In Niedersachsen muss keine klinische Diagnose vorliegen, es muss vielmehr aus dem Gutachten ersichtlich werden, dass man alle schulischen Unterstützungsmaßnahmen ausgeschöpft hat, Förderpläne erstellt hat usw. In den meisten Fällen liegt eine klinische Diagnose vor, aber das ist kein Muss. Entscheidung liegt bei den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung.
Beiträge von Leo13
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Tomsowieso - dumm, egoistisch, Kleinkind - danke für die wüsten Beschimpfungen. Aber ich verstehe schon, dass diese verzweifelte Wut nicht gegen mich gerichtet ist, sondern gegen die blöden Politiker, die diese Coronamaßnahmen einfach auslaufen ließen. Keine Testpflicht mehr, keine Maskenpflicht mehr, keine Isolationspflicht mehr, stattdessen Eigenverantwortung. Es ist für manche Menschen noch schwierig, das zu akzeptieren. Nun ist es aber so, dass sich 95 % der Menschen nicht mehr testen, es sei denn, sie fühlen sich krank, aber dann bleiben sie ohnehin zu Hause. Und damit sind wir genau in der Situation wie vor Corona. Back to normal. Was das nun mit meiner angeblich fehlenden Krebsvorsorge zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Aber ich muss auch nicht alles und jeden verstehen.
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Dann nenn mir bitte einen Fall, bei dem ein Beschäftigter vor Corona "Probleme bekommen" hat, als er krank zur Arbeit ging und andere ansteckte. Ich vermute, dass du das nicht kannst, weil es keinen solchen Fall gibt. Der Fall ist so theoretisch, dass er in der Praxis gar nicht vorkommt.
Ich bleibe dabei: Am einfachsten ist es, wenn man sich nicht mehr selbst testet. Bei Krankheitssymptomen bleibt man dann einfach zu Hause und wenn diese abgeklungen sind, geht man wieder zum Dienst. Back to normal.
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Hast Du da auch mal die Quellen oder besser die Paragrafen und das Gesetz und die Verordnung auf die du dich beziehst?
https://www.focus.de/finanzen/…-arbeit_id_187054481.html
https://www.fr.de/panorama/tes…ositiver-zr-92117755.html
Die dazugehörige Verordnung wird in den Artikeln nicht genannt.
Ich habe es so verstanden, dass eine positiv getestete, aber symptomfreie Lehrkraft zum Dienst erscheinen kann, aber dann eine FFP-2-Maske tragen muss. Die Entscheidung über eine AU liegt ja beim Arzt und die allermeisten Ärzte werden symptomlos an Covid erkrankte Lehrkräfte im Moment wohl krankschreiben. Es ist aber jetzt theoretisch möglich, dass ein Arzt das nicht mehr macht. Dann muss die Lehrkraft zum Dienst erscheinen und eine FFP-2-Maske tragen.
Ich gehe davon aus, dass wir schon im nächsten oder spätestens übernächsten Winter keine Corona-Selbsttests mehr zur Verfügung haben und diese Tests nur noch beim Arzt vorgenommen werden können, analog zu anderen Virentests. Dann wird eine symptomlos erkrankte Person gar nicht erfahren, dass sie Corona hat und wir führen diese Diskussion nicht mehr.
Was mich aber interessiert: Inwiefern konnte man vor Corona "Probleme bekommen", wenn man mit einer Grippe zur Arbeit kam und andere ansteckte? Ein solcher Fall ist mir nicht bekannt. Aber ich lerne gerne dazu.
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Ein Kollege war kürzlich symptomlos positiv (Zufallsbefund im Rahmen einer Familienfeier-Massentestung). Er blieb zu Hause, musste aber hoffen, dass sein Hausarzt ihn am 4. Tag krankschreibt, obwohl er gar nicht krank ist. Wir haben ja keine Isolationspflicht mehr, also gilt Corona wie eine Krankheit, für die man ab Tag 4 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht. Blöd, wenn aber gar nicht krank ist, sondern vor Energie strotzt. Ich bin nicht sicher, ob jeder Arzt das zukünftig immer macht, in diesem Fall jedoch war es so.
