Ups, ich muss korrigieren...
In der Verlinkten Beförderungsrichtlinie heißte es unter 10. (für Sektor 2):
"Liegen der ADD mehr Beurteilungen mit dem gleichen Punktwert vor, als es Beförderungsmöglichkeiten gibt, sind für eine Beförderungsauswahl folgende weitere leistungsbezogene Kriterien in der genannten Reihenfolge hinzuzuziehen:
..."
Im Rundbrief des BPR Nr 6 aus 2013-2017 aber (ebenfalls für Sektor 2):
"Die ADD entscheidet dann auf Grund der Note der aktuellen Beurteilung über die Beförderung ..."
Die Beförderungsrichlinie ist hier wohl die verlässlichere Quelle.
Ob die Beurteilten von der gleichen Schule kommen spielt keine Rolle.
Es gab allerdings mal Ärger, weil komischerweise Schulen im nördlichen Rheinland-Pfalz deutlich Häufiger Stellen aus dem Sektor 2 abgegrast haben - sprich: Die SL dort wohl besser beurteilt haben, und damit die Chancen "ihrer" Kandidaten im Sektor 2 verbessert haben. Ob das zu weiteren Regelungen oder Regeländerungen geführt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Auch dazu gab es was in einem Rundbrief (HPR oder BPR? ... hab grad keine Zeit zu suchen...)
Die Beförderungsrichtlinie sagt ja auch nichts darüber, wie das Geschlecht herangezogen wird. An Gesamtschulen gibt es einen Frauenüberschuss. Wie das bei A14-Stellen dort ist weiß ich nicht. Könnte aber auch zuungunsten der Frau ausfallen.
Noch ein Nachtrag:
Bei den Punkten geht es wohl nicht um die im Ausgangsbeitrag genannten Rohpunkte, sondern um "Notenpunkte"
Im BPR-Rundbrief Gymnasien und Kollegs Nr. 4 / Juli 2016 heißt es zum den Beförderungsverfahren nach A 14 zum 18.5.2016 zu den Beförderungen im Sektor 2:
"1. Befördert wurden alle Lehrkräfte mit einem Punktwert 15 in der aktuellen dienstlichen Beurteilung.
2. Befördert wurden weiterhin alle Lehrkräfte mit einem Punktwert 14 in der aktuellen dienstlichen Beurteilung, sofern sie noch die folgenden Bedingungen erfüllten:
- Die vorletzte dienstliche Beurteilung muss "sehr gut" (Punktwert A) sein.
- Die Note des Zweiten Staatsexamens darf nicht schlechter als 2,87 sein (wie wird auf zwei Stellen hinter dem Komma gerechnet)."
Außerdem heißt es dort:
"Im (landesweiten) Sektor II zeigte sich in diesem Jahr erneut eine starke Häufung von Beförderungsmöglichkeiten an einzelnen Schulen. Deshalb legte die ADD dem BPR diese Beförderungsstellen nicht zur Zustimmung vor. Sie leitete stattdessen eine Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen an den betroffenen Schulen durch die Schulfachaufsicht unter Beteiligung des BPRs ein."