Hinter verzauberten Fenster von Cornelia Funke.
Beiträge von Leo13
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In Niedersachsen ab 1.12.2022 2,8 % mehr.
Ebenfalls ab 12/22 eine jährliche Sonderzahlung im Höhe von 500,- €.
Neue Beschlüsse für 2023 sind in Planung, noch ist nichts entschieden.
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Für Niedersachsen gilt:
Bewertete schriftliche Arbeiten werden in der Regel von allen Schülerinnen und
Schülern einer Klasse oder Lerngruppe unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen
Bedingungen angefertigt.Daraus ergibt sich, dass ein Gleichschritt mit anderen Klassen nicht notwendig ist, es sei denn, die Fachkonferenz hat dies so beschlossen. Für mein Dafürhalten müsste auch die Gesamtkonferenz zustimmen, wenn es für alle Fächer gelten soll.
Was verbindlich ist, sind verschiedene Kompetenzbereiche, die in den schriftlichen Arbeiten abgetestet werden sollen. Das steht dann so im Kerncurriculum der jeweiligen Fächer und auch im schuleigenen Arbeitsplan. Aber ob du in Deutsch den kurzen Sachtext A nimmst und die Parallelklasse den langen Sachtext B, ist dabei unerheblich.
Wie jemand schon sagte: Es gibt viele Gründe, warum eine Klasse weniger stark und weniger weit ist als die Parallelklasse. Dann auf Teufel komm raus die gleiche Arbeit zu schreiben, geht an der Realität vorbei und ist auch nicht sonderlich pädagogisch und fördernd.
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Im Grunde ist das ganz einfach: Wenn du dich zu Hause auskurieren musst, aber noch in der Lage bist, eine Mail zu schreiben, dann machst du das. Wenn du dich dazu nicht in der Lage fühlst, dann meldest du dich krank und sagst dabei: Vorbereitung kommt nicht.
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Das betrifft ja auch die Rektoren der Grund- und Hauptschulen. Diese werden nach A13 besoldet, ab 180 Schülern gibt es eine Zulage. Am Ende verdienen die Lehrkräfte gleich oder ein paar Dutzend Euro weniger als der Rektor, der die Gesamtverantwortung trägt und für alles und jeden zuständig ist. Mir ist kein Bundesland bekannt, in dem es diese Schieflage gibt. Dort, wo A13 ist, ist kein Leitungsamt unter A14 (korrigiert mich, wenn ich falsch liege). Warum sollte das in Niedersachsen anders sein? Zumal Niedersachsen sich gerade erst mit seinem "Berufsbild Schulleitung" dazu bekannt hat, dass Schulleiter/in ein eigenständiger Beruf ist.
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Die Rechtsabteilung des Regionales Landesamtes für Schule und Bildung hat dieses Vorgehen jedoch als zulässig bezeichnet. Ob man das nun persönlich als gut oder schlecht bewertet, steht auf einem anderen Blatt.
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Für Niedersachsen gilt:
Grundsätzlich unzulässig bei Klassenarbeiten und Zeugnissen der Mittelstufe sind sog. „Zwischennoten“ (z.B. 4 bis 5) und sog. „Prädikatsanhängsel“ (z.B. 4+). Das steht in einem Erlass. Allerdings ist es im Rahmen der „eigenverantwortlichen Schule“ möglich, über den Schulvorstand auch Zwischennoten zuzulassen. Geschieht das nicht, müssen Lehrkräfte sich klar entscheiden, welche Note sie vertreten wollen. Es gibt eine elegante und rechtlich saubere Zwischenlösung. Man darf unter eine Klassenarbeit eine 4 (+) schreiben, also das Plus oder Minus in Klammern. Das geht auch ohne Schulvorstandsbeschluss.
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Ihr braucht ein Inklusionskonzept, in dem genau festgeschrieben ist, wer welche Aufgaben hat und wer wann ansprechbar ist. Holt euch Unterstützung von der Schulbehörde. In Niedersachsen gibt es B&U - Beratung und Unterstützung - da kommen Schulentwicklungsberater unentgeltlich an eure Schule und erarbeiten das Konzept mit euch. Es geht nur so. Man muss die Aufgabenverteilung festschreiben, sonst machen sich die Förderschullehrkräfte einen lauen Lenz.
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An meiner Schule werden alle Fortbildungskosten zu 100 % übernommen. Dafür gibt es ein Budget. Anders wäre es, wenn auf einmal ganz viele Kollegen sehr kostspielige Fortbildungen machen möchten - dann reicht das Budget unter Umständen nicht und es muss gekürzt werden. Das passiert bei uns nie, weil unser Kollegium eher fortbildungsfaul ist. Bei fortbildungsinteressieren Kollegien muss es zwangsläufig zu Kürzungen kommen, denn der Schulleiter darf das Budget nicht überschreiten.
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Würdet ihr jungen Erwachsenen raten, Lehramt zu studieren? Würdet ihr selbst nochmal Lehramt und Fächer/Schulart wählen, die ihr jetzt gewählt habt? Ich bin ehrlich gesagt dankbar für den krisensicheren Job und mache die Arbeit gerne. Nach langer Erkrankung bin ich regelrecht froh, wieder bei 'meinen' Schüler*innen zu sein.
Ja, ich rate sogar meinen eigenen Kinder dazu, die das sogar anstreben. Ich würde auch wieder Lehramt studieren und sogar dieselben Fächer wählen. Ich liebe die Abwechslung im Job, vormittags Arbeit mit voll Power, nachmittags Arbeit im eigenen Tempo. Feierabend bestimme ich. Die Ferien sind ebenfalls ein Mega-Vorteil. Diese Auszeiten alle paar Wochen sind nötig und tun gut. Hätte ich nur 25-30 AT Urlaub im Jahr, wie 90 % der arbeitenden Bevölkerung... das würde ich bedauern. Und das Gehalt ist wirklich anständig. Davon kann man gut leben, wenn man normal lebt.
