Beiträge von kodi

    (5) Zur Schulleiterin oder zum Schulleiter bestellt werden kann nur

    1. an Schulen, mit Ausnahme von Förderschulen, wer

    a) die Befähigung zum Lehramt für eine der in dem betreffenden Schulsystem vorhandenen Schulstufen besitzt oder

    b) die Befähigung zu einem Lehramt einer bestimmten Schulform besitzt und aufgrund dieser Befähigung in Jahrgangsstufen, die in dem betreffenden Schulsystem vorhanden sind, verwendet werden kann;

    Damit müsstest du seit der Inklusion als Schulleitung an deiner Regelschule zulässig sein und damit dann auch als kommissarische Schulleitung.

    Mit der Laufbahn hat das nichts zu tun.

    Naja, eine Beratung ist schon sinnvoll. Man sollte zumindest wissen, auf was man sich da einklagt.

    Sonst ist das Gejammer hinterher groß, wenn man überraschend an die Limitierungen dieses Einstiegs stößt.

    Verbeißt ihr euch da nicht im Thema?


    Nur weil es mal so wahr und noch Reste davon in der Besoldungsstruktur schlummern, heißt es nicht, dass die ursprüngliche Intention heute noch aktiv und konsequent verfolgt wird.


    Entsprechend erübrigen sich auch die Rechnungen mit dem heutigen Lebensstandart. Ganz sicher war der Zuschlag nicht an dem orientiert, was heute so unter die Sozialleistungen oder einen 'angemessenen' Lebensstandard fällt. Das Ganze stammt aus Zeiten als deutlich bescheidener gelebt und mehr selbstversorgt wurde.

    Mal abgesehen davon, dass ich auch der Meinung bin, dass man sich an Absprachen hält:


    Wie soll ein Rechtszusammenhang zwischen Teilzeitantrag und Stundenplanbedingungen entstehen?

    Beides richtet sich an völlig unterschiedliche Stellen. Die SL entscheidet nicht über das Deputat und die Personalabteilung der Bezirksregierung nicht über den Stundenplan. Wie soll da eine rechtliche Kopplung zustande kommen?

    Wie wird denn der Bereitschaftsplan / Aufsichtsplan an anderen Schulen erstellt? Das schluckte schon einiges an Stunden Arbeit in den letzten Tagen.

    Wir machen das wirklich noch mit Handlisten. Untis kann das wohl auch, aber das Ergebnis soll wohl nicht wirklich gut sein.

    Ich nehme an du meinst nicht den Tagesplan, sondern die Verteilung der Aufsichten und Bereitschaften im Grundstundenplan?


    Bereitschaften:

    • Anzahl pro Kollege festlegen. (Die sind bei uns alle bezahlt und die Anzahl ergibt sich aus den offenen Deputatresten.)
    • Erste Stunden besetzen, danach den Rest in die Springstunden schieben.
    • Früher hab ich sie mal alle mitrechnen lassen. Das funktioniert aus Gründen von schulspezifischen Rahmenbedingungen bei uns nicht gut. Daher machen wir das nur noch mit einzelnen klassengebundenen Mittagsbetreuungen.
    • Wertrechnung erledigt Untis
    • Zeitaufwand ca. 3h


    Pausenaufsichten:

    • Anzahl pro Kollege festlegen
    • Anzahl in Untis eintragen
    • Wunschaufsichtsplan im Lehrerzimmer aushängen
    • Aufsichten auf Basis des Wunschplans in Untis per Hand zuweisen.
    • Lücken füllen
    • Wertrechnung erledigt Untis
    • Zeitaufwand ca. 2h


    Zur Einordnung: Wir haben ca. 100 Kollegen.

    Beim Tagesvertretungsplan läuft es dann wie bei s3g4.

    Und ich weiß nicht wie das in NRW ist, aber uns wurde hier schon der Vogel gezeigt, als wir einen Versetzungsantrag bewilligt hatten und direkt danach diese Fächer ausschreiben wollten. Argumentation war dann "Wenn sie versetzen konnten, dann kann der Bedarf gar nicht so groß sein".

    Wenn wir in NRW ausschreiben dürfen, können wir zum Glück frei entscheiden, welche Fächer wir ausschreiben. Das ginge also sogar.

    Wie muss ich mir diese "schlimmen Zustände" eigentlich vorstellen?

    Du wirst von schulfremden Kollegen permanent mit deren Vorurteilen überhäuft. ;(


    Ich arbeite an einer dieser Schulen und wir haben die beschriebenen Zustände nicht.


