Beiträge von Nitram

    Realschullehrerin schrieb: "An ein Bausparguthaben kommt man nicht so einfach ran..."


    In der Ansparphase 3 Monate Kündigungsfrist - oder zahlen einer Vorfälligkeitsentschädigung.
    Wenn der Bausparvertrag schon zuteilungsreif ist ("mit 16 abgeschlossen", "stan87"-> Geburtsjahr 1987 ...) und jetzt als Altvertrag mit Verhältnissmässig gut verzinst als Geldanlage läuft sind die Bausparkassen froh über jeden Kunden, der aus dem Vertrag aussteigt.

    Taugenichts schreib "Wir dürfen in RLP 4 Fortbildungstage in Anspruch nehmen."


    Woher hast du diese Information? Ich kenne aus der VwV Veranstaltungen der Lehrerfort- und Weiterbildung und Erwerb von Qualifikationen" Punkt 5.2 eine andere Zahl (fünf Arbeitstage im Kalenderjahr).


    Die SL kann eine Fortbildung ablehnen. Sie kennt bestimmt das Landesgesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und hat eine Fortbildungsplanung für die Schule. Dort heißt es in §9:


    "(1) Jede Lehrkraft ist verpflichtet, an dienstlichen Fortbildungen teilzunehmen und sich darüber hinaus selbst fortzubilden. Über die Wahl der hierfür geeigneten Fortbildungsmaßnahmen entscheidet die Lehrkraft in Abstimmung mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter im Interesse einer angemessenen beruflichen Entwicklung und unter Berücksichtigung der Fortbildungsplanung der Schule."


    Spätestens bei einer zweiten Ablehnung würde ich mal nachfragen, in welchem Bereich die SL denn einen Fortbildungsbedarf sieht. (Wobei ich mir bei manchen Fortbildungsangeboten schon denke: Wo ist der Bezug zur Schule?)
    Wichtig: Die Fortbildungen müssen nicht im Interesse der Schule sein, sondern im Interesse einer angemessenen beruflichen Entwicklung der Lehrkraft (und diese Entwicklung kann ja auch an einer anderen Schule ihre Fortsetzung finden).


    Eine Möglichkeit zur Übertragung von Fortbildungstagen auf das nächste (_Kalender!_)jahr besteht nicht.
    Du kannst Fortbildungen außerhalb deiner "Schulzeit" besuchen.

    Das "Luft raus" Gefühl am Schuljahresende ist meines Erachtens vielfach "selbst gemacht".
    Die SuS erwarten nichts mehr und bekommen nichts mehr.
    Dann wird Kaffee getrunken, Eis gegessen, irgendwelche Spielstunden gemacht - aber nicht bei mir.


    Mein Rezept: Ich mach Unterricht. Bis zur letzten Minute der letzten Stunde.
    Ich lasse morgen (heute war Zeugniskonferenz) ein Kenntniskontrolle schreiben, die ich auch korrigiere - einfach um zu sehen, was von den Inhalten der letzten Stunde hängen geblieben ist.

    Hallo chilipaprika,


    vorweg: Ich arbeite nicht in NRW (aber ich nutze gerne Suchmaschinen...)


    "Lernzeit" scheint mir (nach Lektüre von Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf - Tage - Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen) nur an Ganztagsschulen zu existieren.


    Auf einer Seite mit Informationen zum Einsatz von Personal im Ganztag NRW heißt es "Daraus ergibt sich, dass der Stundenplan einer Lehrkraft im Rahmen ihres Pflichtdeputats auch die Durchführung von Unterricht im Rahmen des Ganztags enthalten kann."
    Außerdem heißt es dort: "In der Sekundarstufe I erhalten die Schulen für den Ganztag einen Stellenzuschlag im Umfang von 20 %, [...] der Grundstellen. Dies bedeutet, dass Lehrerstellenanteile im zusätzlich gewährten Umfang auch in den Ganztagsangeboten einzusetzen sind.



    Außerdem geht aus dem Text hervor, dass es rechtswidrig ist, Stellenzuschläge für den Ganztag nicht für den Ganztag zu verwenden. (Wenn also die Lernzeiten gar nicht mehr angerechnet würden - wo würden dann die Stellenzuschläge "verbraten"?)


    Ich lese die Texte so, dass die SL an einer vollständigen Anrechnung und Bezahlung nicht vorbei kommt - und das daran auch ein Beschluss der Lehrerkonferenz nichts ändern kann, wie auch immer ein solcher Beschluss ausfallen mag.


    Gruß
    Nitram

    "Was hilft es schon, wenn man sich an das Ministerium wendet? Sobald sie das rausbekommt, bekommt man es anschließend doppelt und dreifach zurück."


    Ob das etwas hilft weiß man erst, nachdem man es probiert hat. Wichtig: Kontinuierliche Dokumentation von Vorkommnissen.


    Die Information der ADD würde ich da durchaus der ÖPR machen. (Da ist es von Vorteil wenn im ÖPR (auch) Leute sitzen, die nicht mehr auf eine Beförderung aus sind.) Wichtig: Dokumentation.


