Beiträge von Bayer

    1. Kennst du einen? Gerne per PN

    2. Geh ich morgen an

    Leider nein. Aber wende dich an einen, der den Kanzleisitz in Bayern hat und sich mit den hiesigen Gesetzen und Verordnungen bereits auskennt. Es gibt Anwaltssuchportale mit Bewertungen. Auch Google-Bewertungen sind hilfreich. Schicke die Namen der in Frage kommenden mit dem Begriff „Erfahrungen“ nochmals gesondert durch Google, dann erhältst du sicherlich einen fundierten Eindruck, wenn dir niemand einen guten empfehlen kann.

    Hab vorhin mit meiner Berufsberaterin gesprochen.

    […]


    Sie meinte auch, dass sie mal gehört habe, dass die Altersgrenze für die Verbeamtung in Bayern für den Beginn des Referendariats gelte. In diesem Fall hätte ich immerhin noch etwa 7 Jahre, den Freistaat von meiner eigenen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit zu überzeugen. Werde das noch prüfen. Selbstverständlich schriftlich und für alle Bundesländer.

    Das ist leider eine Falschinformation. 45 ist die Altersgrenze für die Lebenszeitverbeamtung. Es wird knapp, wenn man mit 40 ins Ref startet, da es (ohne evtl. Verlängerung) 2 Jahre dauert und dann noch (ohne evtl. Verlängerung) 3 Jahre auf Probe obendraufkommen.


    Mein Rat an dich:

    1. Fülle bereits den Anhörungsbogen mit Hilfe eines versierten und engagierten Fachanwalts für Verwaltungsrecht aus. Je früher du diesen einbeziehst, desto größer sind deine Erfolgsaussichten. Kommt der Ablehnungsbescheid, soll dieser sofort Widerspruch einreichen. Da gibt es recht knappe Fristen, wenn du also bereits einen Anwalt hast, der in der Thematik drin ist, hilft das enorm.

    2. Stoße so schnell wie möglich über deinen Hausarzt die Anerkennung einer Schwerbehinderung an. Das ist tatsächlich ein Gamechanger.

    3. Das Ref muss nicht als Höllenbelastung daherkommen, das hängt extrem vom Klima an der Seminarschule ab. Da gibt es gute und schlechte. Mache dir darüber erst einmal keinen Kopf, sondern konzentriere dich auf 1. und 2.


    Alles Gute für dich!

    Wenn ich das richtig verstehe, dann gibt es in einer Ehe 3 Möglichkeiten des Güterstands:


    1. Zugewinngemeinschaft (das „normale“ Modell)

    2. Gütertrennung

    3. Gütergemeinschaft (d.h. auch alles, was vor der Ehe den einzelnen Partnern gehört hat, wird zum Gemeinschaftseigentum, nicht nur das, was man während der Ehezeit hinzugewinnt).


    2. und 3. müssen notariell festgelegt werden, ansonsten gilt 1.


    Wenn nun einer von beiden Ehepartnern stirbt, die sich für Modell 3 entschieden hatten, gibt es die Möglichkeit, die Gütergemeinschaft mit den weiteren Erben fortzusetzen. Das macht man wohl z.B. dann, wenn eine Firma besteht, die innerhalb der Familie bleiben soll. Würde man die Gütergemeinschaft mit den Erben (z.B. Kinder, also „Abkömmlingen“) nicht fortsetzen, wäre das Prozedere (verkürzt dargestellt) wohl so, dass zuerst alle Schulden vom Vermögen abgezogen werden, welches anschließend in zwei Hälften geteilt wird. Die eine Hälfte ist dann die Erbmasse, die andere das Vermögen des überlebenden Ehepartners. Dieser erbt dann von der Erbmasse ein Viertel (nicht die Hälfte, wie bei einer Zugewinngemeinschaft), während der Rest auf die anderen Erben aufgeteilt wird. Das könnte eine Firma die Existenz kosten, wenn einer der Erben seinen Erbteil ausbezahlt haben will oder die Erbschaftssteuer die Freibeträge übersteigt, weshalb in solchen Fällen wohl manchmal auf die Fortsetzung der Gütergemeinschaft mit den Abkömmlingen (in der Regel die eigenen Kinder) gesetzt wird.


    Genaueres gibt es z.B- hier:

    https://www.familienrechtsinfo…tergemeinschaft-und-erbe/


    Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich eine Zusammenfassung der angegebenen Quelle.

