Beiträge von Nitram
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Bei einer kurzen Tour mag das ja hinkommen - aber gestern wollte ich mal meine Grenze austesten. Laut Garmin habe ich ca. 11.000 Kalorien verbraucht, Auf 230 km.
Ich habe exakt 12 Stunden im Sattel gesessen. Gesamtzeit mit Pausen aufgrund des Gewitters gestern etwa 15 Stunden. Wobei mich der 19er-Schnitt schon überrascht hat. Auf den 30 km zur Schule morgens bin ich immer langsamer.
Ich tippe mal, dass 11.000 _Kilo_Kalorien gemeint sind.
Das sind dann rund 46000 kJ (Umrechnungsfaktor 4,2).
Bei 12 Stunden = 43200 Sekunden also rund 1000 Joule pro Sekunden - also eine Leistung von 1000 Watt.
Bei Leifi-Physik, (Unten, "Dauerleistung") gibt's ein Diagramm, welches mich daran zweifeln lässt....
In einem Rennradmagazin ist die Leistung des verstorbenen Radrennfahreres Marco Pantani über 37 Minuten mit 403 Watt angegeben. (Ebendort finden sich dort Anhaltspunkte für die Dauerleistung von "Normalmenschen").
Danach würde ich auch an 5.000 kcal noch zweifeln.
(Wobei man irgendwann anfangen muss, auch die Pausenzeit von 3 Stunden zu berücksichtigen. Vermutlich "zählt" das Gerät dann ja mit mit Grundumsatz weiter.)
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Ist jetzt RLP, aber in unserem Landesbeamtengesetz §11 steht:
"Entstehung und Berechnung des Ruhegehalts
(1) Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn die Beamtin oder der Beamte
1. eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat
oder
2. infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie oder er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist (Dienstbeschädigung).
... "
D.h. die 5-Jahres-Grenze gilt bei bei Beschädigungen "bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes" nicht.
Ich sehe da (für RLP) keine Besserstellung von Polizeibeamten. Wenn die sich außerhalb des Dienstes dienstunfähig werden, und noch keine 5 Jahre "dabei" sind, sieht es (wie für Lehrkräfte auch) mau aus.
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Also das tue ich mir nicht mehr an, lasse meine Tochter lesen.
Datenschutz?!
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@Kalle29
Das ist Fürsorge des Dienstherren.
Nehmen wir eine übertragbare Infektionskrankheit. Der Beamte wird krank geschrieben. Er selbst "fühlt" sich wieder gesund, ist aber noch ansteckend. Da soll ich nicht selbst entscheiden "Ich gehe nach Gefühl zum Dienst."
Oder: Eine Lehrkraft ist krank geschrieben und wird von der SL bedrängt, doch eine wichtige Prüfung abzunehmen.
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Für RLP gibt's zum Thema "Gesundmeldung" etwas in der "Orga Hand" (Organisatorische und personalrechtliche Handreichungen für Schulleitungen und Lehrkräfte)
Dort Seite 9, unten:
"Die Wiederaufnahme des Dienstes ist – soweit irgend möglich – spätestens am Tage zuvor der Schule mitzuteilen, damit entsprechend disponiert werden kann. Im Falle einer Wiederaufnahme des Dienstes vor Ablauf der ärztlich verordneten Krankschreibung ist eine ärztliche Bescheinigung über die vorzeitige Arbeits- bzw. Dienstfähigkeit vorzulegen. Gesundmeldungen müssen auch für unterrichtsfreie Tage erfolgen."
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"Gemeinsam eine Remonstarten starten"?
Entweder hältst du das für nicht rechtmäßig - dann musst du remonstrieren, egal ob jemand anderes mitmacht. Oder dir ist nur deine "pädagogische Einstellung" im Weg, du hast aber keine rechtlichen bedenken. Dann kannst du nicht remonstrieren.
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Als Nicht-Bayer:
"bei Schulaufgaben und anderen Leistungserhebungen sind ja schließlich die Formalia (hier: Punktabzug bei Stichpunkten) anzugeben."
ist wo geregelt?
