Alles anzeigenDas stimmt überhaupt nicht.
1. Eltern werden über das Einleiten des Verfahrens informiert, in der Regel hat es zuvor bereits Gespräche gegeben.
2. Im Rahmen des Gutachtens gibt es ein Anamnese-Gespräch.
3. Wenn möglich können Eltern Gutachten, Berichte oder anderes von Ärzt:innen, Therapeut:innen einreichen und diese werden dann auch im Gutachten berücksichtigt.
4. Das verfasste Gutachten geht den Eltern vorab schriftlich zu. Anschließend können sie eine Förderkommission beantragen, die dann tagt.
5. Innerhalb der Kommission können die Eltern sich zum Verfahren und zum Gutachten äußeren und sagen, was sie dazu sagen möchten. Dies wird im Protokoll genau so aufgenommen. Das Protokoll wird auch von den Eltern unterschrieben.
6. Die Akte geht mit dem Protokoll an die Landesschulbehörde, die letztlich entscheidet. Die Eltern erhalten den Bescheid mit Angaben zu Möglichkeiten des Widerspruchs.
(7. Dem Widerspruch kann/wird stattgegeben.)
8. Besteht ein Unterstützungsbedarf muss dieser halbjährlich in der Klassenkonferenz (Zeugniskonferenz) angesprochen, erörtert und bestätigt werden. Und ja, in NDS sitzen Elternvertreter:innen in diesen Konferenzen. (Diskussionen dazu bitte im anderen Thread weiterführen.)
9. Die Eltern des Kindes können beantragen, dass ein festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf erneut überprüft wird. Auf Antrag der Eltern erfolgt somit ein neues Verfahren.
Dazu kommt:
Das Verfahren läuft nicht schulintern.
Die Schulleitung der Regelschule bestimmt eine Lehrkraft, zumeist die Klassenlehrerin.
Die Schulleitung der (betreffenden) Förderschule bestimmt eine Lehrkraft. Diese kann an dieser Schule tätig sein, muss sie aber nicht. Die Förderschullehrkraft spricht mit den Eltern und mit dem Kind. Sie sammelt Informationen und verschafft sich ein Bild über das Kind in der Klasse und auch über die Leistungen, die das Kind in 1:1-Situation erbringen kann.
Und:
Zusatzbedarfsstunden gibt es nur in wenigen Fällen:
Für die Schwerpunkte Lernen, Sprache und ESE gibt es keine zusätzlichen Stunden.
Für die Schwerpunkte KME, Hören und Sehen kann es 3 Stunden geben, diese können aber oft nicht erteilt werden, weil die Schulen im Flächenland nicht durch die Lehrkräfte erreicht werden können. Die Fahrzeit frisst die Förderzeit auf. Dann gibt es eine Beratung durch den Mobilen Dienst, ggf. jährliche Besuche.
Für den Schwerpunkt GE gibt es bis zu 5 Stunden, auch diese stehen auf dem Papier, kommen in den Schulen aber nicht immer an.
Gerade für das GE-Gutachten müssen einige Unterlagen vorliegen. Es ist ja nicht so, dass man einem Kind eine geistige Beeinträchtigung einfach so bescheinigen könnte.
Eltern haben keine Entscheidungsbefugnis. Sie können eine erstmalige Feststellung weder erwirken noch verhindern. Die Entscheidung liegt immer (!) bei der Schulbehörde. In den Klassenkonferenzen sitzen Elternvertreter, sie sind aber in diesen Fällen nicht stimmberechtigt.
Dein Hinweis auf fehlende Zusatzbedarfsstunden ist falsch. In Niedersachsen erhalten die Schulen sogenannte 403-er Stunden (Std. für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt ES). Weiterführende Schule erhalten pro Schüler mit einem Förderbedarf drei zusätzliche Förderschulstunden. Ob die erteilt werden können, steht auf einem anderen Blatt. Um Unterrichtsversorgung geht es hier aber nicht. Fakt ist, dass ich Schulen kenne, die ein Interesse daran haben, möglichst viele Kinder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zu beschulen. Auch die Schulauswahl für das Startchancenprogramm war unter Anderem an diese Zahl geknüpft. Je mehr Kinder mit Förderbedarf, desto höher die Chancen, von der millionenschweren Förderung etwas abzubekommen.