Beiträge von Nitram

    Für Niedersachsen: Fragen zur Personalakte? Was Sie über Ihre Personaldaten wissen sollten! (Begründungen z.T. mit Beamtenstatusgesetz -> Bundesrecht)


    Daraus:
    "Was darf die Personaldienststelle zur Personalakte nehmen?
    In die Personalakte darf alles aufgenommen werden, was mit Ihrem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang steht (z. B. Urlaubsanträge oder Krankmeldungen). ..."


    Ein Grund für eine Krankmeldung ("OP o.Ä.") darf nicht hinein.


    Wir müssten jetzt ab Sommer unsere Krankenstunden genauestens dokumentieren und jedes Mal in eine Liste eintragen und unterschreiben.

    Liste? In die sich möglicherweise jemand vor dir eingetragen hat, dessen Fehlen dich überhaupt nichts angeht, und in die sich möglicherweise jemand nach die eintragen wird, den deine Eintragungen überhaupt nichts angehen?

    Irgendjemand wird deinen Nachlass verwalten.
    Wenn du nicht willst, dass jemand in nach deinem Tod in deinen Sachen rum kramt, kannst du versuchen dies vorher zu regeln.


    Deine Mutter (oder irgendjemand anders) wird vielleicht froh sein, wenn jemand aus dem Kollegium kommt, und Unterlagen sichtet, mit denen Sie selbst nichts anfangen kann.
    Wenn du das nicht willst, solltest du es mitteilen. Z.B. ein Briefumschlag an der Pinnwand "Falls ich sterbe ..."


    Dinge, von denen du nicht willst das jemand sie sieht, falls du stirbst, musst du aus der Welt schaffen bevor du stirbst.


    Klassenarbeiten und Test wären mir (als Schulleitung) egal. Es sind noch nicht bewertet Leistungen. Solange keine Note mitgeteilt wurde, ist die Leistung quasi nicht existent.


    Morse: Echt?
    Euer gesamtes Kollegium hat Zweitschlüssel ihrer Wohnungen bei der Schulleitung deponiert, für den Fall das sie sterben?
    Auch die Genehmigung, die Wohnung in einem solchen Fall zu betreten, und dort Dinge zu holen?
    Das mag ich kaum glauben.

    Das Ding ist schon einige Jahre (4-5) alt. ("Taschenrechner auf Steroiden", Die Zeit, Oktober 2015)


    Das ist jetzt nicht das erste Werkzeug, dass ich meinem SuS erkläre, aber irgendwann komme ich immer darauf zu sprechen.
    Überprüfungswerkzeuge - auch Lösungshefte - ersparen mir viel Zeit bei der Besprechung von Aufgaben.
    Wir können uns dann den Aufgaben widmen, bei denen Probleme aufgetreten sind.
    Neu gedacht werden muss da m. E. nichts.
    An der Uni haben wir auch trotz Maple noch Analysis gehört.


    Gruß
    Nitram

    Minimaus:
    Wie kommt jemand mit bekannter Kreideallergie auf die Idee, Lehramt zu studieren?


    Mit Mehlstauballergie Bäcker werden?
    Mit Hausstauballergie Gebäudereiniger?
    Mit Heuschnupfen Gärtner?
    Veterinärmedizin mit Tierhaarallergie studieren?
    ...


    Bei einer solchen Berufswahl fehlt mir ein wenig das Verständnis.

    Ich sehe weder für 1) noch für 2) eine Chance.


    1) Die SL leitet einen Teilzeitantrag nur an die ADD weiter. Die ADD oder die SL wird kaum Ersatz für dich aus dem Hut zaubern können.


    2) Wenn die einstellende Behörde an einer anderen Schule einen größeren Bedarf gesehen hätte, hätte sie dich dort eingesetzt. Das eine Schule dich gerne einstellen würde tut nichts zur Sache. Jede Schule möchte ihren Unterricht gerne abdecken können, und (fast) jede Schule hat Personalmangel.


    Gruß
    Nitram

    Wir haben eine Saeco Royal Office SUP 015 V, hält seit ca. 8 Jahren und hat bisher ca. 45000 Tassen Kaffee geliefert (ca. 25 pro Schultag) bei einem ca. 60-Personen-Kollegium.
    Wartungskosten ca. 60 Euro / Jahr.
    Von irgendwas mit Milch würde ich abraten.

    Nein, ich habe keinen Link zu den Rundbriefen.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass es die auch nicht online verfügbar gibt.
    Vor ca. 3 Jahren habe ich Herrn Pfeifer (damals Vorsitzender des BPR) mal gefragt, ob sowas nicht machbar sein. Die Antwort war eher ablehnend.


    Beide liegen (gescannt mit 14 MB bzw 7 MB) in meinem Privatarchiv.

