Ich kenne das Gefühl auch FüllerFuxi. Ich sehe bei uns auch regelmäßig die ganze Palette von emotionaler bis hin zu materieller Vernachlässigung.
Persönlich hab ich da 0 Verständnis für. Wenn man Kinder hat, dann dreht sich das Leben nicht mehr nur um einen selbst. Es mag ja für jede miese Situation Gründe außerhalb des eigenen Einflussbereichs geben, aber sobald andere von einem abhängen, hat man sich meiner Meinung nach den Problemen und seiner Verantwortung zu stellen und ggf. Hilfe zu holen.
Beiträge von kodi
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Melde es deiner Schulleitung. Die Gesundheit deines Kindes ist wichtiger als die Klassenfahrt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schulleitung dir das verübelt. Falls doch, weißt du danach, dass es nicht die richtige Schule ist... -
Tja. So ist unser Recht nun mal.
Regelt man es halt über die Noten. Dann wird ein Jahr nachgesessen statt einer Stunde.
Ob das besser ist... -
Guck, ob das ein Beschluss ist, den die Konferenz beschließen darf/muss. Manche Kollegien beschließen ja auch die wunderlichsten Dinge, die sie gar nicht beschließen dürfen.
Falls er mitbestimmungspflichtig ist, remonstriere und wende dich an den Personalrat. -
So eine ähnliche Darstellung kannst du auch mit Melodyne herstellen.
Das Programm ist eh einen zweiten Blick wert, da es einer der innovativsten Musikeditoren der letzten Jahre ist. Wo kann man sonst schon in Audioaufnahmen einzelne Noten korrigieren.
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Und dann noch 1,75% Managementgebühr. Da muss ja 5% oder mehr pro Jahr an Rendite kommen, das er sich ansatzweise lohnt. Und der Factsheet zeigt ja, wie sehr dieser aktiv gemanagte Fonds gegenüber dem Vergleichsindex abschmiert. Wer schließt sowas nur freiwillig ab? Daran verdient nur die Bank, die Fondsgesellschaft und der Fondsmanager etwas. Der Anleger aber definitiv nicht
Institutionelle Anleger mit großem Volumen, für die diese Konditionen nicht gelten/verhandelbar sind.
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Lass dich auch mal an der PH beraten, wie das Physikstudium dort so organisiert ist.
An den Unis die ich so kenne, ist das keins der "Abendfächer" und ein freier Tag die Woche hätte zu meinen Studienzeiten nicht gereicht, weil Veranstaltungen mit mehr oder weniger Anwesenheitspflicht wild über die Woche verstreut waren. Vielleicht ist das ja bei euch besser organisiert. -
Ist alles eine Frage der Perspektive und Lebensumstände.
Für mich ist Wohnriester ne gute Sache.
Da ich vor habe das Haus auch weiterhin selbst zu bewohnen, ist es eine Altersvorsorge im Sinne von 'verminderten Wohnkosten'. -
Beantrage die britische Staatsbürgerschaft. Damit bist du erstmal auf der sicheren Seite.
Falls du dann nicht in GB bleiben willst, kannst du damit ein Permanent Resident Permit für Australien bekommen.
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Ich finde der Richter hat mit der Kritik an der punktuellen Prüfung durchaus recht.
Viel erschreckender finde ich persönlich an dem Fall, dass man das Sonderfach Religion überhaupt in die Abiturprüfung nehmen kann. -
Ich entsorge sowas immer kommentarlos.
Ich bin kein Werbefuzzi (und übrigens auch kein Geldsammler für Fotofuzzies).Meistens landet sowas im Fach weil irgendwer aus Versehen einen Vertreter ins Lehrerzimmer gelassen hat.
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Musst du nicht.
Nur die letzte Woche vor Schulbeginn musst du dich für Aufgaben in der Schule bereit halten und dem entsprechend auch erreichbar sein.Wenn man jetzt ganz pingelig wird, dann nimmst du deinen Urlaub während der Ferienzeiten. Kurzes Nachzählen der Tage ergibt, dass es dann über das Jahr gesehen Ferienzeiten gibt, in denen du tatsächlich erreichbar sein müsstest. Es spricht aber nix dagegen in den ersten 5 Wochen der Sommerferien den Urlaub zu nehmen.
