Beiträge von Eliza100

    In Niedersachsen könntest du 6 Wochen Sonderurlaub bekommen bei vollen Bezügen, ab 6 Wochen reduzieren sich dann die Bezüge, falls der Sonderurlaub verlängert wird. Bezug:

    § 11 Abs. 2 S. 1 der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung für Lehrkräfte

    Laut Auskunft unseres Ministeriums greift im Moment dieser Paragraph für Eltern mit minderjährigen Kindern.

    Wie in allen Berufsgruppen gibt es auch an Schulen engagierte und solidarische Mitarbeiter und solche, die sich bei erster Gelegenheit entziehen und nur an sich denken. Jeder von uns kennt solche und solche aus seiner eigenen Schule. Warum sollten wir uns da von anderen Branchen unterscheiden? Umso mehr finde ich es wichtig, dass mit allen gleich und gerecht umgegangen wird und für alle die gleichen Regeln gelten. Wer Vorerkrankungen hat - Attest vorweisen. Wer im Home Office arbeitet - klare und für alle geltende Arbeitsanweisungen geben. Dann passiert es nicht, dass der eine den Unterricht von zu Hause akribisch vorbereitet während der andere nur zuruft "Mach was mit sprachlichen Mitteln". Da sehe ich aber Schulleitung in der Pflicht.


    Der Kultusminister von Niedersachsen hat gestern die Anweisungen präzisiert. Gesunde Lehrkräfte über 60 UND gesunde Lehrkräfte mit Angehörigen, die an klar definierten Erkrankungen leiden, können im Home Office verbleiben, aber nur, wenn Einsatz und Planung in der Schule es zulassen. Bei den zweitgenannten muss ein ärztliches Attest die Erkrankung des Angehörigen nachweisen.


    Warum nicht gleich so eindeutig?

    Danke für eure Eingebungen, war eine interessante Diskussion ;)

    Mittlerweile weiß ich, dass auch Lehrkräfte gemeint sind mit der Formulierung. Sie müssen aber durch ein ärztliches Attest belegen, dass sie in einer häuslichen Gemeinschaft mit einem Risikopatienten im Sinne des Coronavirus leben. Also muss man einen Arzt finden, der das bestätigt. Was in heftigen Fällen kein Problem sein wird, bei leichtem Asthma aber vielleicht doch.

    Ich kenne einen Kollegen persönlich seit Jahren sehr gut, Anfang 50, der seit März plötzlich Asthma hat. Nie war zuvor davon die Rede. Für mich hat das einen Beigeschmack.

    Danke für den Tipp :-))
    Ich versuche vor allem, eine faire und gerechte Lösung zu finden, deshalb würde ich den Passus gerne richtig verstehen. Und ich frage mich, ob man wirklich unterscheidet zwischen Angehörigen von Schülern und Angehörigen von Lehrern und welchen Hintergrund das hat. Oder ob die Formulierung einfach nur missverständlich ist.

    In Niedersachsen heißt es:


    Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören, können auf eigenen Wunsch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes im „Home Office“ verbleiben. Auch Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe
    sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können ins „Home Office“ gehen.


    Wie versteht ihr diesen Satz? Beziehen sich "diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in einer häuslichen Gemeinschaft leben" nur auf die Schülerinnen und Schüler oder auch auf die Lehrkräfte? Bedeutet das, dass Lehrkräfte mit kranken Angehörigen zur Schule müssen, Schüler mit kranken Angehörigen jedoch zu Hause bleiben dürfen?

    In Niedersachsen steht:

    Masken im Unterricht nicht notwendig, für Pausen empfohlen, für Schülerbeförderung Pflicht.

    Desinfektionsmittel hält man auch für überflüssig im normalen Umgang. Einsatz nur, wenn man mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem in Kontakt geraten ist.

    Ich kann mir das nicht vorstellen. Wenn, dann nur auf freiwilliger Basis. Alles Andere würde eine Klagewelle nach sich ziehen. Ich als Schulleiterin habe in den letzten Wochen genauso viel gearbeitet wie sonst, aber noch mehr Verantwortung übernommen für Kollegium und Schülerschaft. Warum sollte ich auf einen Teil meines Gehalts verzichten?

    Wer es übrig hat, kann das gerne tun. Ich habe Familie und kann nicht einfach spenden. Und sooo üppig ist A13Z nun auch nicht.

    Ich habe heute in unserer Lokalzeitung die Meinung eines Mediziners gelesen, die mir klargemacht hat, warum man die Schulen doch jetzt recht zügig wieder öffnet. Er sagte, die Schulen müssten aus epidemiologischen Gründen öffnen. Eine Ausbreitung des Virus auf niedrigem Niveau sei wünschenswert, wenn auch nicht gefahrlos. Man dürfe aber nicht mit einer niedrigen Durchseuchung und Immunität in die nächste Infektsaison im Herbst gehen. Insofern steckt hinter der Schulöffnung auch Kalkül, aber das würde kein Politiker so offen sagen. Denn das würde ja bedeuten: Wir öffnen die Schulen, damit sich mehr Kinder infizieren und das Virus verbreiten.