Im Netz gefunden:
Formal gilt ab dem 1. März: Werden Beschäftigte durch einen Schnelltest, Selbsttest oder PCR positiv getestet, müssen sie ab dem 1. März zur Arbeit erscheinen. Voraussetzung ist, dass sie frei von Symptomen sind. Betroffene können dann entweder ein Einzelbüro am Arbeitsplatz beziehen oder ins Homeoffice ausweichen. Sie müssen lediglich am Arbeitsplatz einen Mundschutz tragen. Bei einem symptomlosen positiven Corona-Test kann der Arbeitgeber den Betroffenen auch vorschlagen, Überstunden abzubauen oder Resturlaub zu nehmen. Ab 1. März gilt: Ohne Symptome dürfen Arztpraxen positiv getestete Personen nicht mehr krankschreiben. Gleichzeitig besteht keine Isolationspflicht. Das heißt, die Betroffenen müssen zur Arbeit erscheinen.
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Ich spreche aus Grundschulsicht: Dort sind Hausaufgaben extrem unsozial. Kind aus gutem und gebildetem Hause hat Ruhe, Unterstützung und liebevolle Zuwendung, Kind aus prekären Verhältnissen hat nicht mal einen eigenen Schreibtisch, es toben drei kleine Geschwister durch die viel zu kleine Wohnung und die Mutter motzt den ganzen Tag. Keine Einzelfälle.
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Ich verstehe das Problem nicht. Wenn ich krank bin, egal ob Grippe oder Covid, bleibe ich zu Hause und kuriere mich aus. Dafür hole ich mir von meinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn ich länger als drei Tage krank bin. Wenn ich nicht krank bin und mich gesund fühle, gehe ich zum Dienst. Covid-Tests mache ich nicht mehr oder nur aus Neugier, wenn ich sehr krank wäre.
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Ich würde auf jeden Fall VOR der Bewerbung anrufen und einen ersten telefonischen Kontakt herstellen. Das kann sehr nett sein und erste Fragen klären.
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Das erleben wir hier an einer Regelgrundschule auch. Wir rufen dann zu Hause an und bitten die Eltern, das Kind abzuholen. Wenn das nicht geht oder die Eltern sich weigern, würden wir den Rettungswagen rufen, da Selbstgefährdung vorliegt. Das mussten wir bisher noch nicht, würde unsere Schulleiterin aber machen. Ordnungsmaßnahmenkonferenz sollte auf jeden Fall folgen, weil ein erheblicher Verstoß gegen die geltenden Regeln der Schule vorliegt. Pädagogisch natürlich fragwürdig, aber neben Erziehungsmitteln die einzige schulische Möglichkeit, auf Fehlverhalten zu reagieren. Besser wäre natürlich eine psychologische Behandlung oder ein Sozialtraining, aber wenn Eltern das nicht organisieren, hat man als Schule Pech und kann wenig erreichen. Wir sind ja am Ende keine therapeutische Einrichtung.
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In Niedersachsen ist es nicht erlaubt, zieldifferente schriftliche Arbeiten schreiben zu lassen. Das geht nur beim Vorliegen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs Lernen oder Geistige Entwicklung, dann natürlich nach unten differenziert. Was aber sehr wohl geht (und das ist sicherlich auch sinnvoll): Die Gym-Kinder im Unterricht zu fordern durch schwierigere und umfangreichere Aufgaben, herausfordernde Tests anfertigen zu lassen (die jedoch nicht benotet werden dürfen) und zusätzliche Aufgaben aufzugeben wie Präsentationen oder schriftliche Ausarbeitungen (die dann in die mündliche Note einfließen). Bei schriftlichen Arbeiten einfach einen schwierigeren Text für die starken Schüler zu verwenden, geht in meinem Bundesland nicht.
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Adipositas
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Wenn deine Schulleitung hier mitliest, ist sie sowieso im Bilde, da du unter deinem Klarnamen schreibst. Man muss nur 10 Sekunden google bemühen, um zu wissen, dass dein Klarname tatsächlich klar ist. Dann kannst du es der Schulleitung auch gleich sagen. Um ganz ehrlich zu sein: Ich würde es tun. Die Wahrscheinlichkeit, dass man dir wohlwollend entgegenkommt, ist außerordentlich hoch.
