Erst war ich sehr erstaunt über den Beitrag von Kris24 ("Wie oben von mir verlinkt, beantragt man es erst am Ende des Schuljahres, zieht Minusstunden, die den Plusstunden folgen, ab (die davor nicht) und Tipp, notiert den Grund (z. B. Elternzeit von Kollege X (genauer Name) oder Krankheit Kollegin Y). Mit Grund hat es bei vielen geklappt, einzelne Vertretungsstunden (ohne namentliche Nennung nicht).")
... dann aber noch mehr darüber, dass dies tatsächlich dem MAU-Formular entspricht.
Dort soll tatsächlich die Lehrkraft den Grund für die Mehrarbeit ausfüllen, entsprechend Fußnote 3 "Zum Beispiel: Vorübergehende Vertretung für ... (Name der Lehrkraft) wegen Erkrankung, Mutterschaftsurlaub, Kur o"
Auf welcher Rechtsgrundlage darf denn eine Lehrkraft erfahren, warum eine andere Lehrkraft ausfällt?
Das die MAU-leistende Lehrkraft mitbekommt wen sie gerade vertritt ist wohl nur scher vermeidbar - aber den Grund?
(Die SL muss dies wohl wissen - aber diese wird in "Feld 2" nicht danach gefragt.)
Ich halte dies Auskunftsersuchen für einen Verstoß gegen den Datenschutz (und mithin einen Ablehnung eines MAU-Antrags aufgrund einer hier (nicht) erfolgten oder als nicht ausreichend angesehen Eintragung für anfechtbar.)
Vielleicht ein Fall für Dr. Stefan Brink (Landesbeauftragter für den Datenschutz BW). Der hat ein schönes Online-Formular. Füll ich mal aus ...