    Wenn sich "Krieg" nicht vermeiden lässt, lässt er sich nicht vermeiden.
    Da müsst ihr als Kollegium abwägen, ob und ggf. wie lange ihr die Umstände noch überstehen könnt. Gibt es viele Versetzungsanträge? Einen (gefühlt - auf statistische Daten werdet ihr keinen Zugriff haben) hohen Krankenstand?



    Unangekündigte Unterrichtbesuche? Sind nur in Einzelfällen möglich. Prüfen, ob der Personalratsvorsitzende zuvor informiert wurde.
    (Lehrerdienstordnung RLP 2.4.2). Das Kollegium sollte sich darauf einigen, _immer_ ein ÖPR-Mitglied zu den Gesprächen mitzunehmen. Natürlich ist dies ein klares Misstrauensvotum, aber so viele Unterrichtbesuche kann die SL gar nicht machen...
    (Nach der Verbeamtung können einem solche Besuche in RLP sowieso egal sein.)



    Gruß
    Nitram


    P.S. "Ich hab ihnen keinen Platz angeboten."
    "Ich habe dieses Versäumnis ihrerseits bemerkt. Damit Sie sich deshalb nicht schämen müssen, habe ich mir selbst einen genommen."
    (Sagt sich leichter, wenn man keine UBs mehr fürchen muss und dem SL das Leben über den ÖPR schwer machen kann ...)

    Das ein stellvertretender SL, die selbst "fachlich keine Ahnung hat", eine Fachlehrkraft nach einer Einschätzung des Niveaus fragt, halte ich nicht für verwerfliche.
    Hier in RLP ist es Aufgabe der Schulleitung, für die Einhaltung des Lehrplans und die Koordination der Notengebung zu achten. Wie soll das gehen, wenn die SL nicht innerhalb der Fachkonferenzen vergleicht?


    Du schreibst, du habest "von den Fachbereichsleitern niemals gehört, dass Klausuren oder Prüfungsaufgaben zu einfach gewesen seien." Wenn die Fachbereichsleitungen das auch so an die SL weiter geben: Wo ist das Problem?


    Gruß
    Nitram

    Nach der Lehrerdienstordnung RLP Punkt 2.4.8 soll der Schulleiter "... unter Berücksichtigung der von der Gesamtkonferenz aufgestellten Grundsätze die Unterrichtsverteilung vornehmen ..."


    Allerdings hat er nach 2.3. die Weisungen der Schulbehörde zu beachten.


    Ich glaube das die ADD das Recht zu einer solchen (von Lily Casey geschilderten) Festlegung hat.


    Vielleicht ist es ja auch möglich, bei der ADD nach einer Begründung zu fragen. Für Eingriffe der ADD in die Unterrichtverteilung fällt mir z.B. ein:
    - Bei Referendaren soll sichergestellt sein, dass sie in allen ihren Fächern Eingesetz werden.
    - Die ADD möchte dahingehend steuert, wenn bestimmte "Exotenleistungskurse" nicht an mehrere räumlich benachbarten Gymnasien eingerichtet werden.
    - Es steht eine Beurteilung an, und die zugehörigen Unterrichtbesuche bei einer LK soll in ihren Fächern in "ihren" Kursen erfolgen, und nicht in "geliehenen" Kursen


    Gruß
    Nitram

    Für Rheinland-Pfalz:


    Webinar zum schulischen Datenschutz, Mails, RLP


    (Etwa Minute 3:30)
    "Also um das Abzukürzen: Nutzung privater Mailaccount: Problematisch. Kommunikation personenbezogener Daten über Mailaccounts: Nein."


    Aufgrund der im Webinar geschilderten möglichen Auswertung dienstlicher Mails durch die Mailanbieter (auch wenn die Mail-Inhalte keine personenbezogene Daten enthalten (die sowieso nur verschlüsselt kommuniziert werden dürften)) sehe ich für eine Weiterleitung hier auch ein "Nein".


    Gruß
    Nitram

    Auch hier (RLP) gibt es ein solchen Notenberechnung aus Halbjahresnoten nicht.
    Aber selbst wenn: Dann ist es nicht "egal".


    Beispiel:
    1. HJ 2,4
    2. HJ 2,8


    Wenn ich nun (wie itz itz in ersten Beitrag) die Note des 1. HJ runde, die des 2ten nicht, steht da
    (2+2,8):2=2,4 -> 2


    Rund ich hingegen keine der beiden, so ergibt sich
    (2,4+2,8):2=2,6 -> 3


    Gruß
    Nitram


    (... der Noten nicht ausrechnet)


    Des Weiteren müsste man dem Schulleiter genau mitteilen wo man ist, wenn man krank ist. In welchem Krankenhaus, oder in welcher Reha/Kur.

    Ein Blick ins Landesbeamtengesetz Niedersachsen §67 (2) hilft:


    " Will die Beamtin oder der Beamte während der Krankheit den Wohnort verlassen, so ist dies vorher anzuzeigen und der Aufenthaltsort anzugeben."


    (Wenn du mal Krank bist und in den Nachbarort zum Arzt fährst, vergiss das nicht!)


