich keine Einladungsfrist. (In Konferenzen sind in der Regel ja auch Nicht-Lehrkräfte zu laden.)

    Hat die alte SL denn eine anderen Anschrift?

    In der Handakte (https://www.tresselt.de/personalakten , NRW) darf die wohl nicht stehen (jedenfalls sehe ich "Dienstanschrift" oder "Dienstanschrift nach Versetzung" nicht in der Aufzählung).

    Die Privatanschrift ist da aber drin.

    Wenn nun die Handakte nach Verlassen der Schule dort noch eine Weile weitergeführt werden darf, halte ich es für verständlich, diese Anschrift zu verwenden.


    Zur eigentlichen "Sache":

    Was würdest du denn machen, wenn du noch an der alten Schule wärst, die entsprechende dienstliche Aufgabe noch inne hättest, und dann eine Abrechnung auftaucht für fehlendes geliehenes Material von vor 2 Jahren?


    Ich würde mich in so einer Situation wohl so wohl so verhalten, wie ich es an der alten Schule auch getan hätte - wenn es nicht mit "riesigem" Aufwand verbunden wäre.

    Wenn ich das richtig im Kopf habe bist du bei einer Mitteilung an die SL erst mal "draußen", bis eine Gefährdungsbeurteilung (Impfstatus etc) erstellt ist.

    Wenn du die Mitteilung nach dem 8.6. (und vor den Sommerferien) machst, müssen die Kinder auch wieder ohne Klassenleitung auskommen.


    Wenn du bis zu den Sommerferien unterrichten willst, dann solltest du bis dahin der SL nichts sagen. (Wenn du "gefühlt" bis dahin ohne besonderen Schutz auskommst).

    Wenn du dich in besonderem Maße gefährdet fühlst, dann solltest (frühzeitig) mit Verweis auf die Schwangerschaft sagen, dass du nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden möchtest. Dem muss die SL dann folgen.


    Eine Meldung zwischen dem 8.6. und Beginn der Sommerferien bedeutet: Du setzt dich "dem Gefühl der Gefährdung" aus, und siehst die Kinder vermutlich nur die paar Tage vom 8.6. bis zum "Meldetermin" bei der SL. Das ist auch für die Kinder m.E. nicht "beruhigend".

    1) Herzlichen Glückwunsch!


    2) Die FAQ ist aktualisiert (in der Zwischenüberschrift "FAQs zum Hygieneplan Corona" ist der 22.5. genannt) - und dort steht immer noch


    "Welche Regelungen gelten für Schwangere?

    Schwangerschaft ist nicht mit einem erhöhten Risiko verbunden. Wenn sich aber gleichwohl schwangere Lehrerinnen aus Sorge um die eigene oder die Gesundheit des ungeborenen Kindes außer Stande sehen, im Präsenzunterricht eingesetzt zu werden, dann sollen Schulleitungen hierauf nicht bestehen. Für schwangere Schülerinnen gilt dies entsprechend."


    Im Hygieneplan Corona RLP Version 3 auf Seite 9 aber:

    "Vor diesem Hintergrund können Schwangere derzeit nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden."


    Gemeint ist hiermit vermutlich: Die Schulleitungen können darauf verzichten, Schwangere im Präsenzunterricht einzusetzen. Das Entspricht dann auch den Formulierungen in den beiden vorherigen Hygieneplan-Versionen.

    Die Formulierung ist denkbar ungünstig, weil nicht eindeutig.


    Klar ist: Wenn eine Schwangere dies wünscht, ist sie im Präsenzunterricht nicht einzusetzen.


    Unklar ist: Ist es zulässig, eine Schwangere mit ihrer Zustimmung im Präsenzunterricht einzusetzen?

    In der Schule komme ich viel besser mit einem Visier zurecht als mit einer Maske, habe aber Bedenken, weil das unten so weit offen ist. Mir kann da niemand genau sagen, ob ich noch zusätzlich eine Maske tragen muss(in der Schule - Lehrer haben MNS-Pflicht, Schüler auf den Gängen und im Pausenhof), weiß das hier jemand? Geht Visier alternativ zu MNS oder braucht man den zusätzlich?

    In RLP reicht ein Visier nicht.

    "Bei Gesichtsvisieren besteht keine Barriere gegen den Tröpfchenauswurf, weil diese Visiere unten und seitlich so weit geöffnet sind, dass die Tröpfchen und Aerosole durch das Visier nur abgelenkt, aber nicht zurückgehalten werden. Gesichtsvisiere werden daher nicht als geeignete Mund-Nasen-Bedeckung angesehen."


    Quelle: Corona-FAQ Schulen RLP ("Was ist mit alternativen bisher nicht benannten Schutzmöglichkeiten ...")

    In den letzten sieben Tagen gab es und Deutschland etwa 4500 Infektionsfälle.

