Beiträge von Eliza100

    Eltern haben keine Entscheidungsbefugnis. Sie können eine erstmalige Feststellung weder erwirken noch verhindern. Die Entscheidung liegt immer (!) bei der Schulbehörde. In den Klassenkonferenzen sitzen Elternvertreter, sie sind aber in diesen Fällen nicht stimmberechtigt.

    Dein Hinweis auf fehlende Zusatzbedarfsstunden ist falsch. In Niedersachsen erhalten die Schulen sogenannte 403-er Stunden (Std. für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt ES). Weiterführende Schule erhalten pro Schüler mit einem Förderbedarf drei zusätzliche Förderschulstunden. Ob die erteilt werden können, steht auf einem anderen Blatt. Um Unterrichtsversorgung geht es hier aber nicht. Fakt ist, dass ich Schulen kenne, die ein Interesse daran haben, möglichst viele Kinder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zu beschulen. Auch die Schulauswahl für das Startchancenprogramm war unter Anderem an diese Zahl geknüpft. Je mehr Kinder mit Förderbedarf, desto höher die Chancen, von der millionenschweren Förderung etwas abzubekommen.

    Woher weißt du das? Macht deine Schule das dergestalt? Von wie vielen anderen Schulen weißt du gesichert, dass sie das derart handhaben?


    Sitzen in Niedersachsen Eltern nicht im Zweifelsfall sogar mit in Notenkonferenzen oder Klassenkonferenzen, müssten also insofern darüber mitentscheiden können, ob für ihre Kinder derartige Bedarfe geprüft werden?

    Mir sind nur zwei benachbarte Schulen bekannt, die so verfahren und auch darüber sprechen. Der Inhalt des Artikels hat mich dazu gebracht zu fragen, ob das Einzelfälle sind oder nicht.


    Eltern sitzen in Noten- bzw. Klassenkonferenzen, haben dort aber kein Stimmrecht. Allerdings wird über einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ohnehin nicht in einer Klassenkonferenz abgestimmt. Die Schulleitung leitet das Verfahren ein, die beteiligten Lehrkräfte schreiben das Gutachten, das Gutachten geht an die Schulbehörde, die entscheidet dann darüber, ob das Kind einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bekommt oder nicht. Eltern sind zu keinem Zeitpunkt in die Entscheidung einbezogen. Sie werden lediglich infomiert.

    welche Eltern würden das auch mitmachen

    In Niedersachsen haben Eltern überhaupt kein Mitspracherecht bei dem Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Sie können einen solchen weder verhindern, aufheben oder einfordern. Das läuft alles schulintern. Eltern werden lediglich informiert. Außerdem werden in Niedersachsen Zusatzbedarfstunden u. a. an die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf gekoppelt vergeben. Das verleitet schon die eine oder andere Schule, ein paar Gutachten mehr zu verfassen.


    Für A15 kommt dann der/die DezernentIn ins Haus, mitunter auch mit dem/der KollegIn des aufnehmenden Bezirks.

    Für A14 kam letztes Jahr die Dezernentin ebenfalls ins Haus und schaute sich das komplette Programm an: 2x Unterricht, ein Beratungsgespräch mit einer Kollegin, eine Konferenz und ein schulfachliches Interview. Ging um eine stellvertretende Schulleitungsstelle an einer Oberschule.

    Und wie wird dann ausgewählt? Nach bewerbungsfoto?

    Die dienstliche Beurteilung sowie das komplette Auswahlverfahren wird durch den schulfachlichen Dezernenten vorgenommen. Die Schulleitung der abgebenden Schule hat dabei keinerlei Mitwirkungsrecht. Sie ist nicht beteiligt. Zumindest gilt das für Funktionsstellen, aber vielleicht geht es darum hier gerade gar nicht. In meinem Bereich (Primar/Sek I) ist A14 immer mit einer Funktionstelle verbunden. Die Auswahl (inklusive Beurteilung) erfolgt ausschließlich durch die Schulbehörde.

    Selbstverständlich informierst du deine Schulleitung über die Bewerbung. Alles andere wäre unprofessionell. In Niedersachsen ist es übrigens so, dass Schulleitungen auf externe Bewerbungen gar keinen Einfluss haben, sie weder erschweren noch beschleunigen können. Die Auswahl obliegt allein der Schulbehörde, Schulleitung hat kein Mitspracherecht, schreibt auch keine Beurteilung.

