tja...wenn man nach Dienst- und Privathaftpflicht unterscheidet, liegt ihr wohl beide richtig.
Ich denke, am Montag werde ich mich bei meiner Versicherung bzw. mich in der Behörde erkundigen, wie da die Rechtslage ist (ich denke, ich werde nicht der einzige Kollege sein, der das Gerät gerne mal in Ruhe ausprobieren möchte).
Schließlich kann tatsächlich was passieren und ich möchte meine SL auch nicht weiter in Verlegenheit bringen, diese handelt ja auch nur mit Vorsicht oder Weitsicht?
Danke für eure Antworten!
Viele Grüße!