Bei uns wird so gut wie nie etwas durchgesagt.
Beiträge von Xiam
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hat hier irgendjemand tatsächlich praktische Erfahrung damit, dass das Geld nicht bezahlt wurde und das Schulamt sich schließlich darum gekümmert hat?
Das läuft in Hamburg recht problemlos. Man muss einzig darauf achten, dass die Eltern vor der Buchung eine Kostenübernahmeverpflichtung unterschreiben.
Zahlen Eltern dann bis zum Zahlungsziel nicht, geht diese an die Behörde. Die Behörde streckt dann die Fahrtkosten voraus und kümmert sich um das Inkasso bei den säumigen Eltern.
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Wer bezahlt eigentlich die Rechnung, wenn so ein 1000Euro teures iPhone der abnehmenden Lehrkraft aus der Hand rutscht und kaputt geht. (Reparaturkosten liegen, wenn man's einschickt so bei 300 ,Euro)
Der Schüler bzw. dessen Familie.
In Hamburg wird eindeutig darauf hingewiesen, dass man sich mit der Mitnahme des Smartphones in die Schule automatisch damit einverstanden erklärt, dass die Schule bei Verlust oder Beschädigung während der Einlagerung des Handys nicht haftbar ist. Diesen Haftungsausschluss müssen die Eltern bei Anmeldung unterschreiben.
Die Rechtsabteilung sagt, das sei okay so. Ich bin kein Jurist.
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Dann vermute ich, dass du nicht auf Lebenszeit verbeamtet wurdest? Oder ist es üblich, dass wenn der Fragebogen unauffällig ist, man ohne Arztbesuch verbeamtet wird?
Doch, das ist auch bei Lebenszeitverbeamtung so. Wenn der Fragebogen (vielmehr deine Antworten) unauffällig ist, wird auf den Besuch des Amtsarztes verzichtet.
Aber ich rate stark, nicht zu schummeln. Wer z.B. beim Körpergewicht mogelt, der kann bei späteren, aus Übergewicht resultierenden chronischen Krankheiten, dienstrechtliche Probleme bekommen und seinen Anspruch auf Beihilfe verlieren.
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Ich habe schon biodeutsche Eltern andere Eltern verprügeln sehen. Das hat weniger mit der Nationalität als mit dem Milieu zu tun.
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Ich bin sehr froh darüber, dass bei uns generelle die Hierarchien sehr viel flacher sind.
Die Gesellschaft ist nun mal hierarchisch. Daran wirst auch du nichts ändern können. Es gibt Leute, die haben was zu sagen und es gibt Leute, die haben meistens zu gehorchen. Zu welcher Gruppe man am Ende gehört, ist maßgeblich vom Schulerfolg abhängig.
Ich bin ja auch eher linksgrün und würde es mir anders wünschen, aber die Realität ist nun einmal so. Und ich tue den Kindern keinen Gefallen, wenn sie in der Schule lernen, dass sie allen auf Augenhöhe begegnen können. Mit der Einstellung finden sie keinen Job und keine Ausbildung, denn in der Regel steigt man nun mal unten ein.Ich frage mich gerade, wie amüsiert es meine Seminarleiter genommen hätte, wenn ich denen im Ref. versucht hätte auf Augenhöhe zu begegnen...
Ich würde den Wisch an eurer Schule als Elternteil einfach unterschreiben und mich dem Handyverbot widersetzen, da ich nicht glaube, dass sich dieses rechtlich durchsetzen lässt.
Das ist mit der Rechtsabteilung der Schulbehörde abgeklärt und von denen abgesegnet. Von daher entspricht es sicherlich den gesetzlichen Bestimmungen.
Weiterhin wurde die Regel als Teil der Schulordnung von der Schulkonferenz beschlossen.
Du kannst dir doch dann gerne eine andere Schule suchen, an der andere Regeln gelten. Wir wollen das bei uns so.Ne, anscheinend drehen die Lehrkräfte am Rad, denn sie meinen, für sie beständen keine Grenzen.
Bitte ein Zitat aus dieser Diskussion, welches das belegt.
Schüler und Lehrer sind nicht auf Augenhöhe. Dort, wo die Lehrer das anders sehen, ist Chaos vorprogrammiert.