    Noch zwei ergänzende Gedanken:


    1.  Stell dir vor, du würdest bei deiner (kurzen!) Vorstellung tatsächlich auf lauter Idioten treffen (was natürlich unrealistisch ist) und die „Kill them with kindness“-Strategie anwenden: „Ich bin [Vorname, Nachname], unterrichte die Fächer xy und habe zuletzt an derundder Schule Erfahrungen als Vertretungslehrkraft gesammelt. Jetzt darf ich endlich ins Referendariat, damit ich meinen Wunschberuf ausüben kann. Als ich vor über 15 Jahren hier an der Schule Schülerin war, hatte ich tolle Lehrerinnen und Lehrer, die diesen Wunsch in mir geweckt haben und mir bis heute Vorbilder sind. Ich freue mich so sehr, jetzt wieder mit ihnen zusammenarbeiten zu dürfen. [Hier verklärt lächeln.]“ Damit nimmst du den Idioten in deiner Vorstellung den Wind aus den Segeln, denn gegen Freundlichkeit sind auch Idioten nicht immun. Du musst das natürlich nicht wirklich tatsächlich so sagen, aber für die Angstbekämpfung wäre das gedankliche Durchspielen dieser Vorstellung vermutlich hilfreich.


    2. Mache dir klar, dass du durch deine Erfahrungen als Vertretungslehrkraft den anderen Referendaren vermutlich einiges voraus hast. Es gibt keinen Grund, dich wie eine Schülerin zu behandeln. Auch Referendare sind Kollegen. Wer das anders sieht, auf dessen Anerkennung kannst du verzichten.


    Alles wird gut.

    Ich arbeite in einem Kollegium mit über 150 Kolleginnen und Kollegen. Auf unseren Anfangskonferenzen (und ich nehme an, bei dir handelt es sich ebenfalls um eine solche) stehen die Neuen kurz auf, lächeln freundlich, sagen ihren Namen und ihre Fächerverbindung und nennen gegebenenfalls noch die Schule, an der sie zuvor unterrichtet haben. Für mehr ist gar keine Zeit, die Tagesordnung ist ellenlang, alle wollen nach Hause und man muss noch so viel mit verschiedenen Leuten klären. Das ist wirklich kurz und schmerzlos - und wenn dein Chef schreibt, dass du dich dort kurz vorstellen kannst, würde ich das an deiner Stelle eher so interpretieren, dass er damit sagen will „Komm bitte nicht vorher vorbei, um mit mir ein Kennenlerngespräch zu führen, ich hab so viel zu tun und keine Zeit dafür, mit jedem Neuen solche Gespräche zu führen. Wir klären alles Weitere auf der Konferenz.“


    Dass es dich schockt, an deiner ehemaligen Schule zu landen, verstehe ich.


    Ich mache den Job mittlerweile schon so lange, dass ich die Situation ebenfalls kenne, dass ehemalige Schülerinnen und Schüler als Referendare oder Kollegen wieder bei uns landen – und kann dir berichten, dass

    1.     es nie die Streber waren, die Lehramt studiert haben.

    2.     es einer der wirklich, wirklich schönen Aspekte des Berufs ist, miterleben zu dürfen, wie aus jungen Menschen Erwachsene werden, die ihren Lebensweg gehen, den man sogar ein bisschen mitgestalten durfte, und die sich so toll weiterentwickelt haben und jetzt auf Augenhöhe mit einem zusammenarbeiten. Ich empfinde das als großes Geschenk.

    3.     man in 15 Jahren so viele Schülerinnen und Schüler hatte, dass man sich zwar noch an viele erinnert, aber die Vergangenheitsverklärung auch bei uns Lehrkräften so massiv zuschlägt, dass selbst die unerträglichsten Nervensägen im Nachhinein ja doch ganz nett waren. (Ich habe nach über 20 Jahren genau einen Schüler, dem ich heute noch etwas übelnehme.)


    Kann es sein, dass dein eigentlicher Schock gar nicht von dieser Vorstellungssituation herrührt, sondern eher damit zusammenhängt, dass du Angst davor hast, als erwachsener Mensch wieder in eine Schülerrolle gedrängt zu werden? Mach dir klar, dass diese Angst genauso unbegründet ist, wie die Angst vor der kurzen Vorstellung bei der Anfangskonferenz. Du bist erwachsen. Wenn einzelne Idioten dich so behandeln sollten, als wärst du noch ihre Schülerin, dann ist das deren Problem. Nicht deines. Du musst dich in diese Rolle nicht drängen lassen, du hast Handlungsalternativen, die du damals, als du jünger warst, mangels Lebenserfahrung nicht hattest.


