Beiträge von DracheKokosnuss

    Hallo,


    vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
    Folgende Grundsituation: Mutter (Beamtin BB) und Kind sind beide privat versichert. Das Kind muss ins Krankenhaus und die Mutter wird aus Medizinischer Indikation mit aufgenommen, da das Kind noch stillt.
    Wie ist dann das korrekte Vorgehen? Kindkranktage gibt es 4 - was wenn die verbraucht sind? Und das Krankenhaus stellt ja auch gar keine Kind-Krank-Bescheinigung aus für den Arbeitgeber. Der Kinderarzt kann es nicht ausstellen solange das Kind im Krankenhaus ist.


    Wie ist es rechtlich, wenn man länger vom Arbeitsplatz fern bleibt? Muss man unbezahlten Urlaub beantragen? (Bekommt man den dann kurzfristig, oder fehlt man dann unentschuldigt? Letztes würde ja Konsequenzen nach sich ziehen.)
    Oder reicht es, die Bescheinigung vom Krankenhaus einzureichen und es zählt dann, als ob man selbst krank ist? Gibt es dann weiterhin Bezüge?
    Selbst krank melden? Aber man ist ja im Krankenhaus und dort bescheinigt der Mutter ja keiner eine Krankheit, sondern lediglich die Begleitnotwendigkeit fürs Kind.


    Grüße
    DracheKokosnuss

    Wenn noch da hätte ich gern:


    118 Kunstwerkstatt
    119 schriftliches Rechnen
    123 Den Wörtern auf der Spur
    130 Der Farbe begegnen
    151 Kleine Blumenfibel
    152 Einmaleins beziehungsreich
    153 Bilderbücher
    159 Weihnachten
    163 Denkaufgaben und Denkspiele
    177 Entdeckend Üben
    180 Lernbaustelle Diktat
    188 Kind und Kunstwerk




    Zu Besuch bei Kindern Rund um die Welt - Ein Adventskalender (zwischen Zeitschrift 148 und 149 - hast du das zufällig auch?)

    Hast du die Versicherungen beim gleichen Anbieter? Dann würde ich einfach meinen Versicherungsmakler anrufen und nachfragen. Dafür sind die doch da - und meist haben sie auch noch gute Tipps, auf was man achten muss, wenn man den Schaden meldet oder machen das gleich gemeinsam mit dir.

    Kann dein Mann evtl. morgens noch das Kind betreuen?
    Ich hatte das in der Elternzeit so geregelt, dass meine Stunden gleich morgens gelegt wurden und ich entsprechend früh wieder Zuhause war.


    Ansonsten wäre vielleicht eine Tagesmutter noch eine Alternative, mit der man auch wenige Stunden an einem Tag abdecken könnte. Wenn man eine gute Tagesmutter hat, dann ist es für das Kind vergleichbar mit der Betreuung bei Oma oder Tante.

    Beim Einsammeln gleich darauf hinweisen, von wem dir noch eine Arbeit fehlt.


    * alle stehen auf, Namen von den Arbeiten vorlesen, die dir vorliegen. Schüler dürfen sich setzen. Bei denen die stehen nochmals nachfragen --- so hast du auch gleich den Rest der Klasse als Zeugen wenn hinterher diskutiert werden sollte
    * Abhakliste durchgehen und bei denen noch kein Haken ist nachfragen vor der Klasse
    * Einsammeln/ Unterschriften lasse ich auf die Tische legen und gehe dann durch und schaue - auch gleich mit Liste. Wenn ich durch bin lese ich nochmals laut vor, von wem mir die Sachen noch fehlen. Auch hier ist dann wieder die Klasse Zeuge und Diskussionen dadurch meist schnell erledigt.

    Geometrie: Ritterburg spiegel, im Maßstab vergrößern auf Kästchenpapier


    Gewichte von Rüstungen usw. berechnen lassen


    Daten aus verschiedenen Tabellen und Diagrammen ablesen lassen (Wie viele Menschen leben auf der Burg, wie viele Tiere,....)


    Wie viel Lebensmittel und Co müssen eingelagert werden, wenn die Burg 1 Woche/1 Monat/... belagert werden würde


    Stoffverbrauch für die Kleidung


    Flächen berechnen - Größe des Reichs, Größe des zu erobernden Gebiets...wie viele Ritter/Pferde usw. werden dafür benötigt


    Strecken von Burg A nach B berechnen lassen, wie lange brauchen die Ritter zu Fuß/auf dem Pferd/mit der Kutsche


    Knobelaufgabe: Vielleicht eine Landkarte mit verschiedenen Burgen und Wegmöglichkeiten und dann herausfinden lassen, welches der schnellste Weg ist um eine Nachricht von A nach B bringen zu lassen (Läufer, Pferd, Kutsche...nicht jeder kann alle Wege benutzen und sie sind unterschiedlich schnell). Da müsste dann intensiv ausgemessen, gerechnet und verglichen werden
    Knobelaufgabe: Kombinatorik: Ritterturnir, jeder soll gegen jeden antreten - wie viele Kämpfe gibt es? (wenn man mit entsprechend vielen Rittern die Aufgabe stellt, dann sind die Schüler da eine Weile beschäftigt sich das aufzuzeichnen und es ist auch nicht so leicht, da den Überblick zu behalten)
    Knobelaufgabe Kombinatorik: Ritterrüstung, Helm, Schild, Speer/Lanze....verschiedene Farbkombinationen anbieten - wie viele Möglichkeiten hat der Ritter sich anzuziehen?

