Alles anzeigenantwortete mir heute Dr. Faust auf meine Frage, was denn "Abkömmlinge, mit denen eine Gütergemeinschaft besteht" sind.
Kann mir bei den doch hier zahlreich präsenten Gescheiten eine nachvollziehbare Antwort geben?
Daraus wurd ich auch nicht klüger:
https://kanzlei-birkenbeul.de/erbrecht/gesetzliche-erbfolge/
Wenn ich das richtig verstehe, dann gibt es in einer Ehe 3 Möglichkeiten des Güterstands:
1. Zugewinngemeinschaft (das „normale“ Modell)
2. Gütertrennung
3. Gütergemeinschaft (d.h. auch alles, was vor der Ehe den einzelnen Partnern gehört hat, wird zum Gemeinschaftseigentum, nicht nur das, was man während der Ehezeit hinzugewinnt).
2. und 3. müssen notariell festgelegt werden, ansonsten gilt 1.
Wenn nun einer von beiden Ehepartnern stirbt, die sich für Modell 3 entschieden hatten, gibt es die Möglichkeit, die Gütergemeinschaft mit den weiteren Erben fortzusetzen. Das macht man wohl z.B. dann, wenn eine Firma besteht, die innerhalb der Familie bleiben soll. Würde man die Gütergemeinschaft mit den Erben (z.B. Kinder, also „Abkömmlingen“) nicht fortsetzen, wäre das Prozedere (verkürzt dargestellt) wohl so, dass zuerst alle Schulden vom Vermögen abgezogen werden, welches anschließend in zwei Hälften geteilt wird. Die eine Hälfte ist dann die Erbmasse, die andere das Vermögen des überlebenden Ehepartners. Dieser erbt dann von der Erbmasse ein Viertel (nicht die Hälfte, wie bei einer Zugewinngemeinschaft), während der Rest auf die anderen Erben aufgeteilt wird. Das könnte eine Firma die Existenz kosten, wenn einer der Erben seinen Erbteil ausbezahlt haben will oder die Erbschaftssteuer die Freibeträge übersteigt, weshalb in solchen Fällen wohl manchmal auf die Fortsetzung der Gütergemeinschaft mit den Abkömmlingen (in der Regel die eigenen Kinder) gesetzt wird.
Genaueres gibt es z.B- hier:
https://www.familienrechtsinfo…tergemeinschaft-und-erbe/
Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich eine Zusammenfassung der angegebenen Quelle.