Das bezweifle ich nicht.
Beiträge von Leo13
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In Niedersachsen wird immerhin jetzt die Besoldung angeglichen, so dass das finanzielle Ungleichgewicht nicht mehr besteht. Allerdings macht die Förderschullehrkraft gar nichts verkehrt. Sie erfüllt ihren Beratungsauftrag qua Erlasslage. Der Fehler liegt ganz einfach im System.
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An meiner Grundschule arbeitet eine Förderschullehrerin als festes Kollegiumsmitglied. Sie ist tatsächlich niemals alleine im Unterricht, immer doppelt. Sie hat nicht die Pflicht, täglich vier bis fünf Stunden Unterricht für 25 Kinder vorzubereiten. Ich sehe sie selten bis nie am Kopierer. Meistens geht sie in den Unterricht und fragt die Lehrerin, was sie machen soll. Dann sitzt sie mit zwei bis drei Kindern im Gruppenraum und macht Unterricht unter sechs Augen. Unterrichtsvorbereitung findet nur für die Kinder mit sonderpädagischem Unterstützungsbedarf statt, da bringt sie dann ab und an mal einen Arbeitsplan mit. Aber meistens arbeitet sie mit ihnen spontan in den Verbrauchsheften. Elterngespräche führt sie nie alleine und sowieso nur über die inklusiv beschulten Kinder, also wenige. Sie muss nicht in den Ganztag, schreibt wenige Zeugnisse, hat keine Klassenleitung und somit keinen Beratungsauftrag für 25 erwartungsvolle Eltern. Ja, sie schreibt Gutachten, aber nicht mehr als 3-4 pro Schuljahr, weil sie "mehr nicht schafft". Was ich sagen will: Ich bin sehr wohl der Meinung, dass eine Förderschullehrkraft an einer Regelschule ein entspannteres Leben hat als die Regelschullehrkraft. Insofern kann ich die Threaderstellerin mit ihrem Bedürfnis nach möglichst viel Freizeit durchaus verstehen... wenngleich das nicht mein Ansatz wäre.
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All diese Dinge solltest du dringend mit dem Arzt/Therapeuten besprechen, der deine Depressionen behandelt. Das hier überfordert dieses Forum. Du fühlst du herabgesetzt, kritisiert, hintergangen, angeklagt, zu Unrecht behandelt, angeschuldigt, du zweifelst, du hast Angst und fühlst dich mutlos. Das ist die ganze Klaviatur einer Depression, mit der man nicht arbeiten kann, sondern die von erfahrenen Fachleuten behandelt werden muss. Danach kannst du über einen Wiedereinstieg nachdenken. Ich würde mir an deiner Stelle ausreichend Zeit nehmen, um die Ursachen deiner Depression offenzulegen und zu bearbeiten.
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Ich habe gar keine Tests mehr, also wüsste ich nicht mal, ob ich Corona hätte oder eine andere Erkältung. In der Schule sprechen wir gar nicht über Diagnosen. Wenn jemand krank ist, bleibt er zu Hause. Wenn er sich gesund fühlt, kommt er wieder, verbreitet aber im Lehrerzimmer nicht seine Krankheitsgeschichte. Wenn jemand eine FFP2-Maske trägt, würde man auf Nachfrage sagen, dass man noch leicht verschnupft ist. Und das war es dann.
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Hier ist der offene Anfang an der Grundschule gemeint, das ist definitiv Arbeitszeit.
Das habe ich im Ausgangsposting nicht so verstanden. Aber falls der offene Anfang gemeint ist: Wenn es ihn gibt, dann ist er definitiv Arbeitszeit, ja.
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Ich kann dir sagen, wie es bei uns läuft:
Frühstückspause = Aufsicht für Lehrkraft, im Rahmen der außerunterrichtichen Tätigkeiten abgegolten.
Vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum: keine Arbeitszeit, da es keine dienstliche Anweisung gibt, vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum sein zu müssen. Es ist die freie Entscheidung der Klassenlehrkraft. Sie kann auch einfach mit dem Klingeln reinkommen und ihren Unterricht beginnen. Es gibt eine Morgenaufsicht, die bis zum Unterrichtsbeginn im Gebäude rotiert und ansprechbar ist.
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Eben, warum den Schulleiter nicht?
Unser Schulleiter duzt alle und bietet das "Du" neuen Kollegen und Mitarbeitern relativ schnell an, auch Anwärtern. Er hat aber auch insgesamt einen kooperativen Führungsstil. Vielleicht hat es auch mit der Größe des Systems zu tun. An einer Gesamtschule mit 100 Lehrkräften ist das Duzen des Schulleiters vielleicht nicht so verbreitet wie an einer Grundschule mit 20 Lehrkräften, weil man sich an der Gesamtschule im Alltag viel seltener begegnet und Austausch hat.
