Beiträge von Nitram

    Off-topic @ Seven:

    Zitat

    Außer im Rahmen von PES kann ich keine weiteren Kurse mehr während der Zeit übernehmen und selbst das nur freiwillig.


    Du kannst zu Mehrarbeit verpflichtet werden! (VV "Mehrarbeit im Schuldienst" 3.4.)
    Auf einen "PES-Aufstockungsvertrag" sollte man sich nicht einlassen. Dieser ist - wenn ich mich nicht ganz irre - schlechter bezahlt als die Mehrarbeitsvergütung.
    (Für nicht Vollzeitbeschäftigte ist nach VV 2.3. bereits die erste Mehrarbeitsstunden zu bezahlen - was in der Praxis so eher nicht passiert. Aber man kann ja den Antrag stellen. Vielleicht überlegt sich die SL dann eine andere Vertretungslösung.)


    Gruß
    Nitram

    WillG: Die von Seven beschriebene Vorgehensweise mit Vorhaltestunden ist hier in Rheinland-Pfalz geltendes Landesrecht. Unsere Abiturienten werden auch immer schon vor Ostern entlassen.
    In der Zeit nach dem Abitur kann bei Bedarf auch Mehrarbeit angeordnet werden. Die Zählung dieser Stunden erfolgt jedoch so, als würde aufgrund der nicht mehr vorhanden 13er Kurse kein Unterricht ausfallen... (Ist kompliziert zu erklären, aber für alle Länder außer RLP irrelevant, deshalb spar ich mir das).


    Gruß
    Nitram

    Ich zitiere mal Wikipedia:
    "Gegenstand der früher unter der Bezeichnung Projekt Erweiterte Selbstständigkeit (PES)geführten Maßnahme der rheinland-pfälzischen Landesregierung, ist die Vermeidung von temporärem Unterrichtungsausfall durch Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Schulen in Rheinland-Pfalz."


    These: Es gibt im Saarland kein PES.
    (Saarländer würden doch nichts nachmachen, was von Rheinland-Pfälzern vorgemacht wurde, oder? ;)


    Gruß
    Nitram

    Man darf sich aber schon fragen, warum Öffentlicher-Dienst.info und andere so gerne "die Metaller" als Vergleich heranziehen.
    Nachdem man sich dieses gefragt hat, kann sich dann z.B. diese Broschüre Tarif-Lohnentwicklung 1993 bis 2013 zu Gemüte führen und erkenne: "Die Metaller" schneiden auch im Vergleich mit anderen Branchen sehr gut ab.


    Die von Mikael eingefügten Grafiken suggerieren, als sei "Metall" die Bezugsgröße, an der sich die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst zu messen hat. Warum dies so ist, ist mir Schleierhaft.


    Gruß
    Nitram

    Aktenklammer: Warum du meinen Beitrag zitierst erschließt sich mir nicht.


    Allgemein:
    Interessant ist die Frage, ob tatsächlich eine kurzfristige "Vertretung" der Prüferin möglich ist. Nach OAPVO §16 (2) stellt die Prüferin in Aufgaben und sie müssen dem Fachprüfungsausschuss drei Unterrichtstage vor der Prüfung ausgehändigt werden. Wenn die Funktion "Prüferin" am Tag der Prüfung neu besetzt wird, stammen die Aufgaben vermutlich nicht von der prüfenden Person.
    Bei zusätzlichen mündlichen Prüfungsfächern nach §14 muss die Möglichkeit zur Beratung der S. durch die Prüferin gegeben worden sein. Dies wird bei einer kurzfristigen Neubesetzung eher nicht der Fall gewesen sein.


    Gruß
    Nitram

    Hallo Sofie,


    die Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) legt in §15 fest:

    Zitat

    (3) Prüferin oder Prüfer soll die Fachlehrerin oder der Fachlehrer des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase oder beim Kolloquium die betreuende Lehrkraft sein. Sie oder er soll die Befähigung für die Laufbahn der Studienrätinnen oder Studienräte an Gymnasien und die Lehrbefähigung für das jeweilige Fach besitzen. Im Falle der Verhinderung bestimmt die oder der Vorsitzende der Abiturprüfungskommission eine andere Lehrkraft der Schule mit der Lehrbefähigung für dieses Fach zur Prüferin oder zum Prüfer.


    Demnach kannst du zur Prüferin bestimmt werden.


    Nach (4) desselben Paragraphen kann eine "fachkundige Lehrkraft" als Schriftführerin/Schriftführer eingesetzt werden, "Normalfall" ist jedoch die Lehrbefähigung im zum prüfenden Fach.
    (Wir hatten hier (Rheinland-Pfalz) in einem Fach (Griechisch) auch schon mal eine Lehrkraft einer anderen Schule für das Protokoll.)


