Beiträge von Leo13

    die SL sich teils derart bei den Eltern anbiedern, dass es kontraproduktiv ist bis hin zu pädagogisch wenig hilfreich oder gar fatal. Warum? Weil die SL Druck von oben durch die Schulbehörde bekommen (und diesen dann eben auch nach unten weiterreichen).

    Welcher Druck aus der Schulbehörde soll das sein, den ein Schulleiter nach unten weiterreicht und der zur Folge hat, dass er sich bei Eltern anbiedert? Ernst gemeinte Frage. Nenn mal bitte Beispiele. Ich habe viel Einblick in Schulleitung (Sek 1), aber kann mir auf deine These keinen Reim machen.

    Das ist eine ganz heikle Frage, die man besser in keinem Kollegium stellt. Man merkt es schon hier: Viele reagieren auf solchen Fragen eher negativ. Keine Ahnung, warum.


    In meinem Grundschulkollegium gibt es zwei Kolleginnen, von denen ich es weiß, weil sie es mir ungefragt erzählt haben. Die eine arbeitet außerhalb der Ferien ca. 35 Stunden, arbeitet dabei sehr effizient und konzentriert. Sie ist mit ihrer work-life-balance sehr zufrieden und hat eine hohe berufliche Zufriedenheit. Ihre alltägliche Arbeit ist qualitativ gut.

    Die andere arbeitet ca. 45-50 Stunden, wirkt oft angestrengt, beklagt sich über Arbeit am Sonntag, braucht für eine Aufsatzkorrektur 3. Klasse 20 Stunden. Sie ist unzufrieden mit ihrer work-life-balance und steht kurz vor einem Burnout. Die Qualität ihrer Arbeit ist sicherlich genauso gut, aber sie zahlt einen deutlich höheren Preis.


    Was ist damit sagen will: Es ist absolut und ausschließlich abhängig von der jeweiligen Lehrerperson, von ihrer persönlichen Belastbarkeit, Effizienz, ihrem Anspruch, ihrer Ausgeglichenheit.


    Oft sind die viel arbeitenden Kollegen der Meinung, dass die, die weniger arbeiten, faul und unvorbereitet sind. Das kann stimmen, in unserem Fall ist das aber nicht so. Das nagt natürlich auch an den viel arbeitenden Kollegen, wenn sie sehen, dass andere es genauso gut mit 10 Wochenstunden weniger hinbekommen.


    Kleiner Tipp: Lass das Thema auf sich beruhen, sprich es nicht an. So ist es am einfachsten für alle.

    es geht um den Punkt der Verpflichtung.

    Guter Ansatz. Habe noch mal recherchiert und folgendes Zitat gefunden:


    "In den Laden geht man zum einen freiwillig, in der Schule herrscht Schulpflicht. Zum anderen handelt die Schulleitung insoweit für das Land beziehungsweise für den Staat. Und staatliche Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bedürfen immer einer Ermächtigungsgrundlage in Form eines formellen Parlamentsgesetzes oder einer auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnung, also etwa einer Corona-Verordnung Schule." (Stuttgarter Nachrichten vom 30.3.22)


    Handelt eine verbeamtete Bürgermeisterin nicht auch für den Staat? Muss man nicht manchmal auch zwangsweise ins Rathaus, um sich zum Beispiel umzumelden? Mich verwundert diese Unterscheidung. Aber vermutlich liegt der Knackpunkt in der gesetzlichen Schulpflicht.

    Ich bin froh über das Auslaufen der Maskenpflicht in Schulen und im Handel. Schwere Verläufe kenne ich in meinem Umfeld nur aus der Delta-Zeit, da waren auch erst wenige geimpft. Nun, mit 3fach-Impfung und Omikron, nehme ich keinen Long-Covid-Fall wahr trotz x-fach höherer Zahlen als vor einem Jahr. Ich bin kein FDP-Fan, aber in diesem Fall bin ich froh, dass sie sich durchgesetzt hat.