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Vorweg:
Ich habe den Artikel Wikipedia -> Arbeitsmigranten in Katar gelesen.
Es geht mir nicht darum, irgendetwas für "nicht schlimm" zu halten.
Es geht mir darum, dass der Spiegel-Artikel zwar Plakativ in der Überschrift eine Zahl nennt, aber nicht dabei hilft, diese Zahl einzuordnen.
Laut der Quelle Bevölkerungsdaten in Katar hat Katar (letzte 10 Jahre) rund 2,5 Millionen Einwohner und eine Sterberate von 0,11%, also rund rund 28000 verstorbene Personen in 10 Jahren.
Nun sind aber (Quelle: Wikipedia - Katar- Bevölkerung) nur rund 300.000 Einwohner Katars auch Katarer.
Sind die anderen 2,2 Millionen "Gastarbeiter" im Sinne des Spiegel-Artikels, so würde man an 28000/2,5 Millionen *2,2 Millionen -> rund 25000 verstorbene aus dieser Gruppe erwarten. Die Spiegel-Überschrift nennt aber "nur" 6500. Wenn das stimmt, sterben in Katar also sowohl in absoluten Zahlen als auch Prozentual weniger Gastarbeiter als Katarer.
Die Sterblichkeitsrate in Indien (einem der Hauptherkunftsländer der Gastarbeiter) liegt bei ca. 0,72%, ist also rund 6 mal so hoch wie in Katar.
Obwohl ich nun einiges dazu gelesen habe, kann ich mit "6500 sind 6500 zu viel" (samu) nichts anfangen. Sollen die Gastarbeiter "nie" sterben, oder zum sterben wieder in ihre Herkunftsländer zurück gehen?
Auch Information "88 Tote in Deutschland auf Baustellen 2017" hilft mir bei der Einschätzung nicht.
Der Spiegel schreibt "37 Todesfälle sind direkt auf Baustellen der WM-Stadien zurückzuführen.". In 10 Jahren? Da macht dann pro Jahr 3,7, also 4,6% des deutschen Werte. Aber Katar hat nur gut 3% der Einwohnerzahl von Deutschland. Ist also die Wahrscheinlichkeit, in Katar bei einem Unfall auf der Baustelle eines WM-Stadion zu versterben, geringer als Deutschland auf einer Baustelle zu versterben?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass in Deutschland 2020 kein Bauarbeiter in Deutschland auf einer Baustelle eines Fußball-WM-Stadions verstorben ist. Einfach, weil ich nicht glaube das hierzulande jemand Stadien für eine Fußball-WM baut.
Die beiden angebotenen Hilfen zur Einordnung der Daten helfen mir nicht.
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Weiß jemand, wie viel Gastarbeiter (Definition?) in Deutschland seit der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 vor zehn Jahren nach Katar verstorben sind? Eherlich gesagt fällt es mir schwer, die im Artikel angegeben Zahl einzuschätzen.
Da steht: "37 Todesfälle sind direkt auf Baustellen der WM-Stadien zurückzuführen.". Also sind "Mehr als 6500 -37" nicht direkt auf Baustellen der WM-Stadien zurückzuführen.
Mir fehlt wirklich ein Vergleich. Arbeiten 100.000 Gastarbeiter in Katar, und sind dann 6500 viel oder wenig? Oder sind es 1.000.000, und sind 6500 dann viel oder wenig?
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Als Arbeitsschützer hätte ich erwartet, dass man in diesem Zusammenhang dann aber auch die Schulleitungen darauf hinweist, dass beim durchgängigen Tragen von FFP2 Masken auch die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften zum Einsatz dieses Atemschutzes einzuhalten sind.
DGUV 112-190Diese besagen, dass nach 75 Minuten (kann bei leichter Arbeit auch auf 90 gedehnt werden) eine maskenfreie Zeit von 30 Minuten außerhalb des Gefährdungsbereiches einzuplanen ist.