    Lache drüber, steigere dich nicht rein. In 5 Jahren wirst du sicherlich über die jetzige Situation lachen. Mach es jetzt schon. Das ist besser für deine Psychohygiene.

    Alles Gute!

    Ergänzung:

    1. Es gibt zwar keine schulscharfen Bewerbungen am Gym in Bayern, aber eine Anforderung einer bestimmten Lehrkraft durch eine Schule beim KuMi hilft durchaus. Aktive Kontaktaufnahme mit Schulen ist also durchaus schlau.

    2. Meiner (anekdotischen) Erfahrung nach werden Ortswünsche von Lehrkräften mit besseren Examensnoten tatsächlich besser erfüllt.

    3. Es gibt zwar keine Sozialpunkte in Bayern, aber Ehe, Kinder und pflegebedürftige Angehörige (mit Attest, dass man die betreuende Person ist) helfen bei der Erfüllung von Ortswünschen durchaus. Je nach Überlastungsgrad der Zuteiler ist es aber auch hier hilfreich, wenn ein Schulleiter oder (Haupt-)Personalrat in einem Telefonat verdeutlicht, dass die betreffende Lehrkraft nur dann unterrichten kann, wenn sie heimatnah verwendet wird, da es auch schon Fälle gab, in denen das anscheinend übersehen wurde und mobile Reserven sich ohne Bezüge beurlauben lassen mussten, weil die Entfernung zum Heimatort zu weit war und die pflegebedürftige Oma nicht anderweitig betreut werden konnte.

    Am Ende des Refs erhältst du ein Formular, mit dem du die Übernahme in den Staatsdienst beantragst. Auf diesem kannst du bis zu 5 einzelne Orte angeben, denen du die Priorität 1 zuweist. Für den Rest Bayerns kannst du nach Regierungsbezirken Noten von 1 bis 4 zuordnen, je nach Präferenz. Man versucht, bei einem Übernahmeangebot diese Wünsche zu berücksichtigen, aber wenn du deine 5 Einser an Orte mit nur einem Gymnasium verschenkt hast, und diese 5 Gymnasien keinen Bedarf in deinen Fächern haben, kann es sein, dass du irgendwo anders ein Angebot erhältst. Wenn du dieses nicht annimmst, weil dir der Ort nicht passt, landest du auf der Warteliste und bist ein halbes Jahr später wieder mit im Rennen, dann allerdings bei den Wartelistenbewerbern, nicht mehr beim aktuellen Jahrgang.

    Viele nehmen zuerst auch unattraktive Orte an, da man in Bayern (anders als in anderen Bundesländern) direkt zum nächsten Schuljahr bis Ende April einen Versetzungsantrag stellen kann. Diesen kann der Schulleiter zwar einmal blockieren, aber im nächsten Jahr ist man dann im Rennen. Entscheidend ist, ob in der Wunschregion Bedarf an einer Schule für die eigene Fächerverbindung herrscht. Wenn nein, kann sich das hinziehen, bis man versetzt wird.

    Deutsch ist kein Mangelfach am Gym in Bayern, aber derzeit sind die Einstellungschancen noch ganz gut.

    Also vom finanziellen Aspekt mal abgesehen, der noch genau zu berechnen wäre, fallen mir einige Vorteile des Angestellten ein:

    Solltest Du schwer erkranken, so bezahlt die Krankenversicherung notfalls bis zur 78 Woche. Als Beamter wirst Du nach drei Monaten zum Amtsarzt geschickt und falls der nicht sieht, dass Du in 6 Monaten wieder fit bist, kannst Du zwangsweise zur Ruhe gesetzt werden. Als Angestellter hast Du hier einen längeren Atem. Eine Reha beantragst Du bei Deiner Rentenenversicherung. Kein hin und her mit Beihilfe und wenn die Reha nicht in den Ferien liegt dann ist das so. Aus die Maus. […]

    Wenn Du als chronisch kranker Beamter zwar nicht durchgehend AU bist, jedoch häufi krankheitsbedingt ausfällst schickt man Dich ebenfalls zum Amtsarzt mit dem Risiko für dauerhaft dienstunfähig erklärt zu werden. Als Angestellter erklärt mich der Arbeitgeber zu gar nix😂. Das ist alles Sache der Rentenversicherung und die sagt bei häufigeren Krankheitsfällen nur, dass Du danach ja immer wieder gesund bist und Reha vor Rente geht🤷


    Das halte ich für eine ziemlich blauäugige Vorstellung.


