Beim Wortlaut "zu Gunsten der sus/wohlwollende Bewertungen" werde ich mir jedenfalls die Freiheit herausnehmen, das wörtlich zu nehmen: Nämlich bei Bedarf einem sus die schlechtere Note zu geben um ihm/ihr die Chance zu geben, den Bildungsgang/die Klasse zu wiederholen, wenn ein durchwinken bedeuten würde, dass dieser Schüler dadurch zum chancenlosen Scheitern verurteilt wäre. Ich entscheide bei Noten immer wohlwollend und zu Gunsten des sus, aber das bedeutet auch oft, eben keine "augen-zudrücken-vier" mehr zu geben, um dem schüler die Chance auf Wiederholung nicht für immer zu verbauen.
In dem Link von MarieJ heißt es aber, dass im laufenden Schuljahr Paragraph 13, Absatz 3, 1. Satz keine Anwendung finden wird. Das ist der Satz "Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann."
Vielleicht interpretiere ich es ja falsch, aber für mich heißt das, dass zumindest ein Schulformwechsel dieses Jahr nicht stattfinden wird. Ein Wiederholen ist in der 6 ja im Prinzip nicht vorgesehen und die 5 hat sowieso bereits Klassenstärken von 30-32.
Bei uns ist es wahnsinnig schwer, überhaupt genügend Plätze an anderen Schulformen zu finden. Wir geben jedes Jahr eigentlich viel zu wenig Schüler ab und wer am Ende der 6 nicht geht, muss bis zum mittleren Abschluss durchgezogen werden. Ich finde das extrem problematisch.
Was die Spitzen in Bezug auf individuelle Förderung angeht: machen wir selbstverständlich im Rahmen des Möglichen
Aber wir sind ein Gymnasium im Ruhrgebiet, unser Niveau ist sowieso schon am unteren Ende der Skala angesiedelt und noch Lichtjahre von dem der Realschule entfernt, an der ich mal gearbeitet habe, irgendwo muss man auch mal eine Grenze ziehen.