Beiträge von Thamiel

    Woher weiß die Schulaufsicht, wie "sicher" die Situation in den Schulen aller Schulleitungen, an die diese "Handreichung" ging, tatsächlich ist? Allenfalls weiß die Schulaufsicht, wie sicher sie die Situation in diesen Schulen gerne hätte. Ich finde den Kommentar auf news4teacher dazu leider ziemlich zutreffend, muss ich sagen.


    "Keine Panik schüren.", das war des Trampeltiers Ausrede, die war damals schon lahm.

    Ich verstehe unser System nicht mehr. Gestern morgen stellte ein Kollege fest, dass er plötzlich Gliederschmerzen, Fieber, Husten und Geschmack-,Geruchslosigkeit hat. Er blieb zu Hause und kann erst Montag getestet werden. Bis Mittwoch liegt dann das Ergebnis vor.

    Meine Frau hatte einen bestätigten Corona-Fall in ihrer Klasse, diese wurde nach Bekanntgabe daraufhin mit ihr in Quarantäne geschickt. Getestet wurde sie (mit ihrer Klasse) aber erst diese Woche, insgesamt 10 Tage nach der Erstexposition mit dem Virusträger. Bei dem Tempo hätte man sich den Test sparen können, wenn man noch das Wochenende abgewartet hätte?


    Dass ich mit ihr die ganze Quarantänezeit zusammengelebt, aber selbst ne Klasse in ner Nachbarschule habe, hat nicht weiter interessiert.

    Denke nicht, dass dies nötig ist[...]

    Wenn es wahr gewesen wäre, was du geschrieben hast, nämlich dass die Eltern dieses bzw. "ähnliche Situationen" miterlebt haben, wäre die Hospitation die nötige Folge dieser Behauptung gewesen.


    Also, wenn das schon nicht stimmt: welche Details deiner Story sind denn dann auch noch unzutreffend, übertrieben oder irgendeinem Bauchgefühl bzw. Wunschdenken entstammend?


    Kinder einer 2. Klassenstufe haben ein starkes Interesse, aus einer hochnotpeinlichen Befragung durch Erwachsene möglichst ungeschoren rauszukommen und sie haben ein Gespür dafür, was die jeweiligen Inquisitoren (Lehrer, Eltern, etc.) scheinbar zu hören wünschen. Ich hab schon Kinder gehabt, die haben ihre eigenen Eltern detailliert der körperlichen Misshandlung bezichtigt, nur weil das gerade U-thema war und sie gerne im Mittelpunkt der Klassenaufmerksamkeit stehen wollten.

    Ohje. Wenn niemand eine solche Grenze hingeschreiben hat, dann gibt es ja gar keine. Dann kann der Schulleiter wohl machen, was er will. Oder was möchtest du uns sagen.

    Das ist das was meine SL mir sagt. Und jetzt warte ich drauf, was du dagegen vorbringen willst.

    Nein, so ist es nicht. Macht euch doch nicht durch solche Übertreibungen lächerlich.

    Ok, ab wieviel Uhr fängt denn die Übertreibung bei der Einberufung einer DB für dich an? 20:00 Uhr, 21:00 Uhr, 22:00 Uhr? Wo ist die Grenze? Und wer legt sie fest?

    Und bei mir ging es um Dienstbesprechungen, die eine Teilnahmeverpflichtung darstellen zu Dingen, für die das Kollegium nicht zuständig ist und die mMn nur dazu dienten, die Mehrheitsmeinung des Kollegiums zu erfragen, damit die SL sich nicht mit ihrem Standpunkt exponiert. Das Kollegium ist nicht verpflichtet, die Arbeit der SL zu machen oder auch nur vorzubereiten oder ihre Unsicherheit zu therapieren.


    Was ein angemessener Ort und Zeit für eine DB ist steht nirgendwo. Am Ende lief es darauf hinaus, dass eine Dienststellenleitung am Tag wohl keinen Einsatz verfügen darf, der über 12 Stunden von Beginn bis endgültiges Ende (inklusive Pausen) hinausgeht. Das war das einzige, was ich dazu finden konnte. Mit anderen Worten: um 800 Uhr morgens zum Unterricht angetanzt heißt, du bist bis 2000 an diesem Tag verratzt. Und das musste ich aus einer Verordnung rauslesen, die eigentlich zu 80% für Polizei- denn für generische Landesbeamte geschrieben war.

    Aber wenn das ein/e Schulleiter/in tatsächlich tut, ist wohl ein Gespräch mit dem Personalrat dringend erforderlich.

    Ich bin Personalrat und ja die Kollegen sprechen auch deswegen mit mir. Nicht das sie es bräuchten. Aber ich kann verstehen, dass sich die Kollegen bei sowas mit allem Möglichen entschuldigen um nicht kommen zu müssen.

