Beiträge von Fräulein Smilla

    Danke erstmal. Habe dies hier auf einer Rechtsberatungsseite gefunden: Sonderregelungen für Rückkehrer/innen aus Beurlaubungen
    - Wer mindestens 1 Jahr lang in Elternzeit oder Beurlaubung gemäß § 71 LBG war, hat den Anspruch, bei der Rückkehr wohnortnah eingesetzt zu werden.
    - Als wohnortnah ist in einer Gerichtsentscheidung eine Entfernung bis zu 35 km definiert worden.


    Und nu???

    Moin!
    Womöglich wurde diese Frage hier schon x-mal gestellt...?
    Aber ich finde grad keine Antwort, die zu mir passt.
    Also: Ich bin schwanger und beginne in zwei Wochen meine einjährige Auszeit. Da mein Freund 400km entfernt wohnt und dort beruflich und familiär gebunden ist, werde ich im Januar einen Versetzungsantrag von Niedersachsen nach Schleswig-Holstein (Flensburg) stellen.
    Ich weiß mittlerweile, dass das Schlagwort "Familienzusammenführung" ganz gute Chancen bringen soll. Aber in wie weit habe ich wirklich EIN RECHT auf eine Stelle dort??? Da wir planen, ein Haus zu kaufen, und die Banken gerne eine GARANTIE hätten, was meine neue Stelle nächstes Jahr betrifft, sind wir grad etwas überfordert.
    ?(
    Wann soll ich den Antrag stellen??? Habe ich ein Recht / einen Anspruch auf eine Stelle in zumutbarer Entfernung vom Wohnort im Anschluss an die Elternzeit??? Inwiefern spielt der Ländertausch eine Rolle??? 8|

    Für schlaue Tipps wäre ich euch sehr dankbar!

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