Beiträge von sabeth

    Hallo, Ich war gestern auch auf besagtem Amt. Ich bin noch bis nächstes Jahr April in Elternzeit. Wollte aber zum neuen Schuljahr in Elternteilzeit wieder anfangen. Das Recht steht einem ja laut Gesetz zu, es sei denn schwerwiegende innerbetriebliche Gründe stehen dem entgegen. Darauf beruft man sich jetzt im Amt, mit dem Hinweis, es gibt keine Planstellen, zu Deutsch, kein Geld. Ich müsste Bedarf nachweisen, wenn ich arbeiten wöllte. Das ist zwar von der Sache her kein Problem, da ich u.a. Ethik und Deutsch unterrichte, aber wenn man das rechtlich durchboxt landet man u.U. in eltitären Klassen (ich sage nur 3 Stunden Ethik pro Woche bei Malern und Maurern...) und vermutlich auch am anderen Ende von Sachsen. "Witzig" dass hier jeden Tag in der Zeitung der Supergau wegen aktutem Lehrermangel vorhergesagt wird...



    Lange Rede, kurzer Sinn,- Du kannst gar nichts machen, Eine Zwangsabordnung ist ein Jahr lang zu dulden (Mache deinen Widerspruch schriftlich, sonst hast du später nichts in der Hand) Unterschreibe v.a. keinen neuen Vertrag! Es gibt im Arbeitsvertrag kein Recht auf eine bestimmte Schule, Schulart oder ein bestimmtes Fach. Das Zauberwort heißt aus innerbetrieblichen Gründen.... Da kannst du nur über die Sozialschiene was dran machen. Bei ähnlichen Fällen sind die betreffenden Lehrer dann seeehr oft krank...

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