100% Zustimmung!
Euch ist offenbar eure Vorbildfunktion nicht bewusst.
Doch, und gerade deswegen lernen meine Kinder von mir, dass sie sich im wahren Leben auf ihrem Platz einzuordnen haben, weil sie sonst nur Stress und Ärger haben werden.
dass ich sinnbefreite Regeln aufstelle
Die von mir beschriebene Handynutzungsordnung ist ja eben gerade nicht sinnbefreit.
Passiert es halt in den verbleibenden 18 h, die die Jugendlichen nicht an der Schule sind.
Aber in den 6 Stunden (eher 8 Stunden) passiert es schon mal nicht, so dass die Schule für die Opfer ein sicherer Ort ist.
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Handynutzung ist bei uns in der Pause nicht nur verboten, bis Klassenstufe 8 werden Handys sogar morgens eingesammelt und verwahrt und nach Unterrichtsschluss wieder ausgeteilt.
Die Eltern haben dieser Regelung per Unterschrift zugestimmt. Geht auch gar nicht anders, da sie den Schulplatz in Jahrgang 5 nur bekommen, wenn sie dem zustimmen. Und da die Schulplätze auf unserer Schule sehr begehrt sind, bleibt ihnen nichts anders übrig.
Laut eines Vortrages von Günter Hoegg darf die Smartphone-Nutzung in der Pause nicht verboten werden - außer es gibt begründete, konkrete Anlässe (Mobbing etc.).
Das unkontrollierte Teilen nicht geeigneter Medieninhalte auf dem Schulhof dürfte einen solchen konkreten Anlass darstellen, also alles im grünen Bereich.
Zumindest von Sek II Schülern kann man nicht erwarten, dass sie sich an Regeln halten, an die wir Lehrpersonen uns nicht auch halten.
Natürlich kann man das von denen erwarten. Sie sind Schüler, ich bin Lehrer. Zwei vollkommen unterschiedliche Personengruppen. Ich bin mit meiner Ausbildung und Erziehung fertig und habe mir dadurch gewisse Privilegien erworben. Sie sind noch nicht fertig und haben diese Privilegien nicht. Simple as that. Ich darf gewisse Dinge, die sie nicht dürfen.
Bei Schlüsseln geht's um Berechtigungen nicht um Regeln.
Berechtigungen finden ihre Grundlage in Regeln.
Dürfen die Kinder auf eurer Schule ihre Pause im Lehrerzimmer verbringen? Warum nicht? -
Pädagogik/ Erziehungswissenschaften gibt es in eigentlich allen BLs, aber dann meist nur am BK.
Ansonsten gibt es das meines Wissens nach auch in Hamburg an Stadtteilschulen etcIch kenne in Hamburg keine Stadtteilschule und kein Gymnasium, in dem Pädagogik als reguläres Fach in Sek I oder Sek II angeboten wird.
Ich möchte nicht ausschließen, dass es das Fach in bestimmten (exotischen) Profilen an einzelnen Schulen in der Profiloberstufe geben mag, aber flächendeckend gibt es das nicht.Förderschulen haben hier "Arbeitslehre", gibts das oder Ähnliches überall?
Arbeitslehre gibt es in Hamburg an Stadtteilschulen ab Klasse 5 oder 6, bin gerade nicht sicher.
Ab Klasse 8 kommt dann noch Berufsorientierung dazu. -
Sorry, dass meine Antwort etwas auf sich warten ließ. Ich bereite gerade einen Umzug vor und bin mit Hausrenovierung in meiner Freizeit sehr eingespannt.
Vorweg: Ich halte von der Abi-Streich-Tradition, wie sie sich an meiner Schule etabliert hat, überhaupt gar nichts. Und damit stehe ich im Kollegium nicht alleine da.