    Ups, ich muss korrigieren...


    In der Verlinkten Beförderungsrichtlinie heißte es unter 10. (für Sektor 2):


    "Liegen der ADD mehr Beurteilungen mit dem gleichen Punktwert vor, als es Beförderungsmöglichkeiten gibt, sind für eine Beförderungsauswahl folgende weitere leistungsbezogene Kriterien in der genannten Reihenfolge hinzuzuziehen:
    ..."


    Im Rundbrief des BPR Nr 6 aus 2013-2017 aber (ebenfalls für Sektor 2):
    "Die ADD entscheidet dann auf Grund der Note der aktuellen Beurteilung über die Beförderung ..."


    Die Beförderungsrichlinie ist hier wohl die verlässlichere Quelle.


    Ob die Beurteilten von der gleichen Schule kommen spielt keine Rolle.


    Es gab allerdings mal Ärger, weil komischerweise Schulen im nördlichen Rheinland-Pfalz deutlich Häufiger Stellen aus dem Sektor 2 abgegrast haben - sprich: Die SL dort wohl besser beurteilt haben, und damit die Chancen "ihrer" Kandidaten im Sektor 2 verbessert haben. Ob das zu weiteren Regelungen oder Regeländerungen geführt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Auch dazu gab es was in einem Rundbrief (HPR oder BPR? ... hab grad keine Zeit zu suchen...)


    Die Beförderungsrichtlinie sagt ja auch nichts darüber, wie das Geschlecht herangezogen wird. An Gesamtschulen gibt es einen Frauenüberschuss. Wie das bei A14-Stellen dort ist weiß ich nicht. Könnte aber auch zuungunsten der Frau ausfallen.



    Noch ein Nachtrag:
    Bei den Punkten geht es wohl nicht um die im Ausgangsbeitrag genannten Rohpunkte, sondern um "Notenpunkte"
    Im BPR-Rundbrief Gymnasien und Kollegs Nr. 4 / Juli 2016 heißt es zum den Beförderungsverfahren nach A 14 zum 18.5.2016 zu den Beförderungen im Sektor 2:
    "1. Befördert wurden alle Lehrkräfte mit einem Punktwert 15 in der aktuellen dienstlichen Beurteilung.
    2. Befördert wurden weiterhin alle Lehrkräfte mit einem Punktwert 14 in der aktuellen dienstlichen Beurteilung, sofern sie noch die folgenden Bedingungen erfüllten:
    - Die vorletzte dienstliche Beurteilung muss "sehr gut" (Punktwert A) sein.
    - Die Note des Zweiten Staatsexamens darf nicht schlechter als 2,87 sein (wie wird auf zwei Stellen hinter dem Komma gerechnet)."


    Außerdem heißt es dort:
    "Im (landesweiten) Sektor II zeigte sich in diesem Jahr erneut eine starke Häufung von Beförderungsmöglichkeiten an einzelnen Schulen. Deshalb legte die ADD dem BPR diese Beförderungsstellen nicht zur Zustimmung vor. Sie leitete stattdessen eine Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen an den betroffenen Schulen durch die Schulfachaufsicht unter Beteiligung des BPRs ein."

    Es gibt meines Wissens nach gibt es im Sektor I (ca. 80% aller Stellen) nach den Beförderungsrichtlinien RLP A13 - A14 nur die Gesamtpunktzahl (Seite 3 Punkt 9)


    Zu den Stellen im Sektor 2 (ca. 20% aller Stellen) heißt es im Rundbrief des Hauptpersonalrats (Nr 6 aus 2013 - 2017, ÖPR Fragen, Seite 11)


    Edit: Nachfragen beim ÖPR unnötig. Das steht auch im bereits verlinkten Schreiben...


    "Die ADD entscheidet dann auf Grund der Note der aktuellen Beurteilung ...... in folgender Reihenfolge weitere Kriterien herangezogen:

    • die Note der vorangegangenen Beurteilung,
    • die Note des zweiten Staatsexamens,
    • das Geschlecht,
    • gegebenenfalls der Grad der Schwerbehinderung"


    In Sektor 2 zählt also die _Note_ der aktuellen Beurteilung - dort herrscht in dem von dir genannten Beispiel gleichstand. Im Sektor 1 hingegen die Punktzahl - da gibt es keinen Gleichstand, damit auch keinen Grund die Staatsexamensnote heranzuziehen. Wenn die Schule 2 Stellen im Sektor 1 hat, sollten die Kandidaten 1 und 2 die Stellen bekommen.


    Edit: Korrektur 22:10 Uhr.


    Im HPR-Rundbrief steht "Note der aktuellen Beurteilung" (wie oben Zitiert) in der Beförderungsrichtlinie jedoch "Beurteilungen mit gleichem Punktwert". Also ist in beiden Sektoren der Punktwert der Beurteilung ausschlaggebend."


