Zumindest hier in RLP wird das Land Vertragspartner - nicht die Schule. Verträge ausdrücklich im Namen des Landes abzuschließen. (Muss man beim Unterschreiben drauf schreiben!)
Beiträge von Nitram
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Was steht denn zum Theme Haftung bei Sachbeschädigung im fiktiven Beherbergungsvertrag?
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Ey Alter, willst du Stress? Stell doch mal ne vernünftige Frage, bevor dir jemand helfen kann.
Hat Lehramtler doch. Beitrag 1
"Wer kam sich absolut Überfordert oder ausgenutzt vor (weil sich der Anfänger mit Probezeit nicht wehrt)?
Wer musste fachfremd arbeiten?"Nach Hilfe wurde hingegen nicht gefragt.
Als Antworten kamen dann aber überwiegend Meldungen von Leuten, sich sich nicht absolut Überfordert und ausgenutzt vorkamen - also nicht angesprochen waren (es sei denn, sie fühlten sich zwar nicht Überfordert und ausgenutzt, mussten aber fachfremd arbeiten).
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Wenn die Fahrzeit das Problem ist:
Wie sieht's mit Umzug in Richtung der jetzigen Schule aus? -
@Miss Jones
Nicht hilfreiches Geschwafel.
Wenn die Luftmoleküle nicht wackeln, können die SuS nichts hören.
Und wenn der von der Quelle erzeugte Schalldruck zu gering ist, kommt am Ohr der SuS einfach nichts mehr an. -
Nicht böse gemeint, aber:
Wenn ich NRW währe, würde ich mir auch keine derzeit nicht arbeitsfähige Lehrkraft ins Land holen wollen -selbst wenn NRW dich gehen lässt. Auch im Tauschverfahren (wo ist man ja das Argument Lehrermangel aushebeln könnte, da 1:1 ersetzt wird) bist du da nicht so begehrt.Kam der Bescheid über die Nichtversetzung wirklich heute (Sonntag)?
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Hat das eigentlich schon mal jemand wirklich bis zum Ende durchgezogen?
Ja. 1 MSS-Punkt abgezogen. Kein Widerspruch.
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Vielen Dank auch dir! Die Frage, ob die Regelung nach Kalenderjahr auch in NRW gilt, bleibt allerdings noch offen.
Gibt's dan noch jemanden, der darauf eingehen kann, weil er/sie wie DePaelzerBu Erfahrung hat oder aus anderen Gründen Bescheid weiß?Weder Kalender- noch Schuljahr. Einfach nur Jahr.
https://www.bezreg-arnsberg.nr…landesein_regel/index.php
Rundverfügung Seite 1 unten.
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@Wollocken80
"Speziell für Lehrkräfte" gibt es da meines Wissens nach nichts.Aber: Zumindest für Rheinland-Pfalz weist das zuständige Ministerium gelegentlich auf die geltenden allgemeinen Bestimmungen zur Sicherheit im Unterricht (Schreiben für RLP aus dem Jahr 2016) hin.
Diese Umfassen auch das Arbeitsschutzgesetz. Darin ist Sinngemäß geregelt, dass der Arbeitgeber Aufgaben nur an dafür geeignete Personen übertragen darf. Entsprechend darf auch ein Arbeitgeber nur Arbeiten ausführen, für die er geeignet ist.Ein Problem tritt allerdings auf, wenn weder die eine noch die andere Seite eine Gefahr nicht erkennt.
Beispiel aus der Praxis: Elektronen werden im Fadenstrahlrohr munter beschleunigt - ohne zu berücksichtigen, dass dabei ionisierende Strahlung entsteht (Beschleunigungsspannung > 5 kV). "Radioaktive Stoffe" hätte die Lehrkraft nicht angefasst - aber so ein paar Elektronen ... -
Für "normalen" Physikunterricht musst du nicht Strahlenschutzbeauftragte/r sein.
Es gibt bestimmte Experimente, die du nur als Strahlenschutzbeauftragte/r durchführen darfst, aber längst nicht jede Physik-Lehrkraft ist auch Strahlenschutzbeauftragt.
(Und: Die Fortbildung allein reicht nicht. Es muss auch eine "Bestellung" erfolgen.)
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Ich glaub der von Anja82 in Beitrag 5 verlinkte Artikel passt nicht ganz.