    In der Grundschule schluckt die Maske so viel Artikulation und Mimik - gut, dass das jetzt ein Ende findet.

    Danke, ich sehe das genauso. Corona hat mich nie geängstigt, auch nicht, als ich noch nicht geimpft war. Die Maske habe ich im Unterricht eher nachlässig getragen, weil mir das Sichtbarwerden von Mimik, Gestik und Artikulation immer wichtiger war. Insbesondere in der Grundschule. Jetzt freue ich mich, dass auch die Kinder die Masken abnehmen dürfen ab Montag. Und Anfang April erlaubt Niedersachsen auch die Maskenbefreiung im Einzelhandel.... Für mich ein Tag der Freude. Ich bin 3x geimpft und gesund. Dass ich einen schweren Verlauf mit Corona erleide, ist mehr als unwahrscheinlich.

    Das ist natürlich ein blöder Umstand, aber machen kannst du da gar nichts. Das darf die Schulleitung so einteilten und kein Erlass/kein Paragraph hindert sie daran. Also: Ärgern ist erlaubt und ich würde es auf jeden Fall gegenüber der Schulleitung und dem SPR ansprechen, dass du es ungünstig findest - aber einen Anspruch auf Änderung hast du nicht.

    Eine Dienstbesprechungsrunde ist ja zunächst einmal kein offizielles und abstimmungsfähiges Gremium im Gegensatz zu Klassen-, Fach- oder Gesamtkonferenzen. Und selbstverständlich darf ein Schulleiter daran teilnehmen, immerhin hat er ja die Gesamtverantwortung für die Unterrichtsqualität der Schule. Wesentliche Entscheidungen bedürfen der Abstimmung in Konferenzen. Auf dieses Abstimmungsergebnis kann der Schulleiter nur bedingt Einfluss nehmen. Verschafft euch also Mehrheiten, wenn es nötig ist. Aber nicht in Dienstbesprechungen, sondern in abstimmungsfähigen Gremien.

    Wir haben den Königsweg gefunden.


    Wir rechnen von oben nach unten. Also zum Beispiel:

    845

    -123


    5 minus 3 gleich 2. 4 minus 2 gleich 2. 8 minus 1 gleich 7. Ergebnis 722.


    Mit Zehnerübergang

    945

    -686


    5 minus 6 geht nicht. Also hole ich mir eine 1 und mach eine 15 daraus. Die 1 schreibe ich wie beim Addieren (ist schon bekannt!) auf den Strich in der Spalte daneben. 15 minus 6 gleich 9.

    Dann 4 minus 8 minus 1. Geht nicht, also wieder eine 1 holen. 14 minus 8 minus 1 gleich 5.

    Dann 9 minus 6 minus 1 gleich 2. Ergebnis also 259.


    Das kriegen auch meine Schwächsten hin.

    Ist mir hier in Niedersachsen noch nie begegnet, so eine Stundentafelkürzung. Selbst wenn die Hecke brennt, muss die Schule erst die Vertretungsstunden der pädagogischen Mitarbeiter aufbrauchen, einen Antrag auf Vertretungslehrkraft stellen, Mehrarbeit für die Stammbelegschaft anordnen, Klassen zusammenlegen, alle Fördermaßnahmen und Doppelsteckungen auflösen, den Ganztag kürzen und und und...

    Ich war Konrektorin und bin jetzt Rektorin einer Grundschule. Man kann beides nicht miteinander vergleichen.

    Als Konrektorin unterrichtet man noch ziemlich viel (an unserer Schule in Niedersachsen 23 Stunden, der Rektor hingegen nur 12). Als Konrektor ist man für die Pläne zuständig, das ist ein Saisongeschäft. Wenn das Halbjahr läuft, ist es ziemlich ruhig. Man muss nicht vorrangig Schulentwicklung betreiben oder die Schule nach außen vertreten oder Personal führen oder mit der Behörde kommunizieren oder die Schulöffentlichkeit informieren. Das fällt eher in den Rektorenbereich. Also eine ganz andere Arbeit.

