Beiträge von Leo13

    Eigentlich ist der Stein des Anstoßes gar nicht die Attestpflicht an sich, sondern Fraggles' Rhetorik, die permanent Kollegen pauschal unterstellt, sich unter dem Vorwand, zur Risikogruppe zu gehören, einen faulen Lenz zu machen.

    Mit Verlaub, das habe ich nirgendwo herausgelesen.

    Diskutiert ihr jetzt hier ernsthaft, ob man per Attest nachweisen muss, dass man zur Risikogruppe gehört und vom Präsenzunterricht freigestellt werden möchte? Nicht euer Ernst... Natürlich muss man das und in Niedersachsen ist das seit Wochen gängige Praxis. Was anderes kann ich mir gar nicht vorstellen. Ist doch immer und überall so.

    In meinem Bundesland Niedersachsen müsste dein Vater ein ärztliches Attest vorweisen und wäre dann bis zu den Sommerferien raus aus dem Präsenzunterricht, müsste allerdings von zu Hause aus arbeiten. Was nach den Sommerferien ist, ist ungewiss. Ich vermute aber, dass dein Vater dann wieder normal arbeiten müsste. Abseits davon ist die Ansteckungsgefahr mittlerweile hier so gering...

    Wird die Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet oder sagt die Schulleitung, sie solle sich in Quarantäne begeben?

    Quarantäne kann nur das Gesundheitsamt anordnen.



    Ist das bei euch auch so?

    Nein, hier gibt es keine Notbetreuung am Brückentag oder den Pfingstferien. Ist wohl doch sehr unterschiedlich von Land zu Land.

    Pädagogische Freiheit kann man aber ohne Fachkonferenzbeschluss nicht mal eben so beschneiden -

    Off topic: Wie ich mir kürzlich von fachkompetenter Seite sagen lassen musste, gibt es die pädagogische Freiheit bei Lehrern nicht. Man ersetze das bitte durch "pädagogische Verantwortung".

    Nein, ich würde meine private Nummer nicht rausgeben. Ich bin über das Sekretariat erreichbar, jeden Tag von 8-12 Uhr. Die Sekretärin ruft mich an und äußert den Rückrufwunsch. Rückruf erfolgt innerhalb von wenigen Minuten. Das muss und wird reichen.

    Das mäßige Gehalt wird momentan mit extrem viel Arbeit, Streß und Gesundheitsrikso erwirtschaftet.

    Na ja, das mäßige Gehalt ist Ansichtssache. Ich komme aus einer Arbeiterfamilie. Gemessen daran ist ein Lehrergehalt geradezu fürstlich. Wer natürlich in einer erfolgreichen Unternehmerfamilie aufgewachsen ist, für den sind 3500 netto armselig. Man sollte nicht auf einem zu hohen Ross sitzen, sondern die gesamte Gesellschaft im Blick haben. Kurzarbeiter, Selbstständige, freischaffende´Künstler usw. gehören zu den Verlierern der Corona-Krise. Dagegen sind wir Lehrer tatsächlich finanziell und zeitlich mehr als gut versorgt. Extrem viel Arbeit und Stress erkenne ich in meinem Kollegium nirgendwo. Das Gesundheitsrisiko ist vorhanden, aber angesichts der Fallzahlen in unserem Landkreis überschaubar. Ich plädiere dafür, die Kirche im Dorf zu lassen.

    In NRW bedeutet das, dass ich nicht zur Schule kann und dies perspektivisch bis es eine Impfung gibt.

    Bist du sicher? Ist das verschriftlicht? Hier in Niedersachsen bedeutet das erst mal "bis auf Weiteres". Ich gehe nicht davon aus, dass diese Attest noch im kommenden Schuljahr gültig sind.

    In Niedersachsen könntest du 6 Wochen Sonderurlaub bekommen bei vollen Bezügen, ab 6 Wochen reduzieren sich dann die Bezüge, falls der Sonderurlaub verlängert wird. Bezug:

    § 11 Abs. 2 S. 1 der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung für Lehrkräfte

    Laut Auskunft unseres Ministeriums greift im Moment dieser Paragraph für Eltern mit minderjährigen Kindern.

    Wie in allen Berufsgruppen gibt es auch an Schulen engagierte und solidarische Mitarbeiter und solche, die sich bei erster Gelegenheit entziehen und nur an sich denken. Jeder von uns kennt solche und solche aus seiner eigenen Schule. Warum sollten wir uns da von anderen Branchen unterscheiden? Umso mehr finde ich es wichtig, dass mit allen gleich und gerecht umgegangen wird und für alle die gleichen Regeln gelten. Wer Vorerkrankungen hat - Attest vorweisen. Wer im Home Office arbeitet - klare und für alle geltende Arbeitsanweisungen geben. Dann passiert es nicht, dass der eine den Unterricht von zu Hause akribisch vorbereitet während der andere nur zuruft "Mach was mit sprachlichen Mitteln". Da sehe ich aber Schulleitung in der Pflicht.


    Der Kultusminister von Niedersachsen hat gestern die Anweisungen präzisiert. Gesunde Lehrkräfte über 60 UND gesunde Lehrkräfte mit Angehörigen, die an klar definierten Erkrankungen leiden, können im Home Office verbleiben, aber nur, wenn Einsatz und Planung in der Schule es zulassen. Bei den zweitgenannten muss ein ärztliches Attest die Erkrankung des Angehörigen nachweisen.


    Warum nicht gleich so eindeutig?

    Danke für eure Eingebungen, war eine interessante Diskussion ;)

    Mittlerweile weiß ich, dass auch Lehrkräfte gemeint sind mit der Formulierung. Sie müssen aber durch ein ärztliches Attest belegen, dass sie in einer häuslichen Gemeinschaft mit einem Risikopatienten im Sinne des Coronavirus leben. Also muss man einen Arzt finden, der das bestätigt. Was in heftigen Fällen kein Problem sein wird, bei leichtem Asthma aber vielleicht doch.

    Ich kenne einen Kollegen persönlich seit Jahren sehr gut, Anfang 50, der seit März plötzlich Asthma hat. Nie war zuvor davon die Rede. Für mich hat das einen Beigeschmack.

    Danke für den Tipp :-))
    Ich versuche vor allem, eine faire und gerechte Lösung zu finden, deshalb würde ich den Passus gerne richtig verstehen. Und ich frage mich, ob man wirklich unterscheidet zwischen Angehörigen von Schülern und Angehörigen von Lehrern und welchen Hintergrund das hat. Oder ob die Formulierung einfach nur missverständlich ist.

    In Niedersachsen heißt es:


    Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören, können auf eigenen Wunsch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes im „Home Office“ verbleiben. Auch Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe
    sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können ins „Home Office“ gehen.


    Wie versteht ihr diesen Satz? Beziehen sich "diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in einer häuslichen Gemeinschaft leben" nur auf die Schülerinnen und Schüler oder auch auf die Lehrkräfte? Bedeutet das, dass Lehrkräfte mit kranken Angehörigen zur Schule müssen, Schüler mit kranken Angehörigen jedoch zu Hause bleiben dürfen?

    In Niedersachsen steht:

    Masken im Unterricht nicht notwendig, für Pausen empfohlen, für Schülerbeförderung Pflicht.

    Desinfektionsmittel hält man auch für überflüssig im normalen Umgang. Einsatz nur, wenn man mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem in Kontakt geraten ist.

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