In der Situation, die die Kollegin beobachtet haben will, habe ich tatsächlich dem Schüler "symbolisch" vors Schienbein getreten - ohne Kraft, nurmehr angedeutet.
Ganz ehrlich: Es gibt keine Situation, in der man einen Schüler anfasst. Punkt. Schon gar keine, in der man ihm spaßhaft vor's Schienbein tritt, auch wenn es nur symbolisch ist und der Umgang der Schüler untereinander durchaus etwas ruppiger ist. Als Lehrkraft hat man auch an Brennpunkt-Schulen seinen Körper nicht einzusetzen. Du merkst ja gerade selbst, wie schnell man einen Ruf hat (auch wenn der im Prinzip nicht stimmt).
Ich unterrichte auch an einer Schule im sozialen Brennpunkt. Auch ich habe schon so meine Erfahrungen gemacht. Ich hatte Aufsicht, stand in der Feuertür auf dem Flur, eine Schülerin wollte nicht akzeptiere, dass sie nicht zu ihrem Klassenraum darf und sich gewaltsam an mir vorbei drängeln, ich bin mit meinen 120 Kilo recht standhaft und habe mich nicht wegdrängen lassen. Schülerin ist daraufhin zum Abteilungsleiter und hat behauptet, ich hätte sie gepackt und zurückgeschubst. Zum Glück gab es mehrere Zeugen, die aussagen konnten, dass ihre Behauptung nicht der Wahrheit entspricht. Wäre ich mit ihr alleine gewesen, hätte das auch anders enden können.
Für mich gilt deshalb seitdem uneingeschränkt der Grundsatz (den uns auch unsere Schulleitung ans Herz gelegt hat): So lange für niemanden Gefahr für Leib und Leben besteht gibt es keinen Körpereinsatz. Man weist den Schüler verbal auf sein Fehlverhalten hin, lässt ihn im Notfall aber machen und regelt das ganze dann im Nachgang über eine Ordnungsmaßnahme. Und das klappt bei uns sehr gut.
Zu deinem eigentlichen Anliegen: Ich würde zu jedem Gespräch mit der Schulleitung einen Kollegen vom Personalrat dazu bitten. Ggf. sollte man möglichst früh einen Anwalt einschalten, wenn man merkt, dass eine disziplinarische Sanktionierung ansteht und ohne Rücksprache mit dem gar nichts mehr sagen.