    Der Aufstieg lohnt sich eigentlich nur, wenn man Bock hat, die Schule nach seinen Vorstellungen voranzubringen. Das Tolle an Schulleitung ist die Eigenverantwortlichkeit. Man kann nach seinen Vorstellungen gestalten, führen, leiten, organisieren, planen. Als Konrektorin geht das nicht, weil der Rektor entscheidet, wie es läuft. Das möchte ich nicht mehr missen, weshalb ich immer lieber Rektorin als Konrektorin sein möchte.

    Wenn man aber auf administrative Arbeiten wie Budgetverwaltung, Personalführung, Verhandlung mit Behörden, Schulträger und außerschulischen Partnern, Schriftverkehr usw. keine Lust hat, also im Grunde nicht so gern am Schreibtisch und Computer sitzt, sollte man die Finger vom Rektorenamt lassen. Mein beruflicher Alltag besteht zu 80% aus Verwaltung und zu 20% aus Unterricht. Beim Konrektorenamt ist das Verhältnis eher 40 % Verwaltung / 60 % Unterricht (ungefähr).


    Ich persönlich finde das Konrektorenamt unattraktiver. Meine Stellvertreterin hingegen sieht das genau anders herum.


    Klar sein muss aber jedem Konrektor, dass er von heute auf morgen Rektor sein kann und sein muss.

    An unserer Grundschule ist in den Ferien niemand vor Ort, außer an den drei letzten Sommerferientagen. Wir sind aber per Mail erreichbar., dann aber eben im Home Office.

    Ich war Konrektorin, bevor ich Rektorin wurde. Konrektor ist ein Saisongeschäft. Zum Schuljahres- und Halbjahreswechsel müssen die Pläne erneuert werden. Das kostet viele Stunden, die ich aber auch von zu Hause erledigen konnte. Wenn das Halbjahr läuft, wird es deutlich ruhiger. Dann macht man "nur" den Vertretungsplan, aber das nimmt nicht täglich Stunden in Anspruch. Man unterrichtet noch ziemlich viel als Konrektor, das empfand ich eher anstrengend.

    Im Grunde war ich als Konrektorin von 8-14 Uhr in der Schule. Den Rest konnte ich von zu Hause erledigen. Das war mit den Kids zu Hause gut zu bewältigen.

    Soweit ich weiß, sind Klassenfahrten keine dienstliche Pflicht. Ohne Übernachtung ja, aber nicht mit. Du kannst frei entscheiden, ob du das machst oder nicht. Wenn es nicht passt, dann sagst du halt ab. Mach es aber rechtzeitig, damit genug Zeit ist, einen Ersatz zu finden.

    Generell lohnt es sich aber sicherlich, an den Belastungen und Überforderungen, an den Ängsten und an der Ungewissheit zu arbeiten. Davon profitierst du ja dann nicht nur dienstlich, sondern auch privat. Mit einer dafür ausgebildeten Person darauf einen Blick werfen, ist sicherlich sehr lohnenswert. Die Klassenfahrt würde ich aber für´s erste absagen.

    Ist das tatsächlich so? Hast du dazu eine Quelle? Ich finde nur im RHP 7.0 einen Absatz, dass bei Versammlungen aller Art Abstände (und natürlich die Hygieneregeln) einzuhalten seien; von einer Befreiung von der Testpflicht steht dort aber nichts.

    Rundverfügung 22/2021 vom 26.8.21, Seite 13, j)


    Ausnahmen vom Zutrittsverbot

    Für Personen, die das Schulgelände aus einem wichtigen Grund betreten [...], besteht kein Zutrittsverbot.

    Wichtige Gründe können u. a. sein:

    [...]

    - die Mitwirkung in schulischen Gremien, die Teilnahme an Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen; das testabhängige Zutrittsverbot gilt nicht, wenn voraussichtlich ausschließlich Kontakte zu anderen Teilnehmenden der Sitzung stattfinden. Die Hygiene- und Abstandregeln finden Anwendung.

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