Sachliche Nachfrage im OT:
Ich habe es immer noch nicht komplett mit der Fallpauschale verstanden: Der Arzt (oder die Praxis?) eines GKV-Patienten bekommt einen fixen Betrag pro Patienten, ob er 1 oder 12 Mal im Quartal kommt? Auch unabhängig davon, ob es unterschiedliche Krankheiten oder Handlungen sind? (Blut abnehmen, Krankschreibung, neue Krankheit, usw..?)
Und wie ist es, wenn im Laufe des Quartals der Arzt krank / im Urlaub ist und man zum anderen Arzt der Praxis oder gar zu einer anderen Praxis muss? Macht die zweite Praxis den Job kostenlos?
Oder würde sich das lohnen, dass Praxen in der Mitte des Quartals die Patienten tauschen?
So in etwa.
Es gibt für jede Krankheit eine Fallpauschale. Die ist unabhängig von der Behandlungsdauer. Einige Behandlungen sind dabei unterfinanziert, andere überfinanziert. Letztere finanzieren an Krankenhäusern die anderen Behandlungen quer und lohnen sich daher mehr.
Für den Hausarzt besteht das Problem darin, dass es eine Fallpauschale für die hausärzliche Versorgung gibt. Die ist immer gleich und es gibt sie pro Quartal nur einmal, egal ob der GKV-Patient einmal im Quartal kommt oder 10x.
Bei Fachärzten ist das Problem, dass die Kasse auch guckt, ob sich die Anzahl an speziellen ärztlichen Behandlungen der jeweiligen Praxis im statistischen Rahmen bewegt. Werden es zu viele, wird ab einer bestimmten Grenze nicht mehr bezahlt. Wenn jetzt aus welchem Grund auch immer alle Patienten mit einer Diagnose bei dir aufschlagen.... keine Ahnung Schule nebenan produziert lauter Knochenbrüche und schickt die alle zu dir, dann kann es passieren, dass nur ein Teil der Behandlungen vergütet wird, weil die Kasse sagt, "das kann gar nicht sein, dass so viele Kinder mit Knochenbrüchen in der Praxis behandelt werden". Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist, früher ging diese Kürzung sogar rückwirkend.