    In RLP wäre der genannte Anlass allein grenzwertig, denn er wäre durch "sonstige Mittel der Bekanntmachung", sprich Aushang genauso bekanntzugeben.

    Der Schulleiter entscheidet auch nicht willkürlich, er hat einen Anlass, mit der er so umgeht, wie er es für angemessen hält.

    Genau das ist der Punkt. Was der SL für angemessen hält, ist uU nicht das, was das Kollegium für angemessen hält. DBs können kurzfristig einberufen werden und kennen hier keine Mengenbegrenzung. Meine SL hat seit Beginn des Corona-Lockdowns im März wöchentlich DBs in der Schule abgehalten - für Dinge, die zu 80% nicht der Besprechung wert waren. Ein Zitat aus der Zeit ist mir noch in Erinnerung geblieben: "Es ist gut, dass man sich mal sieht!" Das kann man unter Covid19 durchaus auch anders sehen.


    Spitzenleistung war die Einberufung einer DB mit 2 Tage Vorwarnzeit, auf Abends, 18:30 Uhr in der Schule, zu möglichen Themen der nächsten Schulentwicklung.


    Ich hab keine Handhabe dagegen. Ich hab zumindest noch keine gefunden. Nach meinem Dafürhalten kann ein SL DBs einberufen, so oft er will und wann er will und sei es um 3:00 Uhr morgens auf dem Schuldachboden - und ich habe auf Abruf bereit zu stehen?

    Bei uns sind auch relativ viele Dienstbesprechungen anhängig, fast im Wochenrhythmus. Wir hatten bisher auch den Mittwoch Nachmittag als Konferenztag, mittlerweile ist die SL auf Abends ausgewichen, damit GT-Kräfte teilnehmen können. Zusammen mit der Häufigkeit dieser Treffen fängt das an viele Kollegen mächtig zu ärgern.

    Ja nun, über Langzeitfolgen weiß bislang keiner was. Und der Masernvergleich hinkt, da der TE ja meint, wenn die Krankheit so gefährlich wäre, müsste man Schulen komplett schließen. Da man das nicht tut, kann's so wild nicht sein. (Sobald ein Masernfall auftritt, muss die Schule ja geschlossen werden.)

    Ein Freund von mir ist klinischer Arzt in Luxemburg. Ein Whatsapp-Zitat von ihm gestern zu genau diesem Thema: "Die CT-Bilder aller positiven zeigen deutliche Veränderungen. Auch bei den leichten Fällen. Die Lungen der Schweren sind wie schweizer Käse."

    Das glaub ich dir sofort. Du bist ja auch Referendar.


    Stell dir folgende Situation vor: Auf der einen Seite des juristischen Schlachtfeldes die Unterrichtsbefürworter, auf der anderen Seite die geschlossenen juristischen Reihen der Gegner, Aug in Aug, Ministerien, KMK, Elternverbände und Lehrergewerkschaften, Wirtschafts- und Medizinverbände diskutieren diese Frage und kämpfen schon seit Monaten um ein Ergebnis dieses juristischen und gesellschaftlichen Diskurses mit allen Tricks und Kalibern, derer sie habhaft werden können.


    Du darfst dich gern mit deiner Zwille an den Rand stellen und Kiesel aufs Feld knödeln. Sei beruhigt: die fliegen auch nicht weit, maximal bis zu deiner Seminarleitung. Ob die darüber amüsiert ist, wirst du wohl wissen. Es könnte sein, dass sie der Auffassung ist, Referendare auf Lehramt sollten ihre Zeit mit anderen Dingen verbringen als über das GG nachzudenken.

    Ok. Dann geb ich dir noch einen zweiten Hinweis: Als Referendar mit Bezug auf das GG zu remonstrieren erscheint gelinde gesagt suboptimal. Ich kenne dich nicht. Aber die Begleitumstände des Postings, der Erregungszustand und die Kaliber dessen, was du vorbringst lässt das ganze recht überdimensioniert erscheinen. Du bist Referendar. Es gibt ab der Schulaufsichtsebene ganze Abteilungen aus Volljuristen, die solche und ähnliche Dinge tagtäglich zum Frühstück verputzen.


    Was glaubst du zu erreichen? Wenn das schon einen Gewissenskonflikt auslöst, wirst du in dem Beruf nicht sehr alt.

    Ich habe was die letztgenannten drei Punkte angeht starke Zweifel, dass die Verordnung zum dauerhaften Tragen einer Maske in der Schule angeht, da ich der Ansicht bin, dass das zu schützende Rechtsgut (Gesundheit) durch das gewählte Mittel (Maske) mehr Schaden anrichtet, als dass es hilft.

    Der Ansicht darfst du gerne sein, sie ist aber nicht massgeblich. Überzeuge einen Richter sich dieser Meinung anzuschliessen, dann wird sie es.

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