Mir geht es eher um den im Artikel genannten Punkt, dass ein Eigenanteil für Reparaturen zu erbringen sei. Bei vertragsgemäßer Nutzung muss so etwas vom Arbeitgeber abgedeckt sein. Als während meiner Ausbildung mein Laptop nicht mehr funktionierte, habe ich in der IT angerufen und einen neuen zur Verfügung gestellt bekommen - ich musste weder rechtfertigen, was genau da warum nicht mehr funktionierte, noch musste ich für den Schaden mit einem Eigenanteil haften. Dieser Passus wäre für mich nicht akzeptabel.
Beiträge von Maylin85
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Sowas unterschreibt doch hoffentlich niemand. In keinem Unternehmen haftet der Arbeitnehmer privat für Dienstgeräte - dass Träger überhaupt auf solche Ideen kommen, ist unglaublich.
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Sorry, das hatte ich dann falsch verstanden und für dich gilt:
„9. Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.“
Also nix mit Minusstunden.
Hier nochmal das ganze Papier
Super! Ich danke dir, das ist ja erfreulicherweise wirklich mehr als eindeutig
Ich gebe zu, ich lese diese Erlasse nicht alle detailliert, aber dass das bei der eindeutigen Formulierung überhaupt so ein strittiges Thema bei uns ist, ist ein wenig erschreckend. -
Danke, MarieJ. Ich verstehe es aber so, dass sich diese Zeilen auf eine Situation beziehen, bei der man Aufsicht in Klassen führt, die durch andere Kollegen distanzbeschult werden, richtig? Das ist in diesem Fall gar nicht der kritische Punkt, denn meine Vertretungsstunden waren überwiegend "richtige" Vertretungsstunden, d.h. die Kollegen waren auch krank geschrieben. Streitpunkt ist die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn eine komplette Klasse in Quarantäne ist, ich als Fachlehrer aber nicht - ich beschule ja dann in Distanz und meine Stunden finden nicht in der Schule statt. Nach aktuellem Stand sind diese Stunden dann Minusstunden (ungeachtet der Tatsache, dass man ja de facto distanzbeschult). In diesen Minusstunden versickern meine sonstigen über den Monat angehäuften Vertretungsstunden. Ob das alles so richtig ist, muss sich halt noch zeigen.
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Ist bisher der Standpunkt der Schulleitung. Bin gespannt, was letztlich dabei herauskommt.
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Ich teile den Eindruck der Überfrachtung im FS Unterricht. Gerade in Klasse 5/6/7 wird Grammatik bis zum Abwinken reingeknallt und zum Wiederholen bleibt kaum Zeit. Gerade deswegen kann man sich auch nicht wirklich lange und ausführlich an Dingen wie Vokabeln aufhalten. Ich schreibe neben den wöchentlichen Tests zu neuen Vokabeln am Ende jeder Unit noch einen etwas größeren, der sich auf die komplette Unit bezieht. Das nötigt dann zumindest nochmal zum Wiederholen nach ein paar Wochen. Ansonsten hoffe ich, dass sich die Wörter durch möglichst viel aktiven Gebrauch in Anwendungsaufgaben halbwegs gut vernetzen. Viel mehr ist zeitlich kaum drin.
Im Gegensatz zu Mathe haben Fremdsprachen aber imo den Vorteil, dass die meisten Menschen irgendwann ein Sprachgefühl entwickeln und intuitiv vieles richtig machen, auch wenn sie sich an die Grammatikregel dahinter nicht mehr erinnern 😊 Von daher ist mein Eindruck, dass die Fremdsprachen in fortgeschrittenen Lernjahren deutlich einfacher werden. In den ersten Jahren ist es allerdings möglicherweise tatsächlich ein wenig friss oder stirb... bzw. es muss ggf. halt viel eigenständig zu Hause geübt oder über Nachhilfe nachgearbeitet werden.
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Das ist dann Versagen eurer Schulleitung und ist meines Erachtens auch nicht rechtskonform. Bei uns sind Klassen in Quarantäne einfach nicht im Schulgebäude und die Kollegen versorgen die Klassen zu der eigentlichen Unterrichtszeit mit Material / machen eine VK / wie auch immer.
Genau das war bei uns auch der Fall, zählt aber nach bisherigem Kenntnisstand nicht in die geleisteten Präsenzstunden, sondern fällt unter die sonstigen Aufgaben. Für mich ergibt diese Argumentationslinie kein Fünkchen Sinn, aber das ist jetzt halt vorerst der Stand der Information. Ich denke, wir müssen es rechtlich extern klären lassen.Ich habe meine Stunden jedenfalls trotz dieser Aussagen erstmal eingereicht und harre der Dinge, die da kommen.
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Ach mei... Aufgabe der Schulleitung bzw. der entsprechenden übergeordneten Stellen ist es auch, für angemessene Bedingungen zu sorgen. Wenn da ewig nichts passiert, hat es in der Vergangenheit durchaus geholfen, wenn die eine oder andere Absurdität mal in der Presse landete (wobei genervte Eltern die Initiatoren waren, nicht Kollegen). Plötzlich ging dann doch was. Aber selbstverständlich gebe ich allen, die zunächst andere Wege vorschlagen, Recht damit, dass dies der korrektere Weg wäre. Dauert aber halt auch.