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Eltern von Konfirmanden können einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung für den Montag danach bei der Schulleitung stellen. Die muss dann darüber befinden. In irgend einem Erlass steht, dass Schule auf religiöse Feste Rücksicht nehmen soll. Deshalb genehmigen wir solche Anträge ohne groß zu diskutieren. Werden eh immer weniger Konfirmanden und das Event ist ja nur 1x im Leben.
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Im Lehrerzimmer möchten wir keine Personen haben, die keine Lehrer sind.
Das ist in Zeiten multiprofessioneller Teams, die auf Augenhöhe zusammenarbeiten sollen, eine recht merkwürdige, wenn nicht arrogante Haltung. Auf jeden Fall nicht mehr zeitgemäß.
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Es kann nicht schaden, ein wenig Talent mitzubringen, also kommunikativ sein, resilient sein, offen sein, eine Vorliebe für Kinder und Jugendlichen haben, neugierig auf Menschen sein, stresserprobt sein, gelassen sein und vieles mehr. Je mehr man davon mitbringt, desto leichter hat man es als Lehrer im Berufsleben. Aber auch, wer davon wenig hat, kann ein guter Lehrer werden. Er oder sie hat es nur vermutlich etwas schwerer. Aber das muss nicht schlecht sein.
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Verbindlich ist in diesem Zusammenhang das falsche Wort. Man darf nichts voraussetzen oder verlässlich erwarten. Kein Erlass, kein Qualitätsrahmen beschreibt, was Schulanfänger verbindlich können müssen.
Wir als Schule formulieren Wünsche Richtung Kita à la "es wäre schön, wenn die Kids dies und das schon können"... aber ob das erfüllt wird, steht auf einem ganz anderen Stern.
Ihr könnt diesen Austausch vornehmen und eure Wünsche weitergeben. Mehr geht nicht.
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An den Gymnasien hier im Umkreis existiert Inklusion nur in Form von körperlich-motorisch beeinträchtigten Schülern, also zum Beispiel gehbehindert. Die drei Förderschwerpunkte, die ca. 95 % der Inklusion ausmachen (Lernen, Emotional-sozial und Sprache) findet an Gymnasien nicht statt. Da heißt es dann, das können doch die Haupt- und Realschulen machen, die sind dafür doch viel besser geeignet. Ich bin für eine Inklusionsquote: Jede weiterführende Schule bis Klasse 10 muss eine gewisse Anzahl an Kindern mit Bedarf aufnehmen und es muss gleichmäßig verteilt werden. Auch am Gymnasium sollten Kinder mit z. B. dem Förderbedarf Lernen unterrichtet werden. Die beteiligten Regel- und Förderschullehrkräfte müssen das entsprechende Material aufbereiten und zur Verfügung stellen.
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An der benachbarten Grundschule (dreizügig) arbeiten drei (!) männliche Kollegen im Alter von 28, 35 und 40 Jahren. Tolle Entwicklung! Wenn A13 für alle kommt, wird die Quote noch besser, behaupte ich.
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Das wäre an unserer Schule (GS) absolut unvorstellbar. Hier läuft es so, dass die Schule um 8 Uhr öffnet und der Unterricht um 8:15 beginnt. Zwischen 8 Uhr und 8:15 Uhr gibt es eine Frühaufsicht, die durch die Gänge und zwischen den Klassenräumen rotiert und für Ordnung sorgt. Um 8:15 gehen die Lehrkräfte in die Klassen und der Unterricht beginnt. Wenn alle schon um 8:00 in ihren Klassen wären, würde man 12 Lehrkräfte in die Frühaufsicht stecken statt einer. Muss doch nicht sein.
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Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten ist per Erlass geregelt, aber Tests darf man schreiben, so viel man möchte. Aber Achtung: Sie dürfen nicht zensiert werden. Zumindest in Niedersachsen. Ich weiß, dass sich viele Schulen darum nicht scheren, trotzdem ist das Zensieren eines Tests nicht erlaubt. Das hat mir die Rechtsabteilung der Schulbehörde bestätigt.
Abseits davon: Gibt es einen Fachkonferenzbeschluss, wie viele Tests in einem Halbjahr geschrieben werden sollen? Vermutlich nicht. Dann musst du dich überhaupt nicht daran halten. Nur, weil es ein "Ritual" ist, wird es nicht rechtsverbindlich. Du kannst es einfach lassen und niemand kann dir etwas vorwerfen. Vom kollegialen Druck spreche ich da nicht, der steht auf einem anderen Blatt.
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Rein rechtlich gibt es keine Möglichkeit, einen Klassenlehrerwechsel zu verhindern, den eine Schulleitung bestimmt hat. Das Gespräch kann man trotzdem suchen und gute Argumente vorbringen. Entscheiden wird allerdings immer die Schulleitung.
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Ehrlich? Also solche Gespräche habe ich bisher wirklich noch nie geführt, weil ich a) definitiv keine Zeit dafür habe und b) überhaupt kein Interesse meinerseits daran besteht, über die Namen der SuS herzuziehen. Die Kids können sich die eigene Namenskonstellation aus Vor- und Nachnamen nicht aussuchen. Mich interessiert in erster Linie der Mensch, der hinter dem Namen steht.
Also, ich oute mich mal. Wir lästern auch über Schülernamen im Lehrerzimmer. Aber wir haben echt ein paar krasse Exemplare, die ich hier nicht nenne wegen möglicher Rückschlüsse auf meine Schule.
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