    Hier in Niedersachsen ist das Bewerbungsschreiben nebensächlich. Es kommt alles auf den Prüfungstag an (inklusive stellenbezogenes Gespräch, wo man deine Bewerbungsmotivation abfragt). Die Bewerbung ist im Grunde nur eine formeller Akt. Ich habe nur eine Seite eingereicht (Lebenslauf usw. natürlich im Anhang), auf der ich kurz meine Motivation und Vorstellungen formuliert habe. Aber allein entscheidend ist der Prüfungstag mit den vier Modulen (Stunde zeigen und reflektieren, einen Kollegen beraten, stellenbezogenes Gespräch, DB leiten).

    Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen. Meine (nachweisbaren) Erfahrungen im Bereich Schulentwicklung waren mit ausschlaggebend bei der dienstlichen Beurteilung und dem Gespräch zur Stelle im Rahmen der Bewerbung auf eine Funktionsstelle. Es bringt einen durchaus in eine bessere Position im Vergleich zu ähnlich starken Mitbewerbern.

    Da habe ich zumindest für Niedersachsen ganz andere Informationen aus der Landesschulbehörde. Dort ist man angehalten, die dienstliche Beurteilung, die für die Beförderung auschlaggebend ist, nur auf den Prüfungstag zu reduzieren. Es ist nicht von Belang, was man sonst so gemacht hat im Leben (beruflich). Vor allem aber darf es nicht in die dienstliche Beurteilung einfließen. Völlig unlogisch und ungerecht. Aber in Niedersachsen vorgeschriebene Praxis.


    Aber natürlich kann das in anderen Bundesländern ganz anders sein. Wie immer im Bildungsbereich. Andere Länder, andere Sitten.

    Wenn du es nur für dich und dein persönliches Interesse machst - dann nicht überlegen und machen. Jede Art von Lernen bringt einen persönlich weiter.


    Wenn du dir davon Karriere erhoffst, dann ist aus meiner Sicht nur interessant, falls du eine Karriere als freiberuflicher Schulentwicklungsberater anstrebst. Ich kenne einen ehemaligen Grundschulleiter, der den Dienst und das Beamtentum hinter sich gelassen hat und jetzt nur noch als Berater arbeitet. Das ist sehr viel lukrativer als SL, erst recht wenn man wie er richtig gut ist, aber man trägt natürlich das Risiko der Selbstständigkeit. Jetzt zum Beispiel verdient er sicher auch wenig, dein Gehalt hingegen kommt pünktlich am 31.


    Wenn es dir nur um Karriere im Schuldienst geht (Schulleitung, später dann Schulbehörde, eventuell Ministerium), würde ich den Aufwand nicht betreiben. Die Karriere machst du, wenn du gut bist und es willst, so oder so. Du musst einen Prüfungstag überstehen oder (für höhere Stellen) ins Assessment Center und dich beweisen. Da interessiert es niemanden, ob du noch ein Studium nebenbei gemacht hast.

    Jemand schrieb von der Teilzeitfalle in der Grundschule. Kann ich bestätigen. Von 16 Lehrkräften arbeiten 12 in Teilzeit. Trotz Kindern, die über 12 sind. Klar, dass so ein System Frauen anzieht. In anderen Bereichen des öffentliches Dienstes ist eine Stelle als Voll- oder Teilzeitstelle ausgeschrieben und muss auch so besetzt werden. Da hat man keine Wahl. Ich würde es begrüßen, wenn meine Schule sagen wir 12 Vollzeitstellen und 8 Teilzeitstellen hätte. Dann kann sich jeder überlegen, ob er die Stelle möchte oder nicht. Vollzeit bleibt Vollzeit und Teilzeit kann gegebenenfalls, wenn der Bedarf und das Geld da ist, auf Vollzeit hochgestuft werden.

    Hallo,

    in Niedersachsen soll die Notbetreuung in den Osterferien fortgesetzt werden. So weit, so gut. Ich bin Schulleiterin und muss das jetzt umsetzen.

    Der Minister schreibt von Freiwilligkeit, die Landesschulbehörde schreibt davon, dass "Lehrkräfte einzusetzen sind". Was ich wissen möchte: Kann ich Lehrkräfte einfach ungefragt einteilen oder darf es nur auf Freiwilligkeit basieren?


    Danke.

    Ich habe damals damit geliebäugelt, es dann aber doch nicht gemacht. Mittlerweile bin ich Schulleiterin, aber mit einem entsprechenden Studium wäre ich es nicht schneller oder leichter geworden. Es hätte absolut keinen Vorteil für mein Bewerbungsverfahren gehabt. Zumindest nicht hier in Niedersachsen. Deshalb würde ich ein Studium nur aufnehmen, wenn einen diese wissenschaftlichen Theorien sowieso brennend interessiert. Für die Praxis halte ich es für unrelevant.

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