Beiträge von Eliza100

    Eltern von Konfirmanden können einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung für den Montag danach bei der Schulleitung stellen. Die muss dann darüber befinden. In irgend einem Erlass steht, dass Schule auf religiöse Feste Rücksicht nehmen soll. Deshalb genehmigen wir solche Anträge ohne groß zu diskutieren. Werden eh immer weniger Konfirmanden und das Event ist ja nur 1x im Leben.

    Es kann nicht schaden, ein wenig Talent mitzubringen, also kommunikativ sein, resilient sein, offen sein, eine Vorliebe für Kinder und Jugendlichen haben, neugierig auf Menschen sein, stresserprobt sein, gelassen sein und vieles mehr. Je mehr man davon mitbringt, desto leichter hat man es als Lehrer im Berufsleben. Aber auch, wer davon wenig hat, kann ein guter Lehrer werden. Er oder sie hat es nur vermutlich etwas schwerer. Aber das muss nicht schlecht sein.

    Verbindlich ist in diesem Zusammenhang das falsche Wort. Man darf nichts voraussetzen oder verlässlich erwarten. Kein Erlass, kein Qualitätsrahmen beschreibt, was Schulanfänger verbindlich können müssen.

    Wir als Schule formulieren Wünsche Richtung Kita à la "es wäre schön, wenn die Kids dies und das schon können"... aber ob das erfüllt wird, steht auf einem ganz anderen Stern.

    Ihr könnt diesen Austausch vornehmen und eure Wünsche weitergeben. Mehr geht nicht.

    An den Gymnasien hier im Umkreis existiert Inklusion nur in Form von körperlich-motorisch beeinträchtigten Schülern, also zum Beispiel gehbehindert. Die drei Förderschwerpunkte, die ca. 95 % der Inklusion ausmachen (Lernen, Emotional-sozial und Sprache) findet an Gymnasien nicht statt. Da heißt es dann, das können doch die Haupt- und Realschulen machen, die sind dafür doch viel besser geeignet. Ich bin für eine Inklusionsquote: Jede weiterführende Schule bis Klasse 10 muss eine gewisse Anzahl an Kindern mit Bedarf aufnehmen und es muss gleichmäßig verteilt werden. Auch am Gymnasium sollten Kinder mit z. B. dem Förderbedarf Lernen unterrichtet werden. Die beteiligten Regel- und Förderschullehrkräfte müssen das entsprechende Material aufbereiten und zur Verfügung stellen.

    Das wäre an unserer Schule (GS) absolut unvorstellbar. Hier läuft es so, dass die Schule um 8 Uhr öffnet und der Unterricht um 8:15 beginnt. Zwischen 8 Uhr und 8:15 Uhr gibt es eine Frühaufsicht, die durch die Gänge und zwischen den Klassenräumen rotiert und für Ordnung sorgt. Um 8:15 gehen die Lehrkräfte in die Klassen und der Unterricht beginnt. Wenn alle schon um 8:00 in ihren Klassen wären, würde man 12 Lehrkräfte in die Frühaufsicht stecken statt einer. Muss doch nicht sein.

    Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten ist per Erlass geregelt, aber Tests darf man schreiben, so viel man möchte. Aber Achtung: Sie dürfen nicht zensiert werden. Zumindest in Niedersachsen. Ich weiß, dass sich viele Schulen darum nicht scheren, trotzdem ist das Zensieren eines Tests nicht erlaubt. Das hat mir die Rechtsabteilung der Schulbehörde bestätigt.


    Abseits davon: Gibt es einen Fachkonferenzbeschluss, wie viele Tests in einem Halbjahr geschrieben werden sollen? Vermutlich nicht. Dann musst du dich überhaupt nicht daran halten. Nur, weil es ein "Ritual" ist, wird es nicht rechtsverbindlich. Du kannst es einfach lassen und niemand kann dir etwas vorwerfen. Vom kollegialen Druck spreche ich da nicht, der steht auf einem anderen Blatt.

    Ehrlich? Also solche Gespräche habe ich bisher wirklich noch nie geführt, weil ich a) definitiv keine Zeit dafür habe und b) überhaupt kein Interesse meinerseits daran besteht, über die Namen der SuS herzuziehen. Die Kids können sich die eigene Namenskonstellation aus Vor- und Nachnamen nicht aussuchen. Mich interessiert in erster Linie der Mensch, der hinter dem Namen steht.

    Also, ich oute mich mal. Wir lästern auch über Schülernamen im Lehrerzimmer. Aber wir haben echt ein paar krasse Exemplare, die ich hier nicht nenne wegen möglicher Rückschlüsse auf meine Schule.

    die SL sich teils derart bei den Eