soweit ich weiß und auch mal in einem offiziellem nrw-erlass gelesen habe, sollten alle außerunterrichtlichen veranstaltungen und verpflichtungen (auch die aufsicht) anteilmäßig auf die stundenzahl verteilt sein...
ich denke aber, das lässt sich z.b. bei konferenzen kaum machen, denn meistens betrifft alles, was besprochen wird, auch alle, oder?
anders sieht es bei arbeitsgruppen innerhalb des kollegiums aus, denke ich. da müssten sich die teilzeitkollegen weniger einbringen als die mit vollzeit.
aber wie sollte man es mit elternsprechzeiten regeln?
wenn du eine klasse mit normal-vielen eltern hast, musst du ja auch allen gesprächszeiten anbieten und nicht nur der hälfte oder für die hälfte der zeit, weil du nur teilzeit arbeitest
ich denke auch, dass man nicht alle außerunterrichtlichen verpflichtungen genau halbieren kann...
unter'm strich arbeitest du insgesamt sicher nicht genau die hälfte der zeit wie deine 28-stundenkollegen...
aber da du eine noch sehr junge tochter hast, müsste deine shculleitung dir auch entgegenkommen, zb insofern, dass konferenzen viell. häufiger, aber dafür kürzer sind. wir haben zb einfach alle 1-2 wochen eine von ca. 13-15h, so dass sich keine mutter beschwert
und deine elternsprechzeiten müssten sich ja auch flexibler einteilen lassen, so dass du es mit de rkinderbetreuung hinbekommst...