    Ich hab aber auch schon an einer "Sozialindex 2"-Schule gearbeitet, die dem Forenvorurteil nach ja der Traum sein müsste. Dort gab es die aufgezählten Probleme. ;)


    Der Sozialindex sagt nur etwas über folgende Parameter aus:

    • Kinder- und Jugendarmut
    • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache
    • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eigenem Zuzug aus dem Ausland
    • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache

    Das sind zwar leider alles Belastungsfaktoren für die Schüler, aber die führen nicht zwangsläufig zu den beschriebenen Zuständen. Von daher würde ich mir etwas mehr Vorsicht mit den Pauschalurteilen wünschen.

    Dieses Jahr bekam ich wie schon oft fachfremd einen PP Kurs zugeteilt (Jahrgang 9) mit sehr verhaltensauffälligen Schülern.

    Da ich schon in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht habe, dass das Unterrichten in PP von der Schülerschaft her sehr schwierig ist, habe ich der Schulleitung gesagt, dass ich diesen Kurs nicht unterrichten kann, da ich das seelisch nicht aushalte. Da zunächst etwas ablehnend reagiert wurde, habe ich mir von meinem Hausarzt ein Attest ausstellen lassen. Er kennt mich und weiß, dass ich hochsensibel bin und schon oft in Psychotherapie war, um meinen Beruf überhaupt zu schaffen.

    Persönlich würde ich das allerdings zum Anlass nehmen, weiter an dem Problem zu arbeiten. Schwierige Lerngruppen werden uns in unserem Job immer mal wieder begegnen.

    Eine rechtliche Prüfung bedeutet meines Erachtens, dass die SL überprüfen möchte, inwieweit ein solches Attest Bindungswirkung hinsichtlich Deines Unterrichtseinsatzes hat oder nicht.

    Genau so ist es. Zwei ähnliche Fälle hatten wir auch schon.

    Beim ersten Fall kam nur ein Schreiben zurück, dass dem Attest Folge zu leisten sei.

    Beim zweiten kam es zur amtsärztlichen Überprüfung und dauerhaftem Einsatzverbot im entsprechenden (studierten) Fach.

    Genau, Russland hat sich in den letzten 20 Jahren auch als unheimlich zuverlässig erwiesen, was Kompromisse und daraus folgenden Frieden anbelangt, da müssen wir einfach Vertrauen haben.

    Da sind viele von uns allerdings auch einem falschen Begriff von Zuverlässigkeit aufgesessen und haben ihn mit Integrität verwechselt.

    Auch Russland war es in dem Sinn zuverlässig, dass Putin so gehandelt hat, wie er es für sich am positivsten eingeschätzt hat.


    Das wird auch ein Punkt beim Kriegsende. Die Situation muss sich für ihn dadurch im Vergleich zur Fortführung des Krieges verbessern oder zumindest eine Verschlechterung abwenden.

    Das mit der Schulaufsicht ist ähnlich wie Eltern das System Schule bei Problemen mit Lehrern erleben.


    Eingegriffen wird vor allem bei massiven Vorfällen. Deren Einschätzung unterscheidet sich je nach Perspektive stark.

    Schnelle Abhilfe wird geschaffen, wenn es ein Problem der Schulaufsicht wird, wenn die Amtswege verletzt wurden oder wenn eine Klage droht.

    Alles was unter dieser Schwelle bleibt, geht meistens im Selbstschutz und der Trägheit des Systems unter.

    Naja, unabhängig von der etwas schrägen Durchlässigkeit der Lehrämter, ist Korrekturbelastung wohl eher selten der singuläre Grund für einen Burnout.

    Insofern ist die Frage, ob da ein Lehramtswechsel wirklich helfen würde.

    Ich werde dennoch Montag zu meiner Gyn gehen, um meine Optionen bei ihr zu besprechen. Just in case...

    Dann quatsch es aber am Besten in der Schule nicht herum, denn dieses Ausweichverhalten über die Ärzte ruiniert den Ruf aller wirklich kranken. Die kämpfen dann unfairerweise mit allen möglichen Vorurteilen im Kollegium.


    Die normale Handhabe wäre nach Gespräch mit Stundenplaner, Schulleitung und Verweis auf euer Teilzeitkonzept, dass du die Gleichstellungsbeauftragte und den Lehrerrat (ÖPR für die NRW-fremden) einschaltest und wenn das nichts nützt den Bezirkspersonalrat und ggf. eine Überlastungsanzeige schreibst.

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