Ich bin erstaunt, dass Lehrkräfte hier ihre Klassenfahrt selbst bezahlen. Bei uns gibt es alles innerhalb kurzer Zeit erstattet. Dafür erhalten Schulen doch ein Budget. Dieses ist explizit auch für Schulfahrten zu verwenden. Zwar haben kleine Schulen nur ein kleines Budget, aber da fahren auch nicht so viele jedes Jahr weg. Größere Schulen haben zwar mehr Fahrten, erhalten aber auch ein höheres Budget.
Beiträge von Leo13
-
-
Nach meinem Wissen ist es in Hessen verpflichtend, die Zeugnisnoten vor der Zeugniskonferenz den SuS persönlich mitzuteilen, zu "besprechen".
In Niedersachsen existiert so ein Passus nicht, in der Sek I ist es aber gängige Praxis. Idealerweise macht man daraus ein kurzes Lernentwicklungsgespräch, spricht Stärken und Schwächen an und gibt Hinweise, wie man sich möglicherweise verbessern kann. Das hat ja auch was mit Wertschätzung zu tun. Einfach die Noten hinknallen, das will ja auch niemand.
-
Rollstuhl!
Ich würde den Umgang damit trainieren und weiterhin herumreisen und unterwegs sein.
Landleben oder Stadtleben?
-
Und warum laufen die bei euch nicht übers Schulkonto? Hast du mal gefragt?
Das sorgte in der Tat für Klarheit. Bis dahin: einfach nicht machen.
Ich höre immer die Argumentation, dass es zu aufwändig ist, für z. B. ein Umweltprojekt, das 5 € pro Schüler kostet, eine Überweisung der Eltern tätigen zu lassen. Jemand muss regelmäßig das Konto checken, ob alle eingezahlt haben. Wer macht das? Die Schulsekretärin? In kleinen Grundschulen arbeitet die nur ein paar Stunden die Woche. Die Lehrkraft? Kostet enorm viel Zeit. Selbst, wenn man das Geld bar einsammelt, muss das jemand bei der Bank in den Einzahlautomaten bringen, damit das auf dem Schulgirokonto gutgeschrieben wird. Im Dorfschulort meiner Kinder gibt es so einen Automaten gar nicht, da muss dann erst mal jemand in den nächstgrößeren Ort fahren. Wer macht das? Dann ist es am Ende des Tages für viele einfacher, das eingesammelte Bargeld zu behalten und die Projektrechnung vom privaten Konto zu bezahlen.
Nicht gut, aber leider immer noch gängige Praxis, insbesondere an kleinen dörflichen Schulen. Deshalb mein Wunsch nach einer klaren Erlasslage.
-
Für NDS ist die Sache eigentlich auch klar. Laut RdErl. d. MK. v. 01.08.2018 "Führung von Girokonten durch die Schulen / Onlinebanking" können Schule ein entsprechendes Girokonto führen und sind Zahlungen im Zusammenhang mit Schulfahrten explizit über dieses abzuwickeln. Das scheint nur noch nicht bei allen SL und in allen Kollegien angekommen zu sein.
Es geht ja nicht nur um Schulfahrten (die laufen bei uns über das Schulgirokonto), es geht auch um Projektkosten, Theatervorführungen, eben diese ganzen Kleckerbeträge, die immer im Laufe des Schuljahres anfallen. Es gibt Schulen, da sammeln Lehrer am Schuljahresbeginn noch 25 € für die Klassenkasse ein und geben das Geld im Laufe des Schuljahres für dies und das aus. Das kontrolliert in der Regel niemand. Da wünsche ich mir ein klares Verbot und nicht solche freundlichen Kannbestimmungen.
-
Ich wünsche mir auch schon seit langem, dass da mal eine klare Ansage im Form eines Runderlasses von oben kommt. Was an niedersächsischen Schulen mit Bargeld hantiert wird, private Lehrerkonto als Transferkonten genutzt werden, eingesammelte Elterngelder in schwarzen Kassen schlummern - das glaubt kein Mensch.
-
Womit dann aber diese Aussage nur in Teilen richtig ist.
Stimmt, ich war allerdings gleich zu Beginn davon ausgegangen, dass er diese GHRS-Stellen meint, die an besondere Aufgaben gekoppelt sind. An das Z bei Gymnasiallehrkräften dachte ich nicht, mir war auch nicht klar, dass es sie gibt. Danke für die Erklärung.
-
Bedeutet das im Umkehrschluss auch, dass das Z der Gymlehrkräfte steigt?
Für welche Funktion erhalten Gymnasiallehrkräfte ein Z? Wenn diese Funktionsstelle in dem Gesetzentwurf aufgeführt ist, dann ja. Ab Seite 12 gibt es eine Überleitungsübersicht.
-
Ich lese da aber auch z. B. die Anhebung auf A14 z. B. bei der Jahrgangsleitung an einer IGS.
