Beiträge von Eliza100


    Ich würde gerne 3 Tage (ca. 15-18 Stunden) weiterhin als Lehrerin arbeiten und 2 Tage die Woche in einer Krabbelstube.


    Dein Plan kann schon daran scheitern, dass man mit 15-18 Wochenstunden nicht zwangsläufig einen Anspruch auf zwei freie Tage hat. Eher auf nur einen. Insbesondere an einer Grundschule, wo man mit 15-18 Wochenstunden durchaus eine Klassenleitung inne hat und dann nicht zwei Tage fehlen kann.

    Hast Du dafür eine Rechtsquelle? Inhaltlich gebe ich dir Recht aber wir hatten letztens gerade diese Diskussion. Ergebnis war, dass es momentan keine konkreten Vorgaben geben soll.

    Das RLSB hat ein Schreiben geschickt, wie Schulen zu priorisieren haben. Das Schreiben heißt "Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen in den Schuljahren 2023/2024 und 2024/25 Hier: Einsatz der Lehrkräfte" und wurde im August 2023 an die Schulen gemailt. Zu priorisieren ist wie folgt:


    - Erteilung der Unterrichtsstunden nach Stundentafel (einschließlich der Poolstunden)

    - Sicherstellung der Verlässlichkeit der Grundschulen

    - Sicherstellung der Aufgaben der Inklusion

    - Sicherstellung der Durchführung von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten sowie weitere freiwillige Zusatzangebot

    In Niedersachsen ginge das nicht. Dort müsste man zunächst an anderer Stelle einsparen: Ganztag, Zusatzbedarf wie Sprachförderung oder sonderpädagogische Grundversorgung usw. Die Pflichtstundenzahl wird erst in letzter Instanz angerührt. Bis dahin muss man alles Andere verbraten haben.

    In NDS haben die SL der Grundschulen derzeit A13,

    in Zukunft haben die Lehrkräfte A13.


    Dann ist es fraglich, was die SL dann erhalten.

    SL für 187€ brutto?

    Das ist schon bekannt. Man orientiert sich ab August im GHRS-Bereich nach der Schülerzahl, nicht mehr nach der Schulform. Grund-, Haupt-, Real- und Oberschulen sind alle gleichgestellt. Die Staffelung ist wie folgt:


    bis 80 SuS Rektor A13Z (kein Konrektor)

    80-180 SuS Rektor A14 (kein Konrektor)

    180-360 SuS Rektor A14Z, Konrektor A14

    ab 360 SuS Rektor A15, Konrektor A14Z

    Ich hatte damals auch einen 30%-igen Risikoaufschlag wegen einer länger zurückliegenden Therapie. Nach ein paar Jahren reichte ich ein Schreiben von dem damaligen behandelnden Arzt ein, dass die Erkrankung vollständig ausgeheilt ist und man nicht von Spätfolgen ausgeht. Der Risikozuschlag wurde von der PKV sofort gestrichen. Das nur als Beweis, dass man einen Risikozuschlag auch wieder loswerden kann.

    An einer Schule hier in der Gegend wurde einem solchen Kollegen schon mal eine Attestpflicht ab dem 1. Tag auferlegt. Das macht die Sache ein bisschen ungemütlicher. Ansonsten kann man nicht viel machen. Das ist halt die Kehrseite des Beamtentums, dass es immer Menschen gibt, die die Bedingungen ausnutzen.

    Ich finde es unerträglich, ein 10 Jahre altes Kind in eine Schublade zu packen. Ich sehe regelmäßig an unserer Schule, unter welchem Druck die Eltern und die Schüler stehen, dabei hat Niedersachsen die verbindliche Schullaufbahnempfehlung schon seit einigen Jahren abgeschafft. Dorthin zurückzukehren, wäre ein Anachronismus. Diese frühe Selektion in Deutschland wird seit Jahrzehnten von der OECD kritisiert. Man sollte ein längeres gemeinsames Lernen ermöglichen, bevor man über Schullaufbahnen entscheidet. Wir sollten über eine verlängerte Grundschulzeit sprechen oder über echte Gesamtschulen bis Klasse 8, wie es vielen (erfolgreichen) Industrieländern der Fall ist, zum Beispiel im hochgelobten Skandinavien.

    Die E-Mail ist korrekt verfasst und sachlich gehalten. Die Schulleiterin darf ruhig lernen, dass diese Art der Gesprächsankündigung beim Gegenüber Unbehagen auslöst. Wenn ihr einen guten Personalrat habt, dann würde ich über diesen erwirken, dass Gesprächsankündigungen IMMER mit dem Thema verbunden sein müssen. Das sollte dann an eurer Schule für alle gelten. Es gibt nämlich auch Lehrkräfte, die die Schulleitung um ein Gespräch bitten und nicht sagen, worum es geht. Ansonsten gefällt mir der Hinweis, ins Gespräch zu gehen, nur zuzuhören und dann zu sagen: "Danke, jetzt weiß ich worum es geht, ich werde mich damit beschäftigen und Ihnen meine Sichtweise bei einem weiteren Gespräch mitteilen. Dann können wir in einen Austausch gehen."

    Unsere Schulleitung weist am Beginn des Schuljahres immer wieder auf die Basics hin: Unterrichtsanfang und -ende einhalten, Aufsichten einhalten (Erklärung warum das wichtig ist, Stichwort Aufsichtspflicht), Raumregeln (fegen, Tafel wischen usw.) und was sonst noch wichtig ist. Man kann das auch schriftlich zusammenfassen und dem Kollegium zur Verfügung stellen, am besten gegen Unterschrift. Dann kann man immer sagen: "Das haben wir vereinbart, bitte einhalten." Wenn Schüler kommen und sich über einen Lehrer beschweren, würde ich das als Schulleitung erst mal an die richtige Stelle verweisen. Welche das ist, sollte aus einem Beschwerdekonzept hervorgehen, das der Schülerschaft, den Eltern und Mitarbeitern bekannt sein sollte.

    Der Druck ist kaum spürbar. Er besteht daraus, freiwillig "ein Gespräch" zu führen, mehr nicht. Man könnte ja einfach die anlasslose Teilzeit aussetzen, angesichts des Lehrkräftemangels eine durchaus nachvollziehbare Maßnahme. Man wird das aber nicht antasten, weil man weiß, dass der Aufschrei der Gewerkschaften und Verbände riesig wäre. Das gäbe ein ordentliches öffentkeitswirksames Getöse. Das will sich kein Kultusminister antun.

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