    Eigene Erfahrung im unmittelbaren Verwandten- und Bekanntenkreis:

    Gleiche schwere Krebserkrankung bei zwei unterschiedlichen Personen. Beide gleiche Therapie (Chemo, OP). Beide nahezu identischer Verlauf. Beide knapp zwei Jahre nach Diagnose verstorben. 😔


    Person 1: Beamte, Schuldienst. Ab Zeitpunkt der Diagnose krankgeschrieben, Dienstbezüge in voller Höhe weiterbezahlt. Aufgrund von Hoffnung nach der OP vom Amtsarzt weiter als in absehbarer Zeit wieder dienstfähig nicht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Bezüge bis zum Schluss in voller Höhe erhalten. Im Alter von 46 Jahren verstorben.


    Person 2: Angestellter, 2 Kinder noch in Ausbildung. Er ist nach einem 4-wöchigen Krankenhausaufenthalt diagnostiziert worden und 3 Wochen nach der schockierenden Diagnose von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Rehaantrag verpflichtet worden. Keine onkologische Reha, sondern eine normale. Nur mit Hilfe zahlreicher ärztlicher Gutachten und einer äußerst engagierten Rechtsanwältin konnte diese Verpflichtung zeitlich gestreckt werden, um mit Hilfe einer Chemotherapie die Lebenszeit etwas verlängern zu können. Hintergrund (den die Krankenkasse natürlich nicht klar kommuniziert hat): 72 Wochen Krankengeldberechtigung (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung) kostet eine GKV eine große Stange Geld. Deshalb hat man eigene Abteilungen, die daran arbeiten, die schwer Erkrankten vom Krankengeld in die Erwerbsminderungsrente zu „überführen“, denn die bezahlt die Rentenversicherung. Da man die Leute aber nicht direkt dahin aussortieren kann, nimmt man den Umweg über den Rehaantrag. Ist dieser einmal gestellt, gilt er bei einer Ablehnung durch die Rentenversicherung automatisch als Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Und abgelehnt wird er, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht. Da schon das Krankengeld (60%) kaum zum Leben ausreichte (2 Kinder in Ausbildung) und die Erwerbsminderungsrente noch deutlich geringer als das Krankengeld ausgefallen wäre, schleppte sich der Schwerkranke wann immer möglich in die Arbeit. Bei den Krankmeldungen musste dann peinlich darauf geachtet werden, dass die dort für die GKV angegebene Diagnose der aktuellen Symptomatik entsprach und nicht einfach nur immer der Diagnoseschlüssel der zu Grunde liegenden Krebserkrankung verwendet wurde, da die drohende Erwerbsminderungsrente mit der Ursprungsdiagnose verknüpft war. Die finanziellen Sorgen und die unwürdige Behandlung durch die Krankenkasse kamen zu den Problemen mit der Krankheit noch hinzu. Mich macht es heute noch wütend, was man ihm dadurch angetan hat. Er ist im Alter von 55 Jahren verstorben.


    Also will sagen: Ganz so locker-flockig wie oben dargestellt, ist es nicht im Krankheitsfall mit der GKV, wenn man schwer erkrankt. Und bevor einen der Amtsarzt in die Frühpension schickt, muss schon auch einiges passieren. Und bis das dann durch ist, vergeht auch einiges an Zeit. Aber selbst dann ist die Summe, die man als Minimum bei einer Frühpensionierung bekommt, immer noch deutlich höher als die Erwerbsminderungsrente. Und man kann ja auch einen Antrag auf Wiederaufnahme in den Dienst stellen, wenn man wieder gesund ist.


    Sorry für den Roman. War ein bisschen getriggert… 😔

    Dürfte bei der Mitschülerin nicht nur das mittlere Kapitel mit 6 bewertet werden und die Prüfungsleistung im gesamten aber auch die beiden anderen Teile einschliessen?

    Nein, Teilbewertungen mit Note 6 sind in Bayern nicht erlaubt. Die gesamte Prüfungsleistung erhält bei festgestelltem Betrug oder Betrugsversuch die Note 6. Dies gilt in erster Linie für die Prüfungsleistung, die den Betrug enthält. Aber laut §57 (1) Satz 3 kann die 6 auch dem/der Helfenden auf dessen/deren Prüfungsleistung erteilt werden.

    Das halte ich rechtlich allerdings für fragwürdig.

