Wenn es um Lücken aus der Mittelstufe geht, sind eventuell auch die ZP10-Vorbereitungshefte geeignet, z.B. Finale.
Ansonsten gibt es noch die Kompetenztestreihe aus dem Realschulbereich.
Beiträge von kodi
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Ich nutze LibreOffice.
Wollte eigentlich vor ein paar Monaten auf Convertible mit OneNote umstellen, aber da ist ja die professionelle Version eingestellt worden und es gibt nur noch die funktionsbeschränkte App. Von daher ist mir nun unklar, wie zukunftssicher das nun ist.
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Für eine gute Fortbildung, aus der ich mit massig Material für meine Fächer herausgehe, dass ich direkt einsetzen kann, hätte ich gar kein Problem trotz Überstunden in den Ferien zu kommen.
Bislang hab ich allerdings nur Fortbildungen folgender Art erlebt:
- Allgemeinpädagogische Fortbildung, die sich mit mir bekannten Studieninhalten deckt....gerne gehalten von Unidozenten, Schulfremden oder Schulflüchtlingen.
- Allgemeinpädagogische Fortbildung, deren Zusammenfassung ich auf einer halben DIN-A4-Seite machen kann.
- Strukturelle Fortbildung, die an meiner Praxis völlig vorbei geht. Ja, ist interessant, was in einem AOSF passiert, aber für meine tägliche Arbeit nicht relevant.
- Fortbildungen mit extrem dünnen Fachbezug. Ein Fachbeispiel der trivialen Art für jedes Fach mit dem Arbeitsauftrag, jetzt macht mal bei den komplizierten Themen selbst.
Die Krönung ist dann noch die übliche Feigheit vieler Kollegen beim Feedback, wo die Kappungsgrenze in Schulnoten übersetzt bei befriedigend liegt.
befriedigend = extrem miese Fortbildung.
So denkt das Ministerium, die Bezirksregierung oder das Kompetenzteam natürlich, dass jede Fortbildung super ist. -
Über den gabs mal eine Doku. In der klang das schon nach "durchs Raster gefallen".
Auf der anderen Seite kann man auf den Förderschulen in NRW auch alle S1-Abschlüsse machen, oder irre ich mich da?Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht auch Gutachter hört, die Ahnung haben und nicht nur solche, die zuletzt eine Schule von innen sahen, als sie selbst Abitur gemacht haben.
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In der VOGSV (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses) konnte ich bislang nichts Hilfreiches finden.
$19.1 sollte das regeln.
Ich kann es hier jetzt nicht quoten, weil Hessen so ein altertümliches PDF ins Netz gestellt hat...
Sinngemäß steht da, dass die Noten Ganzjahresnoten sind, mit Schwerpunkt auf dem Leistungsstand am Ende des Schuljahres.
Kein Unterricht im 2. Halbjahr = keine Änderung des Leistungsstands --> Note/Leistungsbeurteilung aus dem Halbjahr$19.5 regelt dann übrigens, dass es in eurem Fall nicht versetzungswirksam ist, weil ihr defakto Epochalunterricht gemacht habt, ohne den anzukündigen.
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Mit Hauswirtschaft würdest du bei uns an der Realschule sofort genommen. Da gibt es einen absoluten Lehrermangel.
Das sieht man in den Stellenausschreibungen nur deshalb nicht, weil die meisten Realschulen es schon aufgegeben haben Hauswirtschaftslehrer zu suchen.
Das wird in der Regel nur noch ausgeschrieben, wenn man weiß, dass man einen Bewerber hat.Thema Stundenumfang:
Das ist aufgrund des Hauswirtschaftslehrermangels sicher sehr unterschiedlich.
Bei uns (28 Klassen) werden im Jahr ca. 17 Wochenstunden Hauswirtschaft unterrichtet, obwohl wir es wegen Lehrermangel weitgehend kürzen mußten. Der Unterricht teilt sich auf Regelunterricht, Unterricht in Flüchtlingsklassen und Unterricht im AG-Bereich auf.Das Fach hat außerhalb der Schule leider kein Ansehen, ist aber bei den Schülern extrem beliebt.
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Ist doch kein Wunder, dass die Kinder umkippen und wird von unserer Gedellschaft offensichtlich billigend in Kauf genommen:
- 1x im Jahr machen die Kinder Sportarten, die sie sonst nie üben.
- Das ganze findet unter Wettkampfbedingungen statt, die Peergroup guckt zu und macht zusätzlich Druck.
- Das Wetter kann nicht beachtet werden, weil eine Terminverschiebung durch Phantombelegungen der Sportstätten nicht möglich ist.
- Körperverletzung wird unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit geduldet und die Eltern nicht haftbar gemacht.