    Rein statistisch dürften etwa 40 Personen darunter sein, die als Lehrer arbeiten und etwa 100-200 Schüler in der Altersgruppe einer weiterführenden Schule, wenn ich mal jüngere Kinder wegen des unklaren Infektionsrisikos außen vor lasse.

    Hoffentlich hast du das auch mit der Altersverteilung https://de.statista.com/statis…chland-nach-altersgruppe/ gewichtet. Und dann noch korrigiert, das Lehrerkräfte aus den Risikogruppen mit einer geringer Wahrscheinlichkeit in der Schule anzutreffen sind. Und ...

    Rein statistisch passen 4 SuS und 2 LK an einer Schule vermutlich nicht ins Bild.

    Mich interessieren eher so fragen wie: Wie lange / bei welchen "Zahlen" lässt man den Schulbetrieb weiterlaufen? Werden Lerngruppen oder "ganze Schulen" in Quarantäne geschickte etc.

    In der FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen (https://www.km.bayern.de/allge…b-an-bayerns-schulen.html) steht


    "Bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ist stets die Schulleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet. Dieses trifft ggf. in Absprache mit der Schulleitung die weiteren Maßnahmen (z. B. Ausschluss einzelner Schülerinnen und Schüler vom Unterricht, Ausschluss eines Klassenverbands vom Unterricht, Information von Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schülern), die von den Schulleitungen umzusetzen sind."


    -> Der Ball ist beim Gesundheitsamt, _wenn_ der Fall "Auftreten von Symptomen" eintritt.

    Ich würde mich hier nicht auf ein "vorher abgesprochenes Verfahren" einlassen. Wenn der Fall Eintritt, soll jemand vom G-Amt den Kopf dafür hinhalten.

    Da ich kommendes Schuljahr eine 1 bekomme, habe ich da aktuell schon einiges zu tun - natürlich schwer ohne Internet was vorzubereiten 😅 ...

    Versteh ich jetzt nicht. Setzt ihr die kleinen direkt in der 1ten Stunden vor einen Rechner?

    Bei deiner Stunden-Aufstellung ist mir nicht klar, was Zeit- und was Unterrichtsstunden sind. Ist bei "Ich unterrichte 8 Stunden" Zeit- oder Schul- (die bei euch von 40 Minuten dauern) gemeint.

    Wenn du im Schnitt 36 Zeitstunden pro Woche arbeitest (und damit mehr als 6 Std pro Tag und die Zeiten "am Stück" verplant sind (Von der Stunde direkt zur WC-Aufsicht etc. ) müsste es eigentlich auch noch eine Pausenzeit von 30 Minuten geben.

    Die Präsenzzeiten mit verpflichtender Anwesenheit sind kritisch zu sehen (mag aber auch Bundeslandabhängig sein). Da hilft eine Gewerkschaft. Es gibt durchaus welche die (erfolgreich) Argumentieren, dies sei dann wie Unterrichtsstunden zu zählen. Zwei Zeitstunden sind bei euch dann 3 Unterrrichtsstunden pro Tag, also 15 pro Woche. Wenn die "Ich unterrrichte 8 Stunden" auch Zeitstunden also 12 Unterrichtsstunden, bis zu bei 27 Unterrichtsstunden. Da ist dann nicht mehr viel Luft für andere Aufgaben.

    Ja, natürlich gibt es dafür eine Quelle, die hier auch schon sicher 5 x verlinkt wurde:


    Euromomo


    Ich würde vorschlagen, Du guckst Dir mal ein bisschen an, was in diesem Thread schon gelaufen ist, bevor Du weiter so pampig daherkommst.

    Das war nicht pampig gemeint, das war eine ernsthafte Frage.

    Die Suchmaschine liefer für diesen Thread übrigens (ohne deinen oben zitierten Beitrag) erst 4 mal Euromomo.

    Welche Länder, welchen Alterklasse hast du betrachtet?

    Ich beobachte schon seit ein paar Tagen was Interessantes: In den internationalen Sterbestatistiken schlägt die Kurve in einigen Ländern nach unten durch, d. h. infolge des Lockdowns sterben nun deutlich weniger Menschen als im statistischen Mittel. Wenn sich dieser Trend manifestiert, dann sollten wir doch dringend mal überdenken, wie wir eigentlich jenseits von Corona grundsätzlich mit unseren alten Leuten umgehen. Für mich zeigen sich durch Corona vor allem ganz krasse Missstände in der Altenpflege. Nicht dass man nicht vorher schon gewusst hätte, dass es die gibt, aber jetzt sterben halt massenhaft Leute dran.

    Alternativhypothese:

    Sehr geschwächte Personen mit (auch ohne Corona schon) hoher Sterbewahrscheinlichkeit sind nun - mit Corona - bereits tot.

    Kannst du eine Quelle für die internationalen Sterbestatistiken angeben? Umfassen sie mehrer Jahre? (Ich hab keine Ahnung, ob und in welchem Maße es da "natürliches Jahresgänge" oder gibt und was an jährlichen Abweichungen da so normal ist.)

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