    Gruß
    Nitram

    ...weil ich die Erfahrung gemacht habe. Es trifft zu. Und die Wissenschaft kann eben (noch?) nicht alles erklären. Das kann ich akzeptieren. Und wenn ich das zu meinem Vorteil nutzen kann - wieso denn nicht?
    Ich sage ja "typische". Umda was genaueres sagen zu können, wäre ein Radix nötig - und das hast du nicht "mal eben"; das ist Rechnerei und dann eben etwas Analyse.


    Ob du da was von hältst - mir doch egal, das sieht eh jeder wie er will.

    Deine Erfahrung zählt aber wahrscheinlich gar nichts, schon weil du viel zu wenig Lehrkräfte kennst.
    In einem typischen Gymnasium sind vielleicht 60 LK, davon 5 Löwen, davon einer cholerisch. Wenn es bei den anderen Sternzeichen mehr cholerische gibt, gibt es 11*2+1=23 cholerische im Kollegium?


    Welche Datenbasis hast du (oder irgendjemand anders, der in einem solchen Fall mit "Erfahrung" argumentiert) denn? Wenn man dies ominöse "Radix" für eine Vorhersage von irgendwelchen Eigenschaften braucht - von wie vielen Menschen kennst du denn das Sternzeichen und das "Radix", so dass du dies zu deinem Vorteil nutzen könntest? Gerade wenn du schreibst "das hast du nicht mal eben", hat du "es" vermutlich auch nur von wenigen Personen, oder verfügst du über eine geheime, vollständige Radix-Datenbank?
    Nein? Die brauchst du aber. Sonst erkennst du die Personen mit einem "passenden" Sternzeichen und einem "passenden" Radix, die eine bestimmte Eigenschaft _nicht_ haben (obwohl Sternzeichen und Radix diese Eigenschaft erwarten lassen) nicht.

    "Banal gesagt ist wissenschaftliches Denken eine Methode zur Überprüfung von Vermutungen. Wenn ich vermute: "Im Kühlschrank könnte noch Bier sein …", und ich schaue nach, dann betreibe ich im Prinzip schon eine Vorform von Wissenschaft. In der Theologie dagegen werden Vermutungen in der Regel nicht überprüft. Wenn ich also nur behaupte: "Im Kühlschrank ist Bier", bin ich Theologe. Wenn ich nachsehe, nichts finde, aber trotzdem behaupte: "Es ist Bier drin!", dann bin ich Esoteriker.
    [ ... ] Deswegen kann ein Esoteriker in fünf Minuten auch mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann."


    Vince Ebert: Was wäre, wenn es die Wissenschaft nicht gäbe?

    @cubanita1:


    Für Rheinland-Pfalz:
    "Die Entscheidung über die Freistellung (Urlaub oder Teilzeit) und deren Dauer ist für die Beamtin oder den Beamten und die Dienststelle bindend. Die Bewilligungsbehörde kann in besonderen Härtefällen eine Rückkehr aus dem Urlaub zulassen, wenn der Beamtin oder dem Beamten eine Fortsetzung des Urlaubs nicht mehr zugemutet werden kann. Eine Änderung des Umfangs der Freistellung oder eine vorzeitige Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung ist nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde zulässig. Sie hat darüber nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden."


    Quelle:
    Informationsblatt für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung im öffentlichen Dienst des Landes Rheinland - Pfalz


    P.S. Eine Bundeslandnennung wäre hilfreich. Außerdem hat deine Nachfrage hier mit dem Original-Thema nicht mehr viel zu tun. Eigene Fragen -> Eigener Thread

    Sehr groß muss dein Geldspeicher nicht sein.
    Der Gehaltsrechner spuckt mir für spuckt mir für RLP, A13, Stufe 10 (keine Ahnung was du bist...) 2/3 Stelle ca. 37000 € Jahres-Brutto aus.


    Für eine Vertretungsstunde kriegst du (Landesmehrarbeitsvergütung RLP) 23,87 €. Du hast noch 16 reguläre Stunden. Wenn eure Schule Mo-Fr 8 Stunden im Stundenplan hat, kannst du maximal 24 Vertretungsstunden halten - macht 573,88 € pro Woche. In den Ferien gibt's aber nix - also nur ca. 40 mal 573,88€ -> ca. 23000€ im Jahr. Macht mit dem 37000€ der 2/3 Stelle 60000€ im Jahr.


    Mit einer vollen Stelle kommst du auch auf ca. 56000 €.
    Also: 960 Unterrichtstunden pro Jahr mehr arbeiten, um 4000 € mehr Brutto zu verdienen.


    Hab ich was entscheidendes übersehen?

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