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Womit sich ja die Frage stellt, wer Lehrer ist, hier ist das jeder, der einen Vertrag darüber hat.
In NRW sieht das genau so aus.
Der Braumeister mit dem Vertretungsstellenvertrag darf in Chemie Noten geben, für die der Schulleiter dann haftet. Aufsichtspflicht erfüllt er auch.
Die Lesepatin, die in der Stadtbibliothek angestellt ist und Deutschförderung macht, darf keine Noten geben. Die Aufsichtspflicht erfüllt sie auch nicht. -
NRW:
Aufsichtspflicht erfüllt:
- Nein, "unbekannte" Dritte erfüllen die Aufsichtspflicht nicht. Lehrer muss dabei sein.
- Nein, Praktikanten erfüllen die Aufsichtspflicht nicht. Lehrer muss dabei sein.
- Ja. Referendare können die Aufsichtspflicht wahrnehmen.
Noten:
- Fachfremde Lehrer, Vertretungskräfte indirekt. Schulleitung hält den Kopf hin/hat die Dienstaufsicht.
- Referendare im BDU. Ja. Schulleitung hat die schulfachliche Dienstaufsicht.
- Alle anderen/Nichtlehrer dürfen keine Noten geben.
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Dazu brauch ich keine Kameras. Ich guck meine Schüler doch eh an im Unterricht.
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Weil meine Unterlagen sehr gut durchstrukturiert seien, sollte ich abgeben, damit den neuen Lehrkräften der Einstieg leichter fällt.
Das ist quatsch. Du mußt da garkeine Unterlagen irgendwem abgeben.
Dafür gibt es schulinterne Lehrpläne. Mit denen können sich die neuen Kollegen einarbeiten.Ansonsten klingt das für eine allgemeinbildende Schule komisch, falls du an einer solchen bist.
Fachüberhang wird da in der Regel so gelöst, dass du entweder dein anderes Fach verstärkt unterrichtest, Vertretungsreserven machst oder ins Team gesetzt wirst.Bezüglich der Reduzierungsempfehlung würde ich den Personalrat ansprechen, falls die in einer neutralen Situation so gefallen ist.
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Ich zahl auch Sachen selber. Leider gibt es einen Punkt, wo es für die eigene Gesundheit und Arbeitszufriedenheit besser ist das zu tun.
Ich freu mich über jeden, dessen Schulträger die Schule entsprechend ausstattet oder der kein Material braucht.
Dennoch schadet es nicht, über den eigenen Tellerrand zu gucken.
Kommunen haben extrem unterschiedlich viel Geld für ihre Schulen zur Verfügung. Die unterschiedlichen Schulformen bekommen ein sehr unterschiedliches Budget. Das mißt sich auch in keiner Weise am realen Bedarf vor Ort, sonder nur an der Lobbymacht der jeweiligen Schulform oder Schule. Natürlich ist das nicht Aufgabe der Lehrkraft das auszugleichen. Aber ich denke so einige Kollegen haben keine Vorstellung, wie es jenseits der eigenen Schule/Schulform/Kommune aussieht. -
Variante 1:
+ kürze Fahrzeit.
+ größeres Kollegium --> weniger Einfluß von Miesepetern + bessere Aufgabenverteilung
+ größere Schule --> mehr Möglichkeiten Projekte umzusetzen
+ keine Schließungsgefahr.
- Schulträger vermutlich nicht gut bei Kasse
- Ganztag (das ist deutlich anstrengender als Halbtag) -
Ich mußte etwas schmunzeln als ich das Stock-Foto sah und dann die Quellen/Copyright-Angabe darunter las.

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Am besten fragst du bei der Rechtsabteilung deiner Bezirksregierung nach, ob ein Laufbahnwechsel von SoPä nach Regellehramt in der S1 möglich ist und ob du dabei deine A13-Stelle behältst.
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- Du solltest im Chemiestudium genug andere math./naturwissenschaftliche Bereiche abgedeckt haben um relativ problemlos ein zweites Fach anerkannt zu bekommen. Im schlimmsten Fall mußt du in geringem Umfang nachstudieren. Unterschätz nicht die (nichtstudierten) Schulfächer. Der Fachinhalt ist vielleicht nicht anspruchsvoll, die zielgerichtete didaktische Reduktion, trotz der die vermittelten Modellvorstellungen noch grundsätzlich inhaltlich richtig bleiben müssen, gepaart mit der Auswahl der richtigen ziel- und zielgruppenspezifischen Methodik ist anspruchsvoll und etwas, was du im Studium nicht gelernt hast. (Lehrämtler leider oft auch nicht.