    Ich mache es genauso.
    Als Kontaktmöglichkeiten haben die Eltern bei mir: Mitteilungsheft der Kinder, vormittags in der Schule anrufen damit mir die Sekretärin einen Zettel hinlegt, Email.
    Gespräche führe ich an den Sprechtagen, vereinbarten Terminen am Vormittag in der Schule oder aber telefonisch. Telefoniere grundsätzlich nur von der Schule aus (Zuhause einerseits Kind im Hintergrund, andererseits sehe ich es nicht ein, dass ich die Gespräche auf Handynummern bezahlen soll - Festnetznummern habe ich von den wenigstens Eltern).


    Wir haben eine Liste mit Telefonnummern für den Notfall (wenn es dem Kind vormittags schlecht geht und es abgeholt werden muss). Wenn die Eltern auf meinen Gesprächswunsch im Mitteilungsheft gar nicht reagieren, dann rufe ich auch schon mal die Notfallnummer vormittags an und teile ihnen mein Anliegen mit.


    Was bei berufstätigen Eltern meist ganz gut angenommen wird, sind sonst auch Termine VOR dem Unterricht.

    Ich war in Elternzeit bei den Veranstaltungen, die mir PERSÖNLICH wichtig waren.
    Sei es aus Spaß mal kurz bei einem Fest vorbeigeschaut, oder aber auch an Konferenzen/Kennenlernveranstaltungen teilgenommen, die mir den Einstieg nach der Elternzeit erleichtert haben.


    Ich habe da aber gut aussortiert -- denn schließlich bin ich in Elternzeit und muss jedes Mal eine Betreuung für mein Kind organisieren. Bezahlt werde ich auch nicht, also nur das, was mir Spaß macht oder mir für nach den Ferien etwas bringt.

    Bis zur Geburt kannst du freiwillig weiterarbeiten. Während des Mutterschutzes 6 Wochen vor dem Geburtstermin ist das aber freiwillig und der Arbeitgeber kann dich nicht dazu zwingen.
    Ich würde mich da aber genau informieren wie das ist, wenn du erst in Mutterschutz gehen willst und den dann nur für die zwei Tage unterbrechen willst. (Stichwort Versicherungen, aber auch was die Zahlung von Mutterschutzgeld angeht).
    In den 8 Wochen nach der Geburt darfst du hingegen nicht arbeiten. Da darf die Schule dich nicht einsetzen, selbst wenn du es willst. Ausnahmen gibt es nur für Selbständige.

    Nachdem was du schilderst gehe ich jetzt mal von folgender Konstellation aus:
    Du verbeamtet, private Krankenversicherung
    Kinder bei dir in der privaten Krankenversicherung
    dein Mann angestellt, gesetzliche Krankenversicherung


    Falls dem so ist, dann stehen deinem Mann keine Kind-krank-Tage zu. Dir stehen von deiner Krankenkasse auch keine zu, aber in Berlin-Brandenburg hat man 4 Kind-krank-Tage, für die der Arbeitgeber den Verdienst weiterzahlt (gibt es ein extra Formular).


    Wir machen das entweder so, dass mein Mann versucht Urlaub zu bekommen...oder ich melde mich krank für den nächsten Tag (wenn ich die ganze Nacht mit dem Kind wach war, dann bin ich morgens auch nicht fit genug für Arbeit). Danach versuchen wir die Betreuung mit Oma, Babysitter oder unbezahltem Urlaub abzudecken.


    Ich war anfangs nur Teilzeit arbeiten, da haben wir es teilweise auch so geregelt bekommen, dass wir uns über Tag mit der Kinderbetreuung abgewechselt haben und mein Mann eben abends länger auf Arbeit war. Hatte den Stundenplankoordinator vorher schon gebeten mich möglichst für die ersten Stunden einzuplanen, damit solche Kind-krank-Varianten möglich sind (ist ja dann auch im Interesse der Schule).