Magst du mir gerade verraten, wo dies steht?
Ich lese in 3.2.2. "Anhaltswerte für die Tragedauer werden in Anhang 2 beschrieben." und "Die Festlegung konkreter Tragezeiten erfordert eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners".
Woher hast du die Formulierung "... dass nach 75 Minuten (kann bei leichter Arbeit auch auf 90 gedehnt werden) eine maskenfreie Zeit von 30 Minuten außerhalb des Gefährdungsbereiches einzuplanen ist."?
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Wir fragen uns jetzt, woher diese unsere Schuladressen und unsere Klarnamen (Vor- und Nachname) haben.
Hat das noch jemand?
Wieso fragt ihr euch?
Fragt den den Mailversender.
DSGVO §15 ist dein Freund.
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Wir feiern mit unseren 3 Studentenkindern und 2 davon haben ihren Partner dabei, also zu siebt. Wobei es schon bissel grenzwertig ist für meine Vorstellung, aber wen soll man weglassen?
Dich selber. Dann sind's nur noch 6.
Je weniger desto besser.
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...feiert ihr Weihnachten, Kirche, beten, Braten, heidnische Rituale...??
Ich vermeide Kontakte.
Dann bin ich beim Fest in guter Gesellschaft :o)
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Für ipad + Linux-Nutzende:
Mirroring ipad screen on linux (Rodrigo Ibeiro)
(ElementarOS läuft bei mir derzeit noch in einer virtuellen Maschine, die ich dann über Bildschirmfreigabe bei BBB anzeigen lasse. Hostsystem ist OpenSuse. Installation lief mit einem "nagelneuen" ElementaryOS wie beschrieben (incl. des Kommentars zu "build-essential". Installation direkt im Host-System hab ich noch nicht getestet.)
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Sprich mit deinem Vermieter.
Ich als Vermieter habe schon folgende Varianten mal gemacht:
- Komplettübernahme der Kosten
- x Monate Miete aussetzen
- Beteiligung an xx% der Gesamtkosten
- Übernahme der Materialkosten
- Einfrieren der Miethöhe
Das kommt immer ein bischen auf die Vermietungsstrategie und die Baumaßnahme an.
Warum sollte ein Vermieter das machen?
Er hat doch nur etwas von der Renovierung, wenn er
- hinterher eine höhere Miete bekommt, oder
- eine (sonst nicht vermietbare) Wohnung nach einer Renovierung vermieten kann. Oder
- er einen angenehmen Mieter behält, den er ohne Vermietung verlieren würde. Oder
- er auf jeden Fall renovieren müsste, und er nun einen Teil der Kosten auf den Mieter übertragen kann.
Mehr fällt mir gerade nicht ein aber
"Er hat doch nur etwas von einer Renovierung, wenn er
- die kompletten Kosten übernehmen darf
- sich zu ...% an den Gesamtkosten (die ohne den Renovierungswillen des Mieters nicht anfallen würden ) beteiligen darf
- die Materialkosten (die ohne den Renovierungswillen des Mieters nicht anfallen würden) übernehmen darf
- die Miethöhe einfriert"
wäre eine Argumentation, der ich nicht folgen kann.
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Steht denn in allen Klassen Informatik auf dem Stundenplan, oder nur in 5, oder nur in 5 und 6? Was sagt die Stundentafel dazu?
Wenn du schreibst
"Das Niveau des Lehrplans ist viel zu hoch. Nach Rücksprache mit Fachkollegen werden viele Themen wie z.B. Algorithmen gar nicht behandelt. Die Schüler haben allein mit Word und Powerpoint schon mehr als genug "zu tun"."
dann folgere ich daraus: Es gibt Erfahrungen mit der Unterrichtung von Word und Powerpoint im Rahmen des neuen Lehrplans.