Ein Abistreich, bei dem die Schüler und Schülerinnen nach Hause geschickt werden? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Der Abi-Streich läuft in der Regel so ab, dass die Abiturienten irgendwann in der 1. oder 2. Stunde die Schule stürmen und in die Klassen kommen und die Schülerinnen und Schüler... bespaßen, wenn man mit Klorollen werfen, Rasierschaum an Türen und Wände schmieren, Wasserschlachten, Mülleimer durch die Gegen kicken etc. so nennen will. Ich hatte erst zur dritten Stunde Unterricht, daher habe ich den Teil "verpasst". Als ich kam, waren einige PKW von Kollegen auf dem Parkplatz mit Klarsichtfolie eingewickelt und Post-its beklebt. Ich habe dann einen längeren Fußweg in Kauf genommen und lieber woanders geparkt. Im Gebäude sah es aus wie ein Schlachtfeld.
Mich interessiert ebenfalls mehr die Frage, warum die Schüler heimgeschickt werden.
Nach der zweiten Stunde wird der Unterricht dann für beendet erklärt. Frag' mich nicht nach dem Grund, das ist an dieser Schule schon immer so, heißt es. Dann wollen die Abiturienten dass die Lehrerschaft an lustigen Spielen teilnimmt... Höhepunkt dieses Jahr war der Verzehr eines rohen Eis, was aber wohl freiwillig war. Inspiriert sind diese Spielchen anscheinend vom Dschungelcamp - ich nehme an sowas nicht teil.
Insgesamt verliert der Abistreich jedes Jahr an Verständnis und Mitmachbereitschaft im Kollegium, da die "Streiche" zunehmend dumm und uninspiriert sind und vom Gedanken möglichst krawallig zu eskalieren geleitet werden. Es gibt wohl jedes Jahr ein Hand voll Abiturienten, die kreativ sind, aber die können sich kaum gegen die Krawallos durchsetzen, die einfach mal so richtig auf die Kacke hauen wollen. Insgesamt finde ich, dass das Konzept Abi-Streich an unserer Schule dringend auf den Prüfstand gehört. Von über 100 Kollegen waren dieses Jahr weniger als 10 bereit, sich der Sache zu stellen. Es wird nicht mehr lange dauern und kein Kollege wird sich mehr erbarmen wollen, dabei mitzuwirken.
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Gibt es eigentlich tatsächlich da draußen irgendwo Ärzte, die einen Privatpatienten nicht krank schreiben? Ich kenne keinen.
Da man davon ausgehen kann, dass die SL ebenfalls weiß, dass es zwar kein Problem ist, vom Hausarzt eine Krankmeldung zu erhalten, es aber unangenehm ist, sich mit einer Erkältung da unnötig hin zu schleppen, hat eine solche Anordnung schon etwas schikanöses. Besonders, wenn sie nicht alle gleichermaßen betrifft.
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An einer Hamburger Stadtteilschule ist heute (mehr oder weniger überraschend) Abistreich. Die Schulleitung entlässt daraufhin alle Schüler und schickt diese nach hause, es findet also kein Unterricht statt.
Ein paar Kollegen, deren Unterricht nun ausfällt und die als Sek I Lehrkräfte mit den Abiturienten auch nichts zu tun haben, wollen nun ihre Sachen schnappen, nach hause gehen und dort im heimischen Arbeitszimmer arbeiten.
Die Schulleitung ordnet aber an, dass keine Lehrkraft die Schule verlassen dürfe. Für alle gelte Anwesenheitspflicht wenigstens für die Zeit, in der ihr Unterricht regulär stattgefunden hätte. Jetzt sitzen einige Kollegen im Lehrerzimmer und drehen Däumchen und ärgern sich.
Kann die Schulleitung diese Anwesenheitspflicht überhaupt anordnen? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Könnte sie auch die Teilnahme am Abistreich anordnen? -
Also, ich werde mir das zumindest mal durch den Kopf gehen lassen.
Da gibt es auch Gegenden in der Elbmarsch im Bundesland Hamburg, da brauchst mit dem Fahrrad über eine Stunde, mit dem ÖPNV 2,5 Stunden bis ins Zentrum.
Ich wohne in der Elbmarsch. Der ÖPNV ist hier alles andere als toll ausgebaut. Aber mit ÖPNV in die City in 2,5 Stunden? Das halte ich für maßlos übertrieben. -
Guck mal hier:
landesschulbehoerde-niedersach…/schueler/gastschulbesuch
schure.de/nschg/ns-hb-hh.htmVielen Dank, diese Regelung kenne ich und das dort verlinkte Merkblatt ist mir geläufig.