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In Niedersachsen ist ein schulfachlicher Dezernent das, was früher ein Schulrat war. Offizielle Amtsbezeichung: Regierungsschuldezernent.
Im Personalbereich gibt es keinen Schulrat, aber einen Schulpersonalrat. Vielleicht ist der gemeint...
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Beziehungsarbeit ist das Wichtigste in unserem Beruf. Auch bei Kritik immer wertschätzend bleiben, nur die Sache kritisieren, nicht die Person. Wenn ein Schüler das Gefühl hat, das du ihn magst und wertschätzt, darfst du ihn auch kritisieren, ohne dass die Beziehung abbricht. Loben, wertschätzen, aber klare Grenzen zeigen - so kriegt man viele Störenfriede. Leider erfordert das auf Seiten der Lehrer ein hohes Maß an Selbstkompetenz und Reflexion, das kann auch nicht jeder.
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Hallo,
heute hat eine Expertengruppe der KMK empfohlen, gegen den Lehrermangel u. a. mit einer Beschränkung der Teilzeit vorzugehen. Ich kenne zahlreiche Kolleginnen, die trotz erwachsener Kinder nicht Vollzeit arbeiten, aus verschiedensten Gründen. Denen würde man unter Umständen ihren Teilzeitantrag nicht mehr genehmigen. Findet ihr das begrüßenswert oder lehnt ihr solche Maßnahmen ab? Ich bin noch unentschlossen, wie ich das bewerten soll.
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Ähm, der zitierte Passus bezieht sich allein auf Smartwatches und nicht auf Handys.
Und Sie meinen, der Gesetzgeber macht da einen Unterschied? Wäre interessant, wie das begründet wird.
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Hallo,
ich stolpere gerade über eine MItteilung der niedersächsischen Schulbehörde:
https://www.rlsb.de/themen/sch…htliche-herausforderung-1
Interessant ist der allerletzte Satz:
Außerhalb des Unterrichts, beispielsweise in den Pausen, in Freistunden oder während der Mittagspause, kann die Nutzung der Geräte allerdings nicht untersagt werden.
Alle mir bekannten Schulen erlauben die Handynutzung in der Pause nicht. Rein rechtlich ist das aber nicht möglich. Gibt es hier eine Schule, die die Handynutzung in der Pause erlaubt?
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Auszug aus dem Erlass:
Mindestens ein unterrichtsfreier Tag in der Woche ist
teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, deren Unterrichtsverpflichtung
nach §§ 62, 62a NBG mindestens um ein Drittel der Regelstundenzahl
ermäßigt ist, zu ermöglichen und sollte den übrigen
teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermöglicht werden, es sei
denn, eine solche Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten nicht
gewünscht.Daraus ergibt sich für mich ein Anspruch auf einen freien Tag, sofern man ein Drittel reduziert hat. Sofern man weniger als ein Drittel reduziert hat, hat man diesen Anspruch nicht.
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Die Arbeitszeit von Lehrkräften bemisst sich ausschließlich in Unterrichtsstunden. Alles Weitere gehört zur regulären Arbeitszeit pauschal dazu. Dazu zählen Unterrichtsvor- und -nachbereitungen, Korrekturen, Schulfahrten, Ausflüge, Projekte, Feste, Elternsprechtage usw. In manchen Wochen kommt man über die regulären 42 Vollzeitstunden, in manchen Wochen liegt man darunter. Gleicht sich unter dem Strich alles aus im Jahresverlauf.
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Stundenplanänderungen mitten im Halbjahr passieren ja nicht, um das Kollegium zu ärgern, sondern weil äußere Bedingungen dies notwendig machen. Und natürlich ist es legitim, statt um 9:30 Uhr um 13:30 Unterrichtsschluss zu haben. Selbst 15:30 wäre legitim. Wenn ein Arzttermin mit der Stundenplanänderung kollidiert, würde ich das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Ich behaupte, in 99% der Fälle wird der Arztbesuch möglich gemacht.
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