    Die geforderte Erreichbarkeit würde ich mit Blick auf mit Verweis auf § 55 eher verneinen:


    "Soweit besondere dienstliche Verhältnisse es dringend erfordern,kann die Beamtin oder der Beamte angewiesen werden, während der dienstfreien Zeit erreichbar zu sein und sich in der Nähe des Dienstortes aufzuhalten."


    Die Erfordernis der Erreichbarkeit eines aufgrund von Krankheit nicht dienstfähigen Beamten dürfte zu verneinen sein.


    Ich wär gern mal bei euch im Personalrat...


    Gruß
    Nitram

    Hallo Bulliwolle,


    bei der Fahrbahn könnte es sich um die von PASCO handeln, die die in Deutschland von Conatex-Didaktik vertrieben wird. Für die gibt es neben den "klassischen" Wagen auch welche mit Bluetooth. ("Kessy" sagt mir allerdings nichts. Meinst du vielleicht "Cassy"?)


    Meine erste Frage wäre allerdings nicht "Was gibt es?" sondern "Was brauchen wir?".


    Du schreibst in deinem Profil als Schulform "Sek I". Ich arbeite nicht in NRW, aber bei einem Blick auf die Inhaltsfelder zum Lehrplan Sek I NRW sehe ich spontan nicht, wo da die Messung von Beschleunigungen oder Bremsverzögerungen auftauchen sollte.


    Das Kollegium sollte vielleicht auch entscheiden, ob die Mittel eher in Richtung Schüler- oder in Richtung Demonstrationsexperimente eingesetzt werden sollen, und wo "die Not am größten ist". Die Funktionsweise von Mikroskop und Lupe lassen sich auch mit "alten" Linsen noch erkunden (Inhaltsfeld "Optische Instrumente, Farbzerlegung des Lichts") während ein Glühstrumpf als Strahlenquelle ein no-go ist (Inhaltsfeld "Radioaktivität und Kernenergie").
    Gerade Schülerübungssätze können sehr ins Geld gehen. Wir haben vor ein paar Jahren (nach etwa 10 Jahren jährlichen Antragstellens) unsere Übungssätze zur Elekrizitätslehre/Elektronik erneuern können - und sind bei etwas 25 k€ gelandet...


    Wir haben eine Mischung verschiedener Hersteller. Hier gibt es eine Übersicht über verschiedene Lieferanten für Physik-Equipment. Gerade im Bereich der Demonstrationsexperimente kombinieren wir die Geräte aber auch wild miteinander.


    Bei einigen Geräten lohnt sich auch der Blick auf die Welt außerhalb der Firmen, bei denen "Didaktik" dran steht. Für unsere Vakuumpumpe hätten wir da mehr als das Doppelte bezahlt, beim Digitalen Speicheroszilloskop ähnlich... (Bei Netzgeräten und Multimeter haben ich die Lehrmittelhersteller mittlerweile denen der Elektronikversender angenähert. Neue Saiten für ein Monochord kauft man besser im Musikgeschäft als bei Phy... ... ).



    Gruß


    Nitram

    Jazz82 schrieb:
    "Nun endlich die Frage: Was passiert, wenn eine Lehrerstelle durch Entlastungsstunden reduziert wird? Bekommt die Schule dann ein Anrecht auf einen neuen Lehrer, der die Unterrichtsverpflichtungen auffängt? Oder ist der gesamte Kollegiumsaufbau bereits so strukturiert, dass für etwaige Aufgaben bereits mit Wegfall geplant ist?"


    Ich kann nur für Rheinland-Pfalz sprechen.
    Hier gibt es pro Schule ein "Lehrerwochenstunden-Soll", welches aus der Klassenzahl, Schülerzahl, ...berechnet wird. Zum anderen gibt es ein "Lehrerwochenstunden-Ist", welches die von den Lehrkräften _als_Unterricht_ zu haltenden Stunden enthält.
    Wenn die Differenz zwischen diesen beiden Größen groß genug ist, gibt es eine Chance auf eine neue Lehrkraft.


    Im allgemeinen liegt allerdings eine Unterversorgung (Schulartspezifisch, ca. 2%, Details für RLP Ergebnisse der Schulstatistik für die allgemeinbildenden Schulen Vorläufige Daten für das Schuljahr 2016/201 7 Seite 4) vor.
    Wenn jetzt eine paar Stunden aus dem "Lehrerwochenstunden-Ist" heraus fallen, weil eine LK Anrechnungsstunden (NRW: Entlastungsstunden) bekommt, so wird dies häufig nicht zu einem "Anrecht auf einen neuen Lehrer" führen, weil die Soll-Ist-Differenz kleiner als die Stundenzahl einer Vollzeitstelle ist.
    Also: Die "Umwidmung" von Lehrerarbeitszeit von Unterrichtsstunde zu Anrechnungsstunde führt zu einem "Anspruch" der Schule auf mehr Lehrerwochenstunden ("die Schule ist im Minus, und das sieht auch das Ministerium so"), dieser Anspruch wird allerdings kaum durch Neueinstellung oder (Stundenweise) Abordnung von einer anderen Schule kompensiert werden.


    Gruß
    Nitram

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