Entscheidend ist, ob der Schüler bzw. seine Erziehungsberechtigten vorab eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben haben. In Niedersachsen lautet der entsprechende Passus:
Ich verpflichte mich, entstehende Ausfallkosten bei Nichtteilnahme zu tragen usw. usf. (siehe Schulfahrenerlass)
Wenn dies nicht unterschrieben wurde, hat man keine Chance, die Kosten einzutreiben. Wenn es unterschrieben wurde, erfolgt die Kosteneintreibung letztlich über die Schulbehörde.
Deshalb dränge ich immer darauf, dass bei jeder popeligen Schulfahrt (egal, ob ein- oder mehrtägig) eine solche Kostenübernahmeerklärung unterschrieben wird. Dann ist man für alle Fälle gewappnet und auf der sicheren Seite.