Zitat von aliasIst das Ding noch aktuell? Der Schrieb ist schon 30 Jahre alt.
Es ist (Inhaltsgleich) auf schulrecht-rlp.de verlinkt und auch in neueren Veröffentlichungen (zum Beispiel in den Organisatorischen und personalrechtlichen Handreichungen für Schulleitungen und Lehrkräfte wird darauf Bezug genommen. An der Aktualität bestehen m.E. keine berechtigten Zweifel.
(Ich meine mich zu erinnern, dass es vor ca. 3 Jahren mal einen Aufruf (durch den Philologenverband) gab, bei dem Vorschläge eingereicht werden konnten, welche bei einer Überarbeitung der Dienstordnung einfließen könnten).
Zitat von aliasDein Zitat ist nicht auf die Ferien bezogen, sondern aus dem Zusammenhang gerissen:
Den Einwand verstehe ich überhaupt nicht. Richtig ist, es gibt keinen Bezug auf die Ferien. Aber: Diese sind auch nicht ausgenommen. Während der nicht-Ferien wird der SL im Normalfall keine Probleme haben, die Lehrkraft zu erreichen.
Ich habe in meinem Zitat die Auslassung durch [...] gekennzeichnet. Der Grund: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem im ersten Satz genannten Wohnungswechsel und dem im zweiten Satz genannten verlassen des Wohnortes.
Gruß
Nitram