    Gruß
    Nitram


    P.S. Ob ihr im Unterricht "ungefähr die gleichen Themen behandelt" oder nicht spielt hingegen keine Rolle. Du müsstest dich ggf. einarbeiten.

    Seiteneinstieg (in RLP): Mit Hochschulabschluss (z.B. Diplom) direkt in den Schuldienst, beginnend mit 18 UStd. pro Woche.
    Quereinstieg (in RLP): Mit Hochschulabschluss (z.B. Diplom) in den normalen Vorbereitungsdienst (Ref.), wie ihn auch diejenigen mit 1tem Staatsexamen durchlaufen.


    In keinem der Fälle hat es 18 Jahre gedauert - ich glaube der A15er ist jetzt ca. 10 Jahre dabei. (Allerdings kenne ich auch Seiteneinsteiger, die nach mehr als 10 Jahren noch A13 sind.)


    Gruß
    Nitram

    Im Erlass Genehmigung, Einführung und Benutzung von Schulbüchern an allgemeinbildenden und berufsbildenen Schulen in Niedersachsen heißt es:



    Edit 14:36 Uhr:
    Der Erlass ist überholt. Neuer Erlass zum 1.8.2014 in Kraft getreten. Siehe dazu Beitrag weiter unten.

    Hallo I_love_my_job,


    wenn man den Informationen der Firma Brieslang (Bild 8 ) und auch den Informationen aus dem Buch Statistische Methoden in der Geographie: Univariate und bivariate Statistik (Seite 123) glauben darf, nimmt die Gewitterhäufigkeit im Frühjahr zu. Insofern können Blitz und Donner als "Signale" des Frühlings gewertet werden.


    Gruß
    Nitram


    Nachtrag:
    Für Wien gibt es Daten bei Austrian Lightning Detection & Information System (ALDIS) -> Blitzstatistik -> Tabellen -> Monatsübersicht - Wien (Monatdaten von 1992-2015). Hier ist ein starker Anstieg von April nach Mai erkennbar.

    Ich gehe mit meinen BzB-Schülern auf's Feld, wir haben schon Alu-Wärmedecken geschlachtet, die habe ich bisher immer benutzt. Keine Schäden uns super Fotos immer ...


    Unverantwortlich.


    Die Transmission einer Alu-Rettungsdecke ist viel zu hoch. Halt mal eine Taschenlampe hinter eine Sofi-Brille und hinter eine (doppelt/dreifach/vierfach genommene) Rettungsdecke. Die Rettungsdecke lässt viel mehr Licht durch. Durch dei Rettungsdecke kann ich die Schrift auf meinem Monitor lesen. Durch die Sofi-Brille ist das unmöglich.
    Bei einer Sofi-Brille soll die Transmission im (780-1400 nm) maximal 0,5% betragen. Das kannst du (mit Hausmitteln) gar nicht überprüfen und auch auf deinen Fotos nicht sehen.
    Von möglichen Schäden merken die Betroffenen möglicherweise gar nichts. Es treten keine Schmerzen auf. Aber die Netzhaut kann trotzdem verbrannt sein, und in einigen Bereichen kann dann nichts mehr gesehen werden.


    Gruß
    Nitram

    Tracy schrieb

    Zitat


    So viel ist klar, wo nichts ist, kann auch nichts abgesetzt werden, ganz so naiv (dämlich) bin ich nun auch nicht ;) Und ich sag es gern noch einmal, meine Eltern machen auch keine Kosten geltend, die nicht da sind...


    Da hast du wohl was nicht richtig verstanden. Wenn ihr keine Miete zahlt, kann es sein dass das Finanzamt kosten nicht anerkennt, die da sind!
    Hier gilt also nicht "... wo nichts ist, kann auch nichts abgesetzt werden... " sondern "... wo etwas ist, kann nichts abgesetzt werden..."!
    In dem dem Link zum Vermieten unter Angehörigen steht z.B.

    Zitat

    Verlangen Sie von Ihrem Mieter beispielweise nur 60 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, greift das Finanzamt zum Rotstift und erkennt auch nur 60 % Ihrer Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung an.


    Zahlt ihr nun keine Miete (0% der ortsüblichen Vergleichsmiete) kann das Finanzamt auch nur 0% der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung anerkennen - egal wie wie hoch die tatsächlichen Werbungskosten deiner Eltern (als Vermieter) sind.


    Es ist legal, dass ihr Mietfrei wohnt.
    Wenn das Finanzamt dies weiß, wird es bei deinen Eltern keine Werbungskosten anerkennen.
    Du kannst die Renovierungskosten unabhängig von einer Mietzahlung geltend machen.


    Gruß
    Nitram

    In dem von Nettmensch zitierten Zeitungsbeitrag ist etwas nicht ganz stimmig.


