es gibt enuigkeiten:
http://www.gew-nrw.de/binaryda…Seminarinfo%20OVP-NEU.pdf
wir können freiwillig (müssen also nicht) mehr stunden als 12 unterrichten, die dann aber auch bezahlt werden.
das wird im einvernehmen zw. schule und laa geregelt.
wenn ich das richtig verstehe, müssen in unseren schulen aber erst mal stunden anfallen, also vertretunsgbedarf muss bestehen, bevor wir mit mehrarbeit zum einsatz kommen können oder?
d.h., ich kann nicht zb eine ag anbieten und mich dafür bezahlen lassen?!