    GSO Bayern:


    § 26
    Bewertung der Leistungen

    […]
    (2) § 57 Abs. 1 gilt entsprechend.


    § 57
    Unterschleif

    (1) 1Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet. 2Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. 3Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden.
    (2) In schweren Fällen wird die Schülerin oder der Schüler von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt als nicht bestanden.
    (3) 1Wird ein Tatbestand nach Abs. 1 Satz 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit 0 Punkten zu bewerten und die Gesamtqualifikation entsprechend zu berichtigen. 2In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären. 3Ein unrichtiges Abiturzeugnis ist einzuziehen.




    Ist also rechtlich nicht fragwürdig, sondern explizit so vorgeschrieben.

    Von Pelletheizungen rät mittlerweile sogar das Bundesumweltamt ab.

    Wer sich informieren will, kann bei Twitter mal die Tweets von Achim Dittler (@achimdittler) durchlesen. Findet man auch über eine einfache Google-Suche. Wer es gerne deutlicher formuliert wissen will, folgt Kachelmann (ja, der Kachelmann). In Neubaugebieten mit vielen Pelletheizungen sind die Feinstaubwerte höher als am Stuttgarter Neckartor. Da hilft auch kein neuester Filter.

    Die Zahlen wirst du nirgends finden, da sie über die KMK ausgetauscht werden. Der Malus, den du auf deine erste Staatsexamensnote in Bayern erhältst, errechnet sich so, dass der Durchschnitt aller ersten Staatsexamensnoten aus deinem Heimatbundesland in deinem Prüfungsjahrgang mit dem Schnitt aus Bayern zum gleichen Zeitpunkt verglichen wird. Die Differenz ist der Malus, den du auf deine Note aufgeschlagen bekommst. Es gibt Bundesländer, in denen dieser Malus recht groß ausfällt, und Bundesländer, in denen der Malus sehr gering ist, weil sie ähnlich „schlechte“ Schnitte wie Bayern produzieren…

    Selbst wenn es nicht verboten wäre, würde ich nicht für viel Geld derzeit nach Kuba oder auf die Kanaren fliegen. Gesetzt den Fall, ich bin infiziert oder stecke mich im Flieger an, wollte ich in keinem dieser Orte als eventuell intensivmedizinisch zu betreuender Patient auf das örtliche Gesundheitswesen angewiesen sein. Oder auch nur in Hotelquarantäne gesteckt werden und nicht mehr ausreisen können.

    Ehrlich gesagt fehlt mir da die Vorstellungskraft, wie man auf eine derartige Idee überhaupt kommen kann und dieses Risiko freiwillig eingeht. Völlig unabhängig von Verordnungen, Gesetzen und Dienstherren.

    Das mit den Masken habe ich nicht anders erwartet.


    Meine Lieblingsstelle in den neuesten KMSn ist folgende:


    „Das Schuljahr bietet z. B. auch bei einzelnen Quarantänemaßnahmen hinreichend zeitliche Spielräume – in diesem Jahr umso mehr, als mehrtägige Klassenfahrten bis auf Weiteres ausgesetzt sind.“*


    Ich freue mich auch über diese Wahnsinns-Spielräume, die wir dieses Jahr haben. Bei uns bringen es Kollegen mittlerweile auf 4 von insgesamt 11 Schul-Wochen eigene Quarantäne, dazu kommen die Quarantänen der Schüler (seit Wochen immer mindestens 3 ganze Klassen zeitgleich, hinzu kommen noch viele einzelne), Planungen schriftlicher Leistungserhebungen sind kurz nach Erstellung schon wieder hinfällig, müssen verschoben werden, dann nochmals, weil da schon zu viele andere stattfinden, Söder erklärt großzügige Regelungen und jetzt wissen wir‘s: Hey, es finden ja gar keine Fahrten statt! Das eröffnet Spielräume!!Einself! Ich könnte nur noch hysterisch lachen, wenn es nicht so übel wäre.


    Ich bin gespannt, wie dann reagiert wird, wenn man die erforderlichen Leistungsnachweise nicht beisammen hat, weil man zu den Deppen gehört hat, die nicht auf Teufel komm raus Noten gemacht haben, als man die Schüler noch halbwegs beieinander hatte und halbwegs regelmäßig in so etwas wie Unterricht gesehen hat. Also so in etwa in den ersten 3-4 Wochen des Schuljahres. Wobei, da waren bei uns auch schon 3 Klassen und >10 Kollegen in Quarantäne.