Wenn jetzt in Klasse 9 "Präsentationen und Publikationen gestalten" für Kinder unterrichtet wird, die den Lehrplan der Klassen 5 bis 8 gar nicht durchlaufen haben (weil es für sie in Klasse 6 noch kein "Texte strukturieren" gab), dann ist "natürlich" zu erwarten, dass dies schief geht. Dann kann daraus aber noch nicht allgemein auf "Der Lehrplan ist nicht machbar" geschlossen werden, weil in folgenden Jahrgängen das Vorwissen ein anderes ist.
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Hallo,
ist dieser Rahmenplan für die Sekundarstufe I, Regionale Schule, Gesamtschule, Informatik und Medienbildung, 2019 gemeint?
Wenn ja: Seit wann gilt der denn? Bedeutet "2019", seit SJ 2019/2020? Oder ist er Ende 2019 erschienen, und erst SJ 2020/2021 "wirksam" geworden?
Wird er "aufwachsend" eingeführt?
Wenn ich "sinnvollen praktischen Themen wie Benutzung von Word, Powerpoint, Excel" lese, dann habe ich den Eindruck ihr wollt (zumindest in 5 und 6) viel mehr, als der Lehrplan fordert. Tabellenkalkulation sehe ich erst in Klasse 8. In 6 steht "Texte strukturieren" und "Das schreiben eigener Texte steht nicht im Vordergrund".
Kann es sein, dass nicht (nur) das Lehrplan-Niveau zu hoch ist, sonderen auch eure Interpretation des Lehrplans?
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Im Klassenzimmer hatte es bei vorgeschriebenen regelmäßigen Stoßlüften und Lüften in den Pausen um 9 Uhr 10 Grad, um 12 Uhr 13 Grad. Und das bei einer sitzenden Tätigkeit.
Auch das lüften in den Pausen sollte (bei niedrigen Außentemperaturen) nur "kurz" sein.
Man kann nicht "auf Vorrat" lüften. "Wenn die verbrauchte Luft raus ist, wird's nur noch kalt."
Darüber hinaus wird der Luftaustausch zwischen "drinnen" und "draußen" schlechter, wenn der Temperaturunterschied klein ist (d.h. wenn es erst drinnen erste mal "kalt" ist, muss man die Fenster in der Folge zum lüften länger offen lassen (Jedenfalls dann, wenn der Luftaustausch durch thermische Konvektion erfolgen soll - also dann, wenn gerade kein Wind weht)).
Wenn Wände und Möbel durch zu langes lüften auf Außentemperatur (hier: 0°) abgekühlt sind, hab ich verloren. Das kriegt keine (vernünftig dimensionierte) Heizung in 20 Minuten wieder auf 20° hoch geheizt. Wenn in einem Klassenraum (typisch 200 m³) die Luft mit 20°C gegen Luft mit 0°C ausgetauscht wird, braucht's rund 5000 kJ, um sie auf 20°C zu erwärmen. Das ist in 20 Minuten "machbar", wobei es auch Heizungsanlegen geben mag, welche dies nicht können.
-> Kein dauerlüften, insbesondere nicht vor Unterrichtbeginn alle Fenster aufstelle und erst bei Unterrichtbeginn schließen.
-> Wer länger lüften will sollte dies nach Unterrichtsende tun, und die Fenster dann schließen. Am nächsten Tag ist schon die erste Lüftung eine 5-Minuten-Lüftung.
-> Kein langen lüften in Pausen.
-> "Zwei mal 5 Minuten ist besser als ein mal 10 Minuten"
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Nachdem ein Schüler seine Klausur fertiggeschrieben hat verlässt er selbstverständlich den Klausurraum und ist unbeaufsichtigt.
Muss ja nicht so sein.
Dürfen, SuS, die in der Sek I bei einer Klassenarbeit früher fertig sind, auch früher gehen?
In meinen Kursen habe ich (immer, nicht nur in "Corona-Zeiten") die Regelung: Wer weniger als 15 Minuten vor dem "offiziellen" Ende fertig ist, bleibt bis zum Schluss. Grund: Wenn im 2-Minuten-Rythmus irgendjemand sein Zeug zusammenpackt, stört dies diejenigen, die die Zeit bis zum Schluss nutzten wollen.
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