Allerdings trifft das auf unseren Fall nicht 100%ig zu. Da geht es um die Neuaufnahme eines Kindes, das in NDS wohnt, an einer Hamburger Schule. Unsere Kinder haben ja aber bereits einen Schulplatz in HH. Aber ob sie diesen bei einem Umzug verlieren ist die Frage, die mir keiner so recht beantworten kann.
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Meine Lebensgefährtin und ich wohnen mit ihren Kindern am Hamburger Stadtrand und planen den Umzug von einer Mietwohnung, die zu klein wird, in ein Haus - kurz hinter der Stadtgrenze in Niedersachsen. Der Schulweg der Kinder wird minimal länger.
Die Kinder (8 und 14 Jahre alt) gehen in Hamburg zur Grund- bzw. Stadtteilschule. Die Grundschule sagt, der Kleine kann bis Ende der 4. Klasse auf der Schule bleiben, müsse dann beim Übergang in den Sek I aber in Niedersachsen eingeschult werden.
Die Stadtteilschule der Großen sagt... gar nichts. Die scheinen keine Ahnung zu haben, ob und wann sie wechseln muss.Meine Schule liegt in der Innenstadt, daher hat da keiner Erfahrung damit. Mein Abteilungsleiter hat mal bei der Behörde nachgefragt, da kam die Rückmeldung, anders als mit Schleswig-Holstein im Norden gäbe es mit NDS im Süden kein Länderabkommen, so dass Kinder, die dort hin ziehen, eigentlich die Schule wechseln müssen, und zwar ausnahmslos und sofort. Mit einer offiziellen Meldeadresse bei Verwandten in Hamburg könne man das aber umgehen.
Aus dem Bekanntenkreis (auch Kollegen, die mit ihren Kindern nach NDS gezogen sind), hören wir, das sei Unsinn, ihre Kinder seien weiter ganz normal auf ihre Hamburger Schule gegangen. Da habe man auch nichts mit Fake-Meldeadresse mauscheln müssen.
Weiß irgendjemand was genaues oder kann aus eigener Erfahrung berichten? Meine Frau macht sich gerade völlig irre, dass sie das Haus nun doch nicht wolle, wenn die Kinder die Schule wechseln müssen
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Ich weiß ja nicht, wie das in Hamburg geregelt ist, aber in Niedersachsen wäre dieses Vorgehen zwar erlassgemäß im Sinne der Flexibilisierung von Unterricht, aber gleichzeitig ein Verstoß gegen die Arbeitszeitverordnung, die in der Normenhierarchie höher steht.
In Hamburg haben wir das (umstrittene) "Lehrerarbeitszeitmodell", in dem alle Tätigkeiten mit Faktoren versehen sind. Es wird nicht mit Schulstunden gerechnet, sondern in echten Stunden. Ich habe eine Wochenarbeitszeit von bummelig 46 Stunden. Eine Unterrichtsstunde (a' 40 Minuten) Englisch in der Sek I wird mit 1,4 faktorisiert, so dass ich dafür 56 Minuten meiner Arbeitszeit angerechnet bekomme. So funktioniert das mit allen Unterrichten (inklusive der Lernzeit) und Funktionstätigkeiten.
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Ist diese Umverteilung von Unterricht rechtlich erlaubt?
Wir knappsen von jeder Stunde 5 Minuten ab und haben nach der 6. Stunde somit eine Lernzeit von 30 Minuten eingerichtet.
Die Schulleitung kann dies aber nicht einfach anordnen. Alle Änderungen der Stundentafel müssen durch alle Gremien gehen und am Ende von der Schulkonferenz beschlossen werden.
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In NRW gibt es 2 Noten, eine von der Schule, die auf den Beurteilungsbeiträgen der Ausbildungslehrer basiert und eine vom Seminar, die von den Fachleitern kommt. Insgesamt macht das 50 % (je 25 %) der Endnote aus.