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Der IQ, der nötig ist für "Lernen" oder "GE" wurde um 5 Punkte nach unten gesetzt. Emotional-soziale Entwicklung wird nur noch bei Selbst- oder Fremdgefährdung vergeben.
Unglaublich, wie unterschiedlich das in den verschiedenen Bundesländern gehandhabt wird. Solche Vorgaben gibt es hier nicht. Vielleicht täte die KMK gut daran, sich auf einheitliche Standards zu einigen und diese dann anzuwenden.
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Nein, wie Palim schon richtig beschrieben hat, werden Eltern nicht nur informiert, sondern in das Verfahren aktiv einbezogen. Auch können sie selbst die Einberufung einer Förderkommission verlangen.
Das ist richtig. Vielleicht drücke ich mich missverständlich aus. Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf auch gegen den Willen der Eltern bestimmt werden darf. Das habe ich selber mehrfach erlebt: Eltern wollten keinen Förderbedarf für ihr Kind und konnten ihn nicht verhindern. Auch umgekehrt schon erlebt: Eltern wollten einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf für ihr Kind und haben das Ziel nicht erreicht, weil Schule und/oder Behörde den Bedarf nicht erkannten. Interessant zu lesen, dass das in anderen Bundesländern ganz anders ist.
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Das stimmt überhaupt nicht.
1. Eltern werden über das Einleiten des Verfahrens informiert, in der Regel hat es zuvor bereits Gespräche gegeben.
2. Im Rahmen des Gutachtens gibt es ein Anamnese-Gespräch.
3. Wenn möglich können Eltern Gutachten, Berichte oder anderes von Ärzt:innen, Therapeut:innen einreichen und diese werden dann auch im Gutachten berücksichtigt.
4. Das verfasste Gutachten geht den Eltern vorab schriftlich zu. Anschließend können sie eine Förderkommission beantragen, die dann tagt.
5. Innerhalb der Kommission können die Eltern sich zum Verfahren und zum Gutachten äußeren und sagen, was sie dazu sagen möchten. Dies wird im Protokoll genau so aufgenommen. Das Protokoll wird auch von den Eltern unterschrieben.
6. Die Akte geht mit dem Protokoll an die Landesschulbehörde, die letztlich entscheidet. Die Eltern erhalten den Bescheid mit Angaben zu Möglichkeiten des Widerspruchs.
(7. Dem Widerspruch kann/wird stattgegeben.)
8. Besteht ein Unterstützungsbedarf muss dieser halbjährlich in der Klassenkonferenz (Zeugniskonferenz) angesprochen, erörtert und bestätigt werden. Und ja, in NDS sitzen Elternvertreter:innen in diesen Konferenzen. (Diskussionen dazu bitte im anderen Thread weiterführen.)
9. Die Eltern des Kindes können beantragen, dass ein festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf erneut überprüft wird. Auf Antrag der Eltern erfolgt somit ein neues Verfahren.
Dazu kommt:
Das Verfahren läuft nicht schulintern.
Die Schulleitung der Regelschule bestimmt eine Lehrkraft, zumeist die Klassenlehrerin.
Die Schulleitung der (betreffenden) Förderschule bestimmt eine Lehrkraft. Diese kann an dieser Schule tätig sein, muss sie aber nicht. Die Förderschullehrkraft spricht mit den Eltern und mit dem Kind. Sie sammelt Informationen und verschafft sich ein Bild über das Kind in der Klasse und auch über die Leistungen, die das Kind in 1:1-Situation erbringen kann.
Und:
Zusatzbedarfsstunden gibt es nur in wenigen Fällen:
Für die Schwerpunkte Lernen, Sprache und ESE gibt es keine zusätzlichen Stunden.
Für die Schwerpunkte KME, Hören und Sehen kann es 3 Stunden geben, diese können aber oft nicht erteilt werden, weil die Schulen im Flächenland nicht durch die Lehrkräfte erreicht werden können. Die Fahrzeit frisst die Förderzeit auf. Dann gibt es eine Beratung durch den Mobilen Dienst, ggf. jährliche Besuche.
Für den Schwerpunkt GE gibt es bis zu 5 Stunden, auch diese stehen auf dem Papier, kommen in den Schulen aber nicht immer an.
Gerade für das GE-Gutachten müssen einige Unterlagen vorliegen. Es ist ja nicht so, dass man einem Kind eine geistige Beeinträchtigung einfach so bescheinigen könnte.
Eltern haben keine Entscheidungsbefugnis. Sie können eine erstmalige Feststellung weder erwirken noch verhindern. Die Entscheidung liegt immer (!) bei der Schulbehörde. In den Klassenkonferenzen sitzen Elternvertreter, sie sind aber in diesen Fällen nicht stimmberechtigt.