Dann wäre zunächst zu klären, wen der Threadersteller mit seiner Frage meint: " Was passiert mit denjenigen Sek-I-Lehrkräften, die wegen Ausübung einer herausgehobenen Tätigkeit bereits A13 erhalten?"
Ich vermute, er meint nicht die IGS-Jahrgangsleitungen (die tatsächlich auf A14 hochgestuft werden), sondern die Sek1-Lehrkräfte vorzugsweise an Oberschulen, die in den vergangenen Jahren in den Genuss einer A13-Stelle kamen, welche an von der Schulleitung definierte Sonderaufgaben gekoppelt wurden. Diese erhalten zukünftig A13Z.
-
Beträgt die Zulage also 225,90 €?! (Seite 10)
So verstehe ich das, bin mir aber nicht 100% sicher. Es bleiben also netto ca. 150,- €, das kommt schon hin. Das Gesetz muss aber noch durch das Parlament, dürfte aber eine Formsache sein.
-
Sie erhalten eine Zulage, also A13Z.
Nachzulesen im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes, dort stehen auch alle anderen Amtsüberführungen:
-
Die Landesschulbehörde gibt es Niedersachsen seit 2020 nicht mehr, heißt jetzt "Regionales Landesamt für Schule und Bildung", davon gibt es vier (Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Osnabrück).
Aber um diese Frage zu beantworten: Tja, wie denn nun? Verpflichtendes Gespräch oder nicht?
Nein, kein verpflichtendes Gespräch. Keine Änderung.
-
In Niedersachsen gibt es das System (noch) nicht, aber wenn es nur so geht, dass man Lehrerstunden kapitalisieren muss, um die Alltagshelfer zu bezahlen, geht das zu Lasten des Förderunterrichts, möglicher Doppelsteckungen und des Ganztags. Man muss dann abwägen, was einem wichtiger ist.
-
Ein Ausflug, egal ob angeordnet oder nicht, ist keine Mehrarbeit, sondern gehört zu den außerunterrichtlichen Tätigkeiten, zu denen du verpflichtet bist. Deine Arbeitszeit bemisst sich ausschließlich in Unterrichtsstunden und Mehrarbeit kannst du nur durch erteilte Unterrichtsstunden aufbauen. Ob der Umfang außerunterrichtlicher Tätigkeiten an einer Schule unter Umständen zu hoch ist, muss man mit Schulleitung und Personalrat klären.
-
Bundesland ist Niedersachsen (NSchG).
Wenn du mit dem größeren Teil deiner Stunden im Oberschulbereich (HS/RS) eingesetzt bist, musst du 25,5 Stunden unterrichten. Liegt deine Stundenzahl überwiegend in den Gymnasialklassen, dann 23,5.
-
Im Übrigen sagt die investierte Arbeitszeit nur bedingt etwas über die Qualität der Arbeit aus. Ich weiß, dass ich meine Aufgaben ohne Qualitätseinbußen schneller erledigen kann als viele meiner KuK. Bin ich jetzt faul, wenn ich das dann auch so umsetze?
In Lehrerkollegien ist leider noch sehr verbreitet: Wer viel arbeitet, arbeitet gut. Wer wenig arbeitet, arbeitet schlecht. Deshalb erzähle ich auch niemals, dass ich mit meiner Vollzeit-Wochenarbeitszeit prima hinkomme.
-
Schulleitungen in Niedersachsen haben Ende letzten Jahres eine Anweisung ihres Regionlen Landesamtes für Schule und Bildung erhalten, die de facto überhaupt keine Neuigkeiten enthielt, sondern lediglich eine Checkliste, die man freiwillig nutzen kann. Es hat sich gar nichts geändert. Teilzeit wird bewilligt, auch anlasslos. An meiner Schule arbeiten Damen mit erwachsenen Kindern in Teilzeit und sie haben keine gesundheitlichen Beschwerden, sondern können es sich leisten, ein paar Stunden weniger zu unterrichten.
-
Ich sitze selber auch oft nachmittags im geheizten Schulgebäude oder am Wochenende, wenn ich lieber dort korrigiere oder vorbereite.
Das kann man doch überhaupt nicht vergleichen. Sie erteilt Schülern ihrer Schule bezahlte Nachhilfe im Schulgebäude ihrer eigenen Schule. Das halte ich für illegal, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
-
Ich habe eine ganz liebe Kollegin, knapp älter als ich, alleinerziehend. Sie gibt unseren Schülern Nachhilfe für 12 Euro die 60 Minuten und ist soo qualifiziert.
Verstehe ich das richtig: Die Lehrerin erteilt den Kindern, die vormittags an ihrer Schule im Unterricht sitzen, nachmittags gegen schwarze Bezahlung Nachhilfe in den Räumlichkeiten der Schule? Das würde ich nicht an die große Glocke hängen - klingt alles andere als seriös.
-
Wind of change
Werbung