    (*Im Zusammenhang:

    Es besteht grundsätzlich kein Anlass, bei Art, Zahl und Verteilung der Leistungsnachweise von der in anderen Schuljahren bewährten Praxis abzurücken und gewissermaßen „auf Vorrat“ Noten zu erheben. Das Schuljahr bietet z. B. auch bei einzelnen Quarantänemaßnahmen hinreichend zeitliche Spielräume – in diesem Jahr umso mehr, als mehrtägige Klassenfahrten bis auf Weiteres ausgesetzt sind.

    Für den Fall, dass vor Ort über einen längeren Zeitraum Distanzunterricht erforderlich wird und z. B. etwaige in den Schulordnungen vorgegebene Anzahl an Leistungsnachweisen nicht erreicht werden kann, kann das Staatsministerium Härtefallregelungen treffen; eine Konkretisierung der Regelung zu Härtefällen für das Schuljahr 2020/21 durch Ergänzung der BaySchO ist bereits in Vorbereitung.)

    Wir werden im Fall der Fälle gefragt (wenn ich also positiv getestet werde, wieso über 100 Leute?) und müssen Namen nennen. Und da mindestens 1 Woche vergangen ist, vergisst man vielleicht doch den einen oder anderen. Gerade im Lehrerzimmer spricht man doch mit unterschiedlichen Leuten, je nachdem wer da ist.


    Ich notiere auch für mich, es ist ein Gedächtnisprotokoll für mich, kein Spitzelprotokoll. Ich schreibe nur auf, wen ich getroffen habe, nicht was gesagt wurde. Sonst werden Infektionsketten nicht unterbrochen und es kommt doch noch zu einem Lockdown (und das will ich nicht).

    Mir ging es um die Fälle, bei denen ich Kontakt zu einem Infizierten hatte. Bei uns waren Schüler (mehrere) und (gerüchteweise) auch Kollegen betroffen. Mit einigen hatte ich zwangsweise „Kontakt“, im Lehrerzimmer, ich mit Maske, die betreffenden Kollegen in Quarantäne ohne Maske. Haben sich neben mich gesetzt, um etwas zu besprechen. Ich hätte es gerne gewusst, ob sie als Infizierte oder als Kontaktperson ersten Grades in Quarantäne mussten, um mein eigenes Risiko einschätzen zu können. Aber: Keine Chance auf Auskunft. Hat sich dann aber durch einen (negativen) Test erledigt, weil ich kurz darauf selbst in Quarantäne und zum Test geschickt wurde, weil einer meiner Schüler positiv getestet worden ist.

    Bei uns wussten auch alle, wer infiziert war, sowohl bei den SuS als auch bei den LuL.

    Außerdem sieht man ja am Vertretungsplan, wer mind. 2 Wochen fehlt. Das fällt - zumindest bei uns - schon auf.

    Meine Schulleitung nimmt es mit dem Datenschutz sehr genau. Und da die Kontaktpersonen ersten Grades dann auch in Quarantäne sind und 14 Tage fehlen, lässt sich das nur dann eindeutig sagen, wenn sich derjenige selbst outet.

    Also bei uns entscheidet so etwas dann die Schulleitung mit den betreffenden Klassenlehrern usw. und damit sind wir auch darüber informiert.

    Und Schulleitungen lesen dann die Kontaktprotokolle von über 100 Lehrkräften, um zu entscheiden, ob noch jemand in Quarantäne muss? Sicher, die haben ja sonst nichts zu tun...

    Ihr bekommt mitgeteilt, wer genau der Infizierte ist?

    Bei uns hat es einige Fälle gegeben, bei keinem wurde darüber informiert, wer der Infizierte ist. Auch bei Kollegen nicht.

    In Quarantäne wurden bei Schülerfällen die Klasse plus die Kollegen, die an 2 Tagen vor den ersten Symptomen in der Klasse unterrichtet hatten, geschickt. Bei infizierten Kollegen nur die Klassen, in denen sie unterrichtet haben. Natürlich lässt das Rückschlüsse zu, aber bei einem Krankenstand auf Schülerseite, der seit Wochen schon zwischen 7 und 10 Prozent schwankt, ist selbst die Angabe „katholischer, männlicher Schüler aus der Lateinhälfte der 8a“ nicht mehr so eindeutig, wer es genau ist. (Religion, Geschlecht und Sprache weiß man, weil die entsprechenden Gruppen der Parallelklassen ebenfalls in Quarantäne geschickt werden.)

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