Tatsächlich habe ich mit meiner jetzigen Klasse 10 in der Richtung zu tun und habe folgende Ratschläge für dich:
1. Wenn nachgewiesen wurde, dass die Schüler aufgrund ihrer Historie entsprechende Defizite in dem benannten Zeitraum nicht ausgleichen können, dann greift § 5 Abs. 3 und 4 APO-S I. Das muss dem Fachkollegen bekannt sein!
2. Wir sind zur Leistungsdifferenzierung im Unterricht gesetzlich verpflichtet und zum Thema Differenzierung gibt es unendliche MÖglichkeiten, die der Kollege nach seiner Ausbildung erweitern muss!
3. Ich reagiere persönlich überaus betroffen, wenn ich von Kollegen höre, die sich für die Bildung ihrer Schützlinge im Maß der ihnen gegebenen Möglichkeiten nicht verantwortlich fühlen! Natürlich sind wir für Flüchtlingsarbeit nicht zuständig aber wir verpflichten uns, nach bestem Wissen und Können zu fördern (in welche Richtung auch immer!). Nicht mehr und nicht weniger. Ich persönlich scheue die Konfrontation nicht, um zu verdeutlichen, dass jemand schlichtweg einen schlechten Job macht. Es gibt m.V. zu viele KOllegen, die 40 Jahre lang mit einer solchen Haltung viel zu viel Schaden anrichten können und über ihre Wirkung nicht einmal nachdenken. Shame on them!