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Wie unterschiedlich die Gesundheitsämter entscheiden, merkt man hier im Ruhrgebiet sehr deutlich an den Quarantäneanweisungen für Kollegen, die ja häufig aus anderen Städten einpendeln. Das Gesundheitsamt meines Schulortes schickt Lehrer recht flott wieder in den Unterricht (Maske auf? gelüftet? super, keine Quarantäne nötig). Kollegen, die jenseits der Stadtgrenze in anderen Städten wohnen und bei denen demzufolge eine andere Zuständigkreit greift, bekommen dagegen direkt pauschal zwei Wochen Quarantäne verordnet. Wiederum andere Städte erfragen sehr genau die Art des Kontaktes und entscheiden fallbasiert jedes Mal anders. Gilt übrigens genauso für einpendelnde Schüler.
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Ah sorry... ich war noch beim Posting von llindarose. Mit nachgewiesener Erkrankung ist der Fall natürlich klar geregelt... bzw. sollte es sein.
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Da muss man natürlich etwas vorsichtiger als Beamter sein. Gute Ansprechpartner sind auch die Lehrervertreter in den Schulausschüssen der Schulträger. Dort gibt es immer den Punkt "Anfragen an die Verwaltung". Da kann man einfach mal direkt nachfragen. Dass die Presse meistens auch im Zuschauerraum sitzt, kann man ja leider nicht ändern. Es ist immer wieder schön zu sehen, wie Sachen im Schulausschuss auf einmal ganz anders möglich sind, als bei Anfragen bei der Verwaltung. Der Hinweis, dass xy ja beschlossen wurde, wirkt da Wunder.
Sicher, mit vollem Namen würde ich auch nicht in Erscheinung treten, sondern es etwas geschickter anstellen. Solche Anfragen können ja auch besorgte Eltern stellen und sich ggf. bemerkbar machen.
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Geschwister positiv getesteter Schüler gehen bei uns auch in Qurantäne, aber wenn ich es richtig verstanden habe, geht es ja hier um einen noch nicht abgeklärten Fall, weil das Testergebnis noch aussteht. Wenn der Schüler, der auf den Test wartet, "nur" Erstkontakt war und selbst bisher keine Symptome zeigt, war bei uns auch lange unklar, wie zu verfahren ist. Einige Kinder sind gekommen, einige nicht. Die Eltern gehen in dieser Zeit ja auch weiter arbeiten und haben noch keine offizielle Quarantäneanweisung. Inzwischen ist aber klar geregelt, dass die Kinder erstmal zu Hause bleiben sollen bis das Ergebnis des Familienmitglieds vorliegt.
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In solchen Fällen sind wenige Dinge effektiver, als ein gut platzierter Artikel in der Lokalpresse...
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Dafür kann ich auch im Bett bleiben, hat für mich keinen Mehrwert. Wenn ich einen thematisch passenden (!) Film habe, gerne. Aber Frühstücken und besonders Spielen (inkl. dem notorischen Geschei dabei) sind mir zu anstrengend und es ist halt auch wirklich überhaupt nicht zu rechtfertigen, wieso dafür Unterrichtszeit verschwendet wird und gleichzeitig den Eltern verboten wird, statt dessen verbilligt in den Urlaub zu fliegen.
Bin kein Fan von solchen Stunden.
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Exakt deswegen lege ich Klassenarbeiten möglichst immer in die letzte Stunde vor den Ferien. Ich finde wenig Dinge ätzender, als das Filmgucken-Spielen-Frühstücken-Geschrei in der Woche vor Weihnachten^^
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Unsere Schüler zeigen sich mit dem Fernunterricht ganz überwiegend auch recht zufrieden. Der Fehler im Frühjahr war, dass es nicht bewertet werden durfte. Seit das anders ist, reichen die Quarantäneschüler brav ihre Aufgaben ein, loggen sich in die Videokonferenzen ein und kommen auch ohne dicke Lücken zurück in die Präsenz.
Etwas kritischer sieht es nur der Abschlussjahrgang. Hier haben wir aber auch einzelne Schüler, die inzwischen bis zu 8 (!) Wochen in diversen Quarantänen (alle schulbedingt)verbracht haben und nervlich an ihrer Grenze sind. In diesen Fällen kann man auch nicht bestreiten, dass gegenüber den Mitschülern in Präsenz aufgrund der langen Ausschlusszeiten vom Präsenzunterricht eine Benachteiligung vorliegt.
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Wenn man das genau definieren würde, käme man ja evtl. in die Verlegenheit es irgendwo gestatten zu müssen..
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Ich verstehe das so, dass die Inzidenz der Stadt über 200 sein muss UND dann noch das konkrete Infektionsgeschehen an der Schule (ohne spezifischen Richtwert) als "hoch" eingestuft werden muss, um in den Wechselunterricht schalten zu dürfen. Was die Hürde natürlich absurd hoch legt.
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Die höhere Inzidenz liegt vermutlich an unserem überdurchschnittlich ausschweifenden Freizeitverhalten.
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@samu
Jein. Normalen Krankenstand gibt es zusätzlich natürlich auch noch und in Kombination mit den Quarantänen kamen wir teilweise auf 1/4 Ausfall im Kollegium. Die Quarantänekollegen beschulen aus der Quarantäne heraus, aber die betroffenen Sek I Klassen müssen in den Stunden natürlich trotzdem beaufsichtigt werden.
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