Den Erlass ( kodi) gibt es Umfang der dienstlichen Verpflichtungen von Teilzeitlehrkräften und es wird ja auch ein freier Tag gewährt. Im Erlass heißt es "unterrichtsfreie Tage sollen ermöglicht werden".
Der Passus "Mein freier Tag ist an einem Freitag, an dem ich falls Klassenleiterstunden sind auch kommen muss" im Text von Jana999 würde auch auf jeden anderen freien Tag zutreffen "Mein freier Tag ist der Montag/Dienstag/Mittwoch/Donnerstag, an dem ich falls Klassenleiterstunde ist auch kommen muss."
Ob das nun eine besondere Belastung ist? Bei uns wird es im 2ten Halbjahr an genau einem Freitag eine Klassenleiterstunde geben, und zwar am 30. Juni - letzter Schultag vor den Sommerferien in RLP.
Jemand anders mag sagen "Mein freier Tag ist der wegen Rosenmontag/1. Mai/Pfingstmontag sowieso drei mal ausfällt - oder Donnerstag, der wegen Himmelfahrt und Fronleichnam zwei mal ausfällt, oder ...
Bei einer reinen Zeitbetrachtung lassen sich 10 Unterrichtstunden sicher auf einen Tag zusammen schieben, dies kann aber aus anderen Gründen ungünstig sein - Macht es Sinn in einer Klasse 4 Stunden Mathe zu machen, und für den Rest der Woche nicht mehr?
Wir haben Lehrkräfte im Kollegium, die sich bei geringer Stundenzahl eine Verteilung auf viele Tage wünschen - wenn dies es z.B. ermöglicht, den Stundenplan so zu bauen das sie immer die ersten beiden Stunden frei haben.
Gruß
Nitram