) - Arbeitszeiten anzugeben ist schwierig. Sie hängen von einigen individuellen Faktoren ab und werden selten systematisch erfasst, sodass du oft eine verzerrte "gefühlte" Arbeitszeit von Kollegen genannt bekommst. Es gibt aber aus NDS eine Arbeitszeitstudie. Download-Links auf der GEW-Seite
- Lehrer ist ein super Job, wenn du mit Kindern/Jugentlichen und deren Eigenheiten klar kommst, dich nicht nur als Fachvermittler siehst, sondern auch die pädagogischen Herausforderungen annimmst, du Interesse an Fachdidaktik und Fachmethodik hast und nicht nur am Fachinhalt und wenn du ein gewisses Standing hast und auch Belastungen managen kannst. Mach vorher ein Praktikum und schau dir 4 Wochen komplette Schultage an. (Die Freizeitpraktika von 10-12 Uhr, die man bei manchen sieht, bringen nix.)
- Die Einstellungschance in Chemie ist sehr gut. Es werden Chemielehrer gesucht. Nur deshalb ist auch ein Seiteneinstieg möglich.
Falls du NRW in Erwägung ziehst, dann findest du hier Info zu den beiden Möglichkeiten des Seiteneinstiegs. OBAS ist dabei gegenüber der päd. Einführung zu bevorzugen, da du mit OBAS hinterher gleichwertiger Lehrer wirst, verbeamtungs-/besoldungstechnisch, etc. - Du solltest im Chemiestudium genug andere math./naturwissenschaftliche Bereiche abgedeckt haben um relativ problemlos ein zweites Fach anerkannt zu bekommen. Im schlimmsten Fall mußt du in geringem Umfang nachstudieren. Unterschätz nicht die (nichtstudierten) Schulfächer. Der Fachinhalt ist vielleicht nicht anspruchsvoll, die zielgerichtete didaktische Reduktion, trotz der die vermittelten Modellvorstellungen noch grundsätzlich inhaltlich richtig bleiben müssen, gepaart mit der Auswahl der richtigen ziel- und zielgruppenspezifischen Methodik ist anspruchsvoll und etwas, was du im Studium nicht gelernt hast. (Lehrämtler leider oft auch nicht.
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Ich würde bei der Rechtsabteilung deiner Bezirksregierung/deines Schulamts anfragen.
Das sind ja drei rechtliche Probleme in einem:
- Ab wann gilt §41.3 Schulgesetz:
"Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflich-
tet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen
Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern sowie auf die für die Berufser-
ziehung Mitverantwortlichen einzuwirken."
Ist das bereits am ersten Fehltag zutreffend? - Erwächst aus dem Angebot der Onlinekrankmeldung eine besonders verschärfte Pflicht der Verbleibkontrolle? <-- vermutlich nein
- In wie weit muss die Schule die Identität der Krankmeldenden prüfen?
Rein pragmatisch würde ich die Onlinekrankmeldung um ein Klassenpasswort ergänzen oder um das Geburtsdatum des Erziehungsberechtigten.
Defakto ist eine Identitätsfeststellung dabei grundsätzlich nicht völlig sicher zu stellen. - Ab wann gilt §41.3 Schulgesetz:
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Frag eventuell mal bei der Sparkasse des Nachbarorts an, wenn deine das nicht anbietet.
An meinem Wohnort ist ein kostenloses Klassenkonto (ohne Dispo und nur mit Sparkassenkarte) problemlos möglich.Ansonsten sitzen bei der Sparkasse meist Lokalpolitiker im Verwaltungsrat. Die könntest du mal auf dein Problem hinweisen... oder noch besser es machen die "einflußreichen" Eltern eurer Schule.
Das letzte klingt jetzt doof, aber den Lokalfilz kann man sich auch zur Nutze machen. 
Eine weitere Möglichkeit wäre das über das Geschäftskonto des Fördervereins laufen zu lassen.
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... sind besagte Themen verpflichtende Inhalte des Mathematikunterrichts der Klassen XYZ, ebenso wie der kompetente Umgang mit diversen Messgeräten - und dazu gehört natürlich auch die Analoguhr.
Ist in NRW auch so. Dennoch können viele Schüler auch hier die Analoguhr nicht lesen.
Das ist eine sterbene Kulturtechnik. Messgeräte und Uhren sind heute weitgehend digital.
Daher lernen die SuS die Analoguhr zwar, aber sie hat für viele wenig Alltagsrelevanz und wird daher nur in der Schule geübt und dann nach und nach wieder vergessen.Es ist durchaus richtig das zur Kenntnis zu nehmen und ggf. zu reagieren.
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Wir haben auch Sperrzeiten, während denen die Klassenarbeiten geschrieben werden.
Darüber hinaus führen wir einen Jahreskalender und achten auch frühzeitige Terminanmeldung.Alle kurzfristigen Termine müssen sich an den Klassenarbeitswochen und den langfristigen Terminen ausrichten.
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