    Vieles steht und fällt auch mit dem Teamgeist, der an einer jeweiligen Schule herrscht, der wiederum maßgeblich von der führenden Person und seiner/ihrer Führungskompetenz abhängt. Wenn das alles passt, kann die Stimmung in einem Lehrerzimmer gut sein, wie ich selber aktuell erlebe und zuvor auch an einer anderen Schule (an einer dritten war´s mies). Was ich sagen will: Man hat es als Team bzw. Führungskraft durchaus selbst in der Hand, wie die Resilienz eines Lehrerkollegiums ist. Da man ja selber die gesellschaftlichen Entwicklungen sowieso nicht beeinflussen kann, kann man sie auch als wandelnde Herausforderung sehen. Das kann auch berufliche Zufriedenheit schaffen, weil man sich mitändern muss, weil man aus seinem gewohnten Fahrwasser muss (mehr Differenzierung, mehr "Herunterbrechen", mehr sozialpädagogische Arbeit als fachliche), weil man sich neuen Herausforderungen stellen muss. Die Kinder und Jugendlichen sind genauso beziehungsbereit wie früher. Die kriegt man noch genauso problemlos wie vor 20 Jahren, wenn man denn wirklich an ihnen interessiert ist und sich auf sie einlässt. Dann kann man im Kleinen Gutes bewirken. Mir verschafft das auch nach über 25 Dienstjahren Zufriedenheit.

    Entspannungs-AG. Viele sind nach dem Unterricht so platt, dass sie sich auf eine ansprechende Kuschelecke mit Büchern und Hörspielen freuen. Dafür braucht man aber Räume, Platz und entsprechende materialle Ausstattung von Kissen, Sofas, Matten bis hin zu Kopfhörern (für die Hörspiele) und volle Bücherregale. Dann geht angeleitet auch prima eine Fantasiereise oder Kinder-Yoga oder gegenseitige Arm-/Bein-/Rückenmassagen mit Igelbällen. Am Ende ´ne kleine Spielrunde, um alle wieder wach und fit zu kriegen - und schon hat man den Kids eine wertvolle Stunde geschenkt mit selber wenig Aufwand.

    In Niedersachsen dürfen Heftführungen und Hausaufgaben nicht benotet werden, sondern nur die erreichten Kompetenzen. Daher würde das Kind hier keine 3 bekommen, sondern eine 1 oder eine 2. Die miserable Heftführung und Hausaufgabenerledigung würde in die Note für das Arbeitsverhalten eingehen. Hier würde er nur ein D bekommen (entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen).

    Ist das in eurem Bundesland anders geregelt? Darf das Arbeitsverhalten mit in die Fachnote fließen? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, aber möglich ist alles... Ich würde das vorher klären, bevor ihr euch rechtlich angreifbar macht. Die Eltern könnten hier in Niedersachsen gegen ein Versetzungszeugnis (und von Jg. 3 nach 4 ist ein Versetzungszeugnis) Widerspruch einlegen. Dann wird das eingehend geprüft und möglicherweise kassiert.

    So aus Interesse, hast du ein paar Beispiele für andere Jobs im Grundschulbereich, die für Einzelne deutliche Mehrarbeit bedeuten?

    In Niedersachsen bekommen Oberschulen (zusammengefasste Haupt- und Realschulen) 6 Stunden zum Verteilen für Fachkonferenzleitungen. An Grundschulen....0.

    Die Anzahl weiterer Anrechnungsstunden für besondere Belastungen betragen an einer zweizügigen Oberschule 7 Stunden, an einer dreizügigen Grundschule...4.


    Daher lässt sich an Grundschulen gar nicht so viel Extraarbeit verteilen, obwohl es dringend notwendig wäre.


    A13 mit 4 Kindern kommt bei circa 6.100€ Netto raus.

    Welche Steuerklasse? 3, 4 oder 5?


    Es war schon immer so, dass der Staat Familiengründungen fördert und seinen Beamten dafür Anreize gibt. Unsere Gesellschaft kann ihren Wohlstand nur halten, wenn es genügend Nachwuchs gibt.

    Als Mutter von mittlerweile erwachsenen Kindern kann ich dir allerdings versichern, dass Kinder so viel Geld kosten (je älter sie werden, desto mehr), dass es sich als Single gar nicht lohnt, neidisch zu werden. Der finanzielle Vorsprung wird unter Garantie von den Kindern aufgebraucht und noch darüber hinaus. Das merke ich nun, da ich meine Kinder nicht mehr unterstützen muss. Mein Nettoeinkommen ist dadurch zwar gesunken (Familienzuschläge und Kindergeld fielen weg), trotzdem habe ich im Monat mehr übrig als früher.


    Ich würde gerne 3 Tage (ca. 15-18 Stunden) weiterhin als Lehrerin arbeiten und 2 Tage die Woche in einer Krabbelstube.


    Dein Plan kann schon daran scheitern, dass man mit 15-18 Wochenstunden nicht zwangsläufig einen Anspruch auf zwei freie Tage hat. Eher auf nur einen. Insbesondere an einer Grundschule, wo man mit 15-18 Wochenstunden durchaus eine Klassenleitung inne hat und dann nicht zwei Tage fehlen kann.

Werbung