    Wenn es explizit ums Lieblingsspielzeug gehen soll, dann finde ich es schwer vorher Einschränkungen zu machen - da müsste man dann eben hinnehmen, wenn man massig Nintendos und evtl. auch Kriegsspielzeug präsentiert bekommt. Das würde ich im Unterricht aber auf keinen Fall wollen. (Vielleicht zum Lieblingsspielzeug einen Steckbrief ausfüllen lassen und im Unterricht dann daraus abgeleitet überlegen, welche Spiele man gut gemeinsam spielen kann -- eben Brettspiele, Kartenspiele oder Spiele für draußen und die dann gemeinsam ausprobieren).
    Ich habe solche Stunden schon in den Klassen 1-6 gemacht.Ich habe vorher mit den Kindern besprochen, was für Spiele mitgebracht werden dürfen. Hat immer gut geklappt.
    Vorgaben waren meist:
    * Brettspiel oder Kartenspiel
    * es sollten mehrere Kinder mitspielen können
    * das Kind muss die Regeln einigermaßen kennen und den anderen erklären können
    * keine Sammelkarten (Star Wars, Pokemon usw.)
    * Kein Nintendo oder ähnliche elektronische Spielzeuge


    Wenn man auf schönes Wetter hofft könnte man es noch erweitern um Spielzeug/ Spielideen für draußen

    Ich habe auch ein Begrüßungslied in Klasse 1. Das mache ich an, wenn ich den gemeinsamen Teil starten möchte.
    Also entweder gleich zu Beginn der Stunde, oder wenn ich offen beginne nach der Freiarbeitsphase.
    Wenn die Kinder in den Raum bekommen begrüßen wir uns aber meist schon kurz.


    Das Begrüßungslied ist dann gleichzeitig für die Kinder das Signal, dass wir gleich etwas gemeinsam machen und sie haben noch solange das Lied läuft Zeit, ihre Materialien wegzuräumen und ihren Platz vorzubereiten/ sich in den Stuhlkreis zu setzen.
    Meist nehme ich ein Lied, bei dem die Schüler nicht nur mitsingen können, sondern auch noch Bewegungselemente dabei sind oder rhythmisches Klatschen - das Aufräumen geht dann schneller und die letzten beiden Strophen vom Lied singen und bewegen sich dann meist schon alle Kinder.

    In Brandenburg bekommt man die gesamten Belege mit dem Bescheid wieder zurückgeschickt.
    Sie wollen auch nicht alle Rechnungen haben, sondern nur einzelne.


    Ich habe Diagnose X auf der Rechnung stehen und in der Ablehnung steht "Für Diagnose Y wird keine Beihilfe gewährt". Das hat doch nichts mit irgendwelchen anderen Rechnungen zu tun, wenn Ablehnungsgrund und Diagnose nicht übereinstimmen. Würde sie mich bitten, ob sie Rücksprache mit dem Arzt halten dürfen, dann wäre das für mich verständlicher.


    Ich schicke denen die Rechnungen auch nochmal - soweit kein Problem. (abgesehen davon, dass ich den Schriftwechsel nervig finde und mein Konto jetzt eben das Geld vermisst.
    Der Ablehnungsgrund ist nunmal ein anderer als die Diagnose auf der Rechnung.)

    Hallo,


    ich habe wie gewohnt bei der Beihilfe meine Rechnungen eingereicht. Eine Rechnung wollen sie nun nicht voll zahlen und ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt und die entsprechende Rechnung wieder mitgeschickt.


    Jetzt habe ich einen Brief bekommen, dass sie das bearbeiten und noch weitere Rechnungen haben wollen, die sie aber schon teilweise bezahlt haben. Gegen diese Rechnungen habe ich keinen Widerspruch eingelegt, weil die Sachen nicht voll beihilfefähig waren. Alle Rechungen waren auf dem gleichen Beihilfebescheid erfasst.


    1) Bin ich verpflichtet, die anderen Rechnungen aufzuheben und denen bei Nachfrage zuzuschicken? (geht um Rechungen, die ich nicht beanstandet habe)
    Ich rechne damit, dass die Beihilfe die Behandlungsdaten vergleichen will und damit evtl. ihre Ablehnung begründen will.


    2) Wenn ich die anderen Rechnungen wieder einreichen muss - kann die Beihilfe dann mit der Begründung ablehnen, dass die Untersuchungen am gleichen Tag waren? Auf der Rechnung (wo ich Widerspruch eingelegt habe) steht eine Diagnose, bei der sie zahlen müsste. Dürfte sie dann die ärztliche Diagnose/ Abrechnung in Frage stellen? Könnte ich dagegen dann was machen?


    Falls es von Bedeutung ist: Brandenburg


    Im Antragsformular und im Beihilfebescheid habe ich nichts dazu gefunden, ob ich alte Rechnungen aufheben muss oder sofort nach Zustellung des Bescheids vernichten darf. Beim Widerspruch steht nur, dass ich die beanstandete Rechnung einreichen muss - das habe ich getan.


    Bin da gerade etwas ratlos, wie ich auf das Schreiben reagieren soll.

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