Dejana schreibt ja "Er ist wesentlich unkomplizierter wenn man durch eine einstellige Zahl damit teilt."Wahrscheinlich ist eher die short division gemeint, und nicht die im verlinkten Beitrag erläuterte long division.
Vielleicht mag Dejana erläutern, womit sie das "wesentlich unkomplizierter" begründet?
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Hier gibt es ein Informationsschreiben über Dellwarzen in Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Bonn.
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Laut deinem Beitrag vom 30.1.2016 kommst du wohl aus BaWü.
In der Verwaltungsvorschrift Teilzeit, Urlaub, Dienst- und Arbeitsunfähigkeit, Zuständigkeiten in der Kultusverwaltung heißt es:1.Jede Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und deren voraussichtliche Dauer sind unverzüglich der Schulleiterin oder dem Schulleiter mitzuteilen. Dies gilt für Tarifbeschäftigte auch für die Zeiten während der Schulferien. Beamte haben während der Schulferien diese Mitteilung zu machen, soweit die Dienstunfähigkeit durch Unfall oder Dritte (mit-)verursacht wurde.
Umgekehrt würde ich das so lesen, dass eine Meldung nicht erforderlich ist, wenn die Dienstunfähigkeit nicht durch einen Unfall oder durch Dritte (mit-)verursacht wurde.
Ob "das gemeldet wird" weiß ich nicht - aber ich glaube nicht, dass dies ein Problem ist (außer den Fällen Unfall ... .)
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@Karl-Dieter, Beitrag 10:
Die von dir der Seite 342 entnommene Informationen 342 beziehen sich auf die Masern-Impfung.
Bei der Röteln-Impfung (Seite 345) bei Frauen ohne Impfung zweimalige Impfung mit MMR-Impfstoff.
Dabei ist zu beachten, dass die Masern-Impfung als Standard, die Röteln-Impfung hingegen als Indikationsimpfung klassifiziert ist. "Indikation" ist hier wohl Geährfähigkeit.Interessant auch die Fußnote b auf Seite 375. Bei der zweiten Impfung geht es wohl nur um die Röteln-Impfung, für die es aber - so lese ich das - keinen Impfstoff gibt, der nicht auch gegen Masern und Mumps "wirkt".
Mein Fazit: DIe MMR-Impfung soll nur aufgrund des R in MMR zwei mal erfolgen, nicht wegen M und M.
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In den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 23. August 2018 steht auf Seite 375
"Nach 1970 geborene Personen ≥ 18 Jahre sollten eine einmalige Masern-Impfung mit einem MMR-Impfstoff erhalten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten eine zweimalige Röteln-Impfung mit einem MMR-Impfstoff erhalten."
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Mir kommt das vorgeschlagene Verfahren (um eine Stelle einzuklagen) recht seltsam vor.
Ich ("normaler Lehrer") habe keinerlei Recht jemanden "Anzustellen".
Wenn ich jetzt auf die Straße gehe und 17 Leuten die "Weisung" erteile: "Gehe morgen in die xy-Schule und Unterrichte dort" - haben dann diese 17 Personen hinterher das Recht, sich bei meinem Arbeitgeber (Staat) einzuklagen?
Ich habe doch gegenüber den Personen keinerlei Weisungsbefugnis.
Die Schulleitung hat gegenüber ben232 vor Vertragsbeginn auch keine Weisungsbefugnis.
Wo ist der Unterschied, ob eine Schulleitung oder ich einer Person, mit der kein Vertrag besteht, eine Weisung erteile?
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In welchem Fach??
?
Steht da doch, BRC (Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling).
Vielleicht hilft etwas aus den Handlungsprodukte für Zentralabiturprüfungen Seite 2 oben weiter. -
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... so klein ist der Vatikanstaat nun auch nicht.
(Alternativ:So viele Päpste gibt es nun auch nicht.)
Quadratkilometer. -
@pattyplus (Beitrag 24)
Eine Aufenthaltserlaubnis kann in Ausnahmefällen für den Schulbesuch erteilt werden (Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zu r Teilnahme an Sprachkursen und zum Schulbesuch nach § 16 Aufenthaltsgesetz, Seite 3, Mitte). Wenn die 5 zum Ende des Schulbesuchs führt, könnte "Heute kam einer an, daß sein Auffenthaltstitel nicht verlängert werden würde (irakische Staatsbürgerschaft), wenn ich ihm eine 5 aufm Zeugnis gebe." durchaus der Sachlage entsprechen.
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