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Das Gender-Argument zählt für mich nicht, weil jeder seinen Beruf frei wählen kann.
Ich bin dennoch für A13 für Grundschullehrer.
Die Grundschullehrer, die ich kenne, arbeiten deutlich mehr als die mir bekannten S1/S2-Kollegen.
Die Schülerschaft ist deutlich heterogener und erfordert mehr Differenzierung als in den anderen Schulstufen.
Das spiegelt sich z.B. in offenerem, stärker kompetenz- und handlungsorientiertem Unterricht wieder, der viele Stunden Vorbereitung und Materialerstellung erforderlich macht.Die fachlichen Anforderungen im engen Sinn mögen im Alltag vielleicht geringer sein, wenn man fachlich mit Fachinhalt gleich setzt. Sobald man sich die fachdidaktischen und methodischen Anforderungen ansieht, kehrt sich das aber um. Von den pädagogischen Herausforderungen will ich gar nicht reden....
Insofern hat das Professionswissen vielleicht andere Schwerpunkte, ist aber sicher gleichwertig zu dem anderer Lehrämter.Mit dem Studium-Argument kann ich nicht viel anfangen. Es ist egal, wie sich das nennt. Entscheidend ist die Qualifikation, die dabei erworben wird und wie diese angewendet wird. Hier in NRW studieren übrigens alle Lehrer und die Studiengänge sind zum Teil sogar recht ähnlich.
Das von Firelilly genannte Leistungskurs-Argument kann ich persönlich nicht nachvollziehen. Ich finde es leichter Unterricht vorzubereiten bei dem ich viele Wochenstunden zur Verfügung habe. Der fachinhaltliche Anspruch fordert mich nicht. Sämtlicher Schulstoff ist doch ziemlich trivial, wenn man studiert hat. Zumindest ist das in meinen Fächern so.
Insgesamt sehe ich keine stichhaltigen Gründe, die eine schlechtere Besoldung der Grundschullehrer bei höherer Pflichtstundenzahl und eingeschränkteren Aufstiegschancen rechtfertigen. Von daher sollte das dringend angepasst werden.
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Naja, wieso sollten es keine entschuldigten Fehltage sein? Ist doch bei normalen Beurlaubungen auch so.
Falls es ein Gesetz gibt, dass das den Katastrophenschutz da besonders bevorzugt, dann legt der Schüler es dem Schulleiter im Zweifelsfall vor.Wegen 6 beurlaubten Tagen bekommt der Schüler sicher keine Probleme. Da müssen schon andere massive Versäumnisse vorliegen.
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Wenn aber ein 14-jähriger das ohne Tötungsabsicht (wie im vorliegenden Fall vom Gericht festgestellt) getan hätte, dann wahrscheinlich schon.
Nach den damaligen Presseberichten hat er gedroht den Lehrer umzubringen. Danach hat er ihn angegriffen und gewürgt.
Da frage ich mich schon, wie man zu dem Schluss kommen kann, dass keine Tötungsabsicht vorlag.
Von daher hoffe ich auf eine Revision. -
Ob das Urteil wohl auch so ausgefallen wäre, wenn jemand versucht hätte einen Richter zu strangulieren?
Ich hoffe doch stark, dass da Revision eingelegt werden kann und wird.
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In NRW entsprechend, Arbeitszeitverordnung NRW §4.Die gilt explizit nicht für Lehrer an öffentlichen Schulen. §1.2
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[...] und mehr als "Wow, In der Wüste ist es wirklich warm" und "Brrr, Im Eis ist es echt kalt" haben sie dann doch nicht mitgenommen, aber einen lustigen Tag hatten dann doch alle.
Das war auch die Erfahrung mit meinen Schülern (Klasse 7). Wir haben dort die allgemeine Ralley mitgemacht.
Allerdings ist halt die Frage, was man generell von so einem Lernort erwarten kann. Ich denke da werden immer die affektiven Lernziele im Vordergrund stehen. -
Wie schreibt man denn seinen Zahnersatz ab?
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... und denk dran, dass die nach 6 Monaten verfallen. Also das Einreichen nicht aufschieben.
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