Ich würde da zunächst mal sehr deutlich differenzieren.
Ein "Schulhund" wäre für mich kein Hund, der mitgebracht wird und seine Zeit im Sekretariat absitzt.
Wenn es lediglich um das Mitbringen des Hundes geht oder gar um dessen Betreuung oder das bloße treue Hinterherdackeln hinter seinem Herrchen, hat das ja wenig damit zu tun, dass der Hund ein "Schulhund" sein soll.
Zunächst stellt sich also die Frage nach der Intention???
Ich kenne Grundschulen, die haben einen Schulhund und das meint, der Hund ist eingebunden in den täglichen Unterricht, in therapeutische Unterrichtsstunden und in die Verpflichtungen der Kinder.
Der Hund ist in diesen Schulen ein Teil der Schulgemeinschaft und kein bloßes Anhängsel seines Herrchens.
Eine der Schulen, die ich kenne, hat einen eigens dafür ausgebildeten Hund.
In einer Berufsschule würde sich mir auch die Frage aufdrängen, was der Hund dort in der Schule bezwecken soll.....?
Wahrscheinlich fehlt mir da ein wenig die Phantasie.
Herzliche Grüße
strubbelsuse