Was muss eine Schule tun, um die Maskenpflicht aufrechtzuerhalten?
Es ist nicht möglich, als Schule eine Maskenpflicht einzuführen, wenn die übergeordnete Behörde (also hier das Kultusministerum) eine solche ausschließt. Landesrecht ist ausschlaggebend, jede untergeordnete Verfügung (z. B. eine Schulordnung) ist dann nichtig. Fazit: Keine Chance.