Ich habe nicht die Ansicht vertreten, die Bachelornote sei später vollkommen irrelevant!
Mit meiner Aussage "Du kannst den Bachelor auch einfach als Zulassungsvoraussetzung sehen. ..." wollte ich lediglich deinem "... was meiner Ansicht nach logisch wäre..." entgegentreten.
Ob die Note nun eingeht oder nicht, ist eine Frage der Prüfungsvorschrift(en). Argumente wie "... dem würde ich allerdings entgegenhalten ..." helfen hier nicht weiter (und ihre Formulierung bring dich einer Lösung deines Problems nicht näher). Beim erstellen der POs mag über Sinn und Unsinn verschieder Verfahren diskutiert worden sein. Als Ergebnis der Diskussion ist eine PO entstanden. Diese enthält nicht mehr den Verlauf der Diskussion, sondern nur noch das Ergebnis.
In deinem Ausgangsthread sprichts du von einer Endnote. In der verlinkten PO finde sich die Begriffe "Modulnote" und "Gesamtnote". Meint dein Begriff "Endnote" diese? Hast du noch einen Link zu der in §2 (2) erwähnten Rahmenordnung? (Auch wenn du diesen hast, kann ich mir diese allerdings frühestens in 4 Tagen ansehen).
Gruß
Nitram