    "..dass ihm keiner der angestellten Kollegen signalisiert hätte..." würde ich so lesen, dass keine Gespräche darüber stattgefunden haben, ob jemand Streiken wird.
    Dann kann der Schulleiter aber sogar eine Begründung dafür angeben, warum die angestellten Lehrkräfte nicht streiken? Dies passt für mich nicht zusammen. Den Ausdruck "nicht signalisiert" würde wohl kaum verwendet werden, wann die angestellten Kollegen gesagt hätten "Wir streiken am Dienstag nicht, weil..."


    Vielleicht streiken die Kollegen heute ja - und haben es ihrem Schulleiter nur nicht signalisert. Jedenfalls würde ich aufgrund des "nicht signaliserens" nicht auf den GS-Lehrkräften oder gar ihrem im Schnitt schlechtere Abitur rum hacken. Haben Lokführer oder Metallarbeiter ein im Schnitt besseres Abitur als GS- oder GY-Lehrkräfte? Sie Streiken ja häufiger ...


    Gruß
    Nitram

    fossi74 schrieb

    Zitat

    Nur gehen die Renovierungen, die man in einer Mietwohnung vornimmt, für gewöhnlich nicht in die Tausende. Neue Fenster hab ich zumindest noch in keiner gemieteten Wohnung eingebaut; das müsste man dem FA dann schon SEHR plausibel begründen ("Die alten Fenster waren schmutzig!").


    "Das Haus gehört meinen Eltern. Ich werde es vermutlich später Erben. Ich habe deshalb auf eigene Kosten Fenster und Tür erneuern lassen." dürfte hier als SEHR plausibel begründet gelten.


    Das Mietrecht erlaubt dem Mieter umfangreiche Umbauarbeiten. Er muss lediglich am Ende des Mietverhältnisses den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. In einigen Fällen ist eine Genehmigung des Vermieters erforderlich (siehe z.B. Berliner Mieterverein zu Umbauten). Wenn mein Bad blaue Fliesen hat und diese mir nicht gefallen, kann ich das Bad grün Fliesen lassen. Auf meine Kosten. Wenn ich ausziehe müssen dann halt - auch auf meine Kosten - wieder blaue Fliesen rein.

    Mit "lass es stehen und gut ist" meint Aktenklammer: Wenn du nicht an die Steuerfahndung via Google glaubst, lass die Nicht-Mietzahlung in deinem Beitrag oben stehen.


    Du kannst auch in einer Mietwohnung Renovierungskosten geltend machen. Steht bereits in meinem um 9:47 Uhr verlinkten Beitrag ("Steuerwiki"). Diese Absetzbarkeit ist nicht an eine Mietzahlung gebunden. Anteilige Mietkosten kannst du allerdings nicht geltend machen, wenn du keine Miete bezahlst.


    Verwandten (hier: Eltern) keine Miete zu zahlen kann Probleme machen, wenn diese in ihrer Steuererklärung Werbungskosten angeben. Der Straftatbestand nenne sich dann Steuerverkürzung. Hier ein Link zu "Vermieten unter Angehörigen".


    Gruß
    Nitram

    Zunächst: Die Kosten sind absetzbar. Z.B. unter Steuerwiki sind "Abziehbare Kosten des Arbeitszimmers" Renovierungskosten explizit genannt.


    Den Hinweis von Flipper79 halte ich für ungeschickt.
    Als Haushaltsnahe Dienstleistung sind nach EStG 35a - wie Flipper79 richtig schreibt - nur die Handwerkerkosten absetzbar, nicht also die Materialkosten. Auch die Handwerkerkosten sind maximal bis zu 20% absetzbar.


    Die Aufteilung auf mehrere Jahre sollte nach EStDV 82b möglich sein.


    Gruß
    Nitram

    Bolzbold


    Verlässliche Zahlen? Willst du hier dein Jahreseinkommen, dein Werbungskosten, deinen Krankenkassenbeitrag, ... posten?
    Welchen Nutzen soll irgend jemand von deinen Zahlen haben?


    Maru.Korall
    Was meinst du mit "Reduktion der PKV-Beiträge"?
    Die BRE erhälst du für das vorhergehende Jahr.
    Wenn dein KK-Beitrag z.B. 2000€/Jahr für 2014 beträgt, und die diese 2000€ in der Steuererklärung angibts, reduziert sich deine Steuer für 2015 entsprechend.
    Wenn du nun in 2015 für 2014 500€ BRE zurück bekommst, wird durch das "mehr" an Steuern lediglich ausgeglichen, dass du in 2014 500€ zu viel abgesetzt hast.
    Dein Beitrag für 2015 ist dadurch nicht reduziert. In der Steuererklärung für 2015 gibst du wieder 2000€ an.


    Gruß
    Nitram

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