Dein Hinweis auf fehlende Zusatzbedarfsstunden ist falsch. In Niedersachsen erhalten die Schulen sogenannte 403-er Stunden (Std. für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt ES). Weiterführende Schule erhalten pro Schüler mit einem Förderbedarf drei zusätzliche Förderschulstunden. Ob die erteilt werden können, steht auf einem anderen Blatt. Um Unterrichtsversorgung geht es hier aber nicht. Fakt ist, dass ich Schulen kenne, die ein Interesse daran haben, möglichst viele Kinder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zu beschulen. Auch die Schulauswahl für das Startchancenprogramm war unter Anderem an diese Zahl geknüpft. Je mehr Kinder mit Förderbedarf, desto höher die Chancen, von der millionenschweren Förderung etwas abzubekommen.
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Woher weißt du das? Macht deine Schule das dergestalt? Von wie vielen anderen Schulen weißt du gesichert, dass sie das derart handhaben?
Sitzen in Niedersachsen Eltern nicht im Zweifelsfall sogar mit in Notenkonferenzen oder Klassenkonferenzen, müssten also insofern darüber mitentscheiden können, ob für ihre Kinder derartige Bedarfe geprüft werden?
Mir sind nur zwei benachbarte Schulen bekannt, die so verfahren und auch darüber sprechen. Der Inhalt des Artikels hat mich dazu gebracht zu fragen, ob das Einzelfälle sind oder nicht.
Eltern sitzen in Noten- bzw. Klassenkonferenzen, haben dort aber kein Stimmrecht. Allerdings wird über einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ohnehin nicht in einer Klassenkonferenz abgestimmt. Die Schulleitung leitet das Verfahren ein, die beteiligten Lehrkräfte schreiben das Gutachten, das Gutachten geht an die Schulbehörde, die entscheidet dann darüber, ob das Kind einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bekommt oder nicht. Eltern sind zu keinem Zeitpunkt in die Entscheidung einbezogen. Sie werden lediglich infomiert.
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Meinst du jetzt nur die Schüler, die an der Regelschule eine sonderpädagogische Förderung bekommen oder jene, die dann an die Förderschule gehen?
Gemeint sind ausschließlich Kinder, die eine Regelschule besuchen.
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welche Eltern würden das auch mitmachen
In Niedersachsen haben Eltern überhaupt kein Mitspracherecht bei dem Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Sie können einen solchen weder verhindern, aufheben oder einfordern. Das läuft alles schulintern. Eltern werden lediglich informiert. Außerdem werden in Niedersachsen Zusatzbedarfstunden u. a. an die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf gekoppelt vergeben. Das verleitet schon die eine oder andere Schule, ein paar Gutachten mehr zu verfassen.
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https://www.news4teachers.de/2…behindert-diagnostiziert/
Könnt ihr das bestätigen? Ich habe diesen Eindruck schon länger, sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich. Offiziell gibt das natürlich niemand zu, aber es scheint dennoch gängige Praxis zu sein. So lange einzelne Geld- und Personaltöpfe an der Anzahl der Kinder mit Förderbedarf festgemacht werden, ist das auch nicht verwunderlich.
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Für A15 kommt dann der/die DezernentIn ins Haus, mitunter auch mit dem/der KollegIn des aufnehmenden Bezirks.Für A14 kam letztes Jahr die Dezernentin ebenfalls ins Haus und schaute sich das komplette Programm an: 2x Unterricht, ein Beratungsgespräch mit einer Kollegin, eine Konferenz und ein schulfachliches Interview. Ging um eine stellvertretende Schulleitungsstelle an einer Oberschule.
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Und wie wird dann ausgewählt? Nach bewerbungsfoto?
Die dienstliche Beurteilung sowie das komplette Auswahlverfahren wird durch den schulfachlichen Dezernenten vorgenommen. Die Schulleitung der abgebenden Schule hat dabei keinerlei Mitwirkungsrecht. Sie ist nicht beteiligt. Zumindest gilt das für Funktionsstellen, aber vielleicht geht es darum hier gerade gar nicht. In meinem Bereich (Primar/Sek I) ist A14 immer mit einer Funktionstelle verbunden. Die Auswahl (inklusive Beurteilung) erfolgt ausschließlich durch die Schulbehörde.
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Selbstverständlich informierst du deine Schulleitung über die Bewerbung. Alles andere wäre unprofessionell. In Niedersachsen ist es übrigens so, dass Schulleitungen auf externe Bewerbungen gar keinen Einfluss haben, sie weder erschweren noch beschleunigen können. Die Auswahl obliegt allein der Schulbehörde, Schulleitung hat kein Mitspracherecht, schreibt auch keine Beurteilung.
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Aber dann befindest du dich nicht mehr in deinem Eingangsamt und wärst nicht bewerbungsfähig.
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