Beiträge von Leo13

    Für meine Region im GHR-Bereich kann ich sagen: Durchfallen ist nahezu unmöglich. Was man hier schon alles durchgewunken hat... oh je... Man muss sich schon wirklich ganz, ganz, ganz dumm anstellen, um durchzufallen. Und selbst dann ist es nicht sicher.

    Du wirst keine Verordnung finden, in der diese Angelegenheiten geregelt sind. Sie fallen in den Bereich der zuständigen Behörde, also der Schule selbst. Wenn diese schlecht geführt ist, willkürliche Entscheidungen trifft und der Schulpersonalrat überfordert (weil neu im Amt) ist, muss man sich an den Bezirkspersonalrat wenden. Der verfügt in der Regel über mehr Erfahrung und Einfluss. Auf jeden Fall nachhaken, denn viele Schulleitungen handeln entgegen der geltenden Vorschriften. Das sollte man auf keinen Fall hinnehmen.

    Der Schulleiter unserer Berufsschule des Landkreises ist seit Jahren der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion bzw. war es auch schon, als der neue Schulleiter der Berufsschule wurde. Ein Schelm, wer nicht böses dabei denkt.

    Nun ja, auch ein ehrenamtlich tätiger Kommunalpolitiker hat das gute Recht, sich heimatnah auf eine Schulleiterstelle zu bewerben.

    Ich frühstücke morgen gut zu Hause und esse während der Schulvormittage nichts, trinke nur 1,5 l Tee. Mittags so gegen 13/14 Uhr Brötchen oder Obst/Joghurt/Müsli. Abends low carb: Fisch, Fleisch, Gemüse, Salat, Omelett, Falafel, Kartoffeln mit Quark - die Bandbreite ist groß. Alkohol nur in Ausnahmefällen, Süßigkeiten immer nur ein kleines Stückchen. Ich bin Ü50, da braucht man nicht mehr so viele Kalorien, 1600 reichen mir um mein Gewicht zu halten (3x die Woche Sport ist allerdings Pflichtprogramm - sonst wird das nichts). Klingt langweilig, aber mir geht es so am besten, körperlich wie psychisch.

    Einfach fragen. Urlaub gibt es nicht, aber Minusstunden sind möglich. Musst du dann anderer Stelle nacharbeiten. Aber das ist ja machbar.

    In Niedersachsen wäre das nicht möglich. Egal, wie groß die Schule ist: Zwei Stunden MUSS jeder Schulleiter unterrichten. Das von dir genannte Beispiel klingt unglaubwürdig. 8 Klassen und 0 Stunden geht nicht. Es kann natürlich sein, dass sie sich am Stundenpool bereichert. So lange da keiner gegenquakt, kann sie das machen. Ich halte das für unehrenhaft. Normalerweise liegt ihre Unterrichtsverpflichtung noch bei etwa 10-14 Stunden. Aber wie so oft: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn es rauskommt, ist man die Schlagzeile auf Seite 1.

    Zunächst einmal würde ich gar keine Corona-Tests mitnehmen, demzufolge auch nicht testen. Wenn ein Schüler krank ist (mindestens Fieber oder schlechter Zustand - bettlägerig) würde ich ihn abholen lassen. In allen anderen Fällen (Halsweh, Husten, Schniefnase) würde ich das betreffende Kind schonen, ansonsten so weit es geht am Geschehen teilhaben lassen. Damit bewegt man sich im Rahmen der Rechtssicherheit und handelt demzufolge verantwortungsvoll.

    Der Schulleiter hat Recht. Wer Corona ohne Krankheitssymptome hat und dies durch einen Zufallstest entdeckt, darf nicht zu Hause bleiben. Was er aber darf: Seinen Hausarzt anrufen und um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitten.

    Ich bin sehr dafür, Corona-Selbsttests aus aus dem Verkehr zu ziehen. Tests sollen nur noch beim Arzt gemacht werden, so wie bei der Influenza. Dann wird Corona tatsächlich das, was es auf dem Papier jetzt schon ist: eine Infektionskrankheit wie jede andere auch.

    Sozialpädagogische Fachkräfte dürfen keinen Unterricht erteilen, zumindest nicht eigenverantwortlich, allerhöchstens in Doppelsteckung. Dass die Grundschule deiner Verlobten das so macht, hat vermutlich einen Grund: Lehrermangel. Das rechtfertigt diese Maßnahme trotzdem nicht. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. So lange alle mitmachen und sich keiner beschwert, kriegt das keiner in der Behörde mit.

    Bin auch Niedersachsen und A13 und bei mir war es nicht so. Das kann mehrere individuelle Gründe haben, steuerlich-familiär, irgendwelche Verrechnungen von einem Vormonat - am besten rufst du beim NLBV an (Kontakt steht auf deiner Gehaltsabrechnung) und fragst direkt nach. Ich glaube, dass irgend jemand hier deine Frage beantworten kann.

    Gesunken sind die allgemeinem Bezüge jedenfalls nicht.

    Das Siezen ist natürlich nicht verboten, das wäre ja auch Quatsch. Dass in der Grundschule geduzt wird, ist ja noch nicht lange so. Als ich in den 80ern zur Grundschule ging, haben wir alle die Lehrer gesiezt ab der 1. Klasse. Keine Ahnung, wie und warum sich das später geändert hat.

    Bei uns gilt die Regelung, dass Handys ausgeschaltet im Ranzen bleiben müssen. Das klappt zu 100%. Ich sehe kein Handy im Schulalltagin Kinderhand, alle halten sich an die Regel. Bei Smartwatches hat die Schulbehörde eine Empfehlung herausgegeben: Nicht verbieten, sondern regeln: Während der Unterrichtszeit in den Schulmodus versetzen. Kann man natürlich nicht kontrollieren, aber klappt erstaunlicherweise auch. Weder Smartphone noch Smartwatch stören unseren Schulalltag.

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