Ich habe mein Ref. in NRW gemacht und da wurde die Schul-Note allein durch die Schulleitung festgelegt. Und auch diese kann die Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrer mit einfließen lassen, muss es aber nicht. Meine damalige Schulleiterin hat z.B. die 7 oder 8 sehr guten Beurteilungsbeiträge meiner Ausbildungslehrer links liegen gelassen und mich alleine auf Grundlage ihrer zwei Unterrichtsbesuche benotet. Die Seminarleitung hat mir damals anhand der Prüfungsordnung gezeigt, dass sie das so machen kann - auch wenn das zugegebenermaßen sehr schlechter Stil ist. Man kann nichts dagegen tun.
In Hamburg ist das wieder ganz anders. Auch hier sollen natürlich die Beiträge der Mentoren beachtet werden, aber nirgendwo steht, dass sie einfließen müssen. Eine Note vergeben wir Mentoren ja auch gar nicht. Die Schulleitungen schließen sich den Mentoren i.d.R. an und schreiben selbst selten mehr als ein zwei bestätigende Sätze.
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Für Hamburg gilt: Am Ende ist es das Seminar, das über die Note entscheidet. Ich leiste mit meinem Gutachten einen Beitrag, den die Seminarleitung berücksichtigen kann oder nicht und auch gewichten kann, wie sie es möchte.
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Was soll diese Formulierung bedeuten, "Berufstätige" sollen teilnehmen können.
Das ist eine gute Frage. Man könnt es auch so verstehen, dass sie früh genug angekündigt werden muss, damit die Elternvertreter Gelegenheit haben, sich frei zu nehmen
Ich frage mich halt, inwiefern ich verpflichtet bin, solche Termine außerhalb meiner Dienstzeit anzusetzen -- und ja, 18:30 Uhr ist außerhalb meiner Dienstzeit.Ich bin ja nun auch in HH und das Wort Planungskonferenz sagt mir gar nichts. Was soll das sein?
Das Kind hat anscheinend viele Namen: Planungskonferenz finde ich am zutreffendsten, manche nennen es pädagogische Konferenz, wieder andere Klassenkonferenz (worunter ich etwas ganz anderes verstehe).
Jedenfalls kommen bei der Gelegenheit Elternvertreter, Klassensprecher und (nach Wunsch des Elternrates an unserer Schule alle) Fachlehrer einer Klasse zusammen.- Die Lehrkräfte berichten aus ihrem Unterricht. Was wurde gemacht, was steht noch an, wie kommt die Klasse voran, ist es eine starke oder schwache Lerngruppe, welche Schwierigkeiten gibt es, wie setzt sich die mündliche Note zusammen. Es wird nicht über einzelne Schüler gesprochen.
- Die Klassensprecher geben die Stimmung in der Klasse wieder und können einzelnen Fachlehrern Rückmeldungen zu ihrem Unterricht geben (positiv wie auch negativ) sowie Benotungen kritisch hinterfragen
- Die Elternvertreter geben die Stimmung der Elternschaft wieder, können ebenfalls Benotungen hinterfragen und Rückmeldungen zu bestimmten Noten erbitten.
Alle können Anregungen für die Zukunft geben und es können gemeinsame Beschlüsse gefasst werden.
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Der Elternrat unserer Schule ist mit der Forderung, ab sofort in jeder Klasse pro Halbjahr eine Planungskonferenz (aka. pädagogische Konferenz, aka. Klassenkonferenz) abzuhalten, an die Schulleitung heran getreten. Teilnehmen sollen, so die Forderung weiter, alle Fachlehrer der Klasse.
Tatsächlich haben sie ein Anrecht auf diese Konferenzen - das ist unbestritten. Bei einem Gespräch unter Kollegen kam nun die Frage auf, ob die Elternvertreter auch ein Mitspracherecht bei der Terminfindung haben. Die Elternverteter nehmen es nämlich offenkundig als selbstverständlich hin, dass die Planungskonferenzen natürlich abends stattfinden, so dass sie ohne Probleme daran teilnehmen können. Dass es dann Kollegen gibt, die zum Halbjahreswechsel ihre Feierabende in der Schule verbringen, interessiert nicht.
Mich würde interessieren, wie das an anderen Schulen organisiert ist. Ein Kollege meinte achselzuckend, da nirgends stünde, dass die Elternvertreter in die Terminplanung einzubeziehen seien, habe er seine un in die Mittagspause gelegt. Ob die Elternvertreter dann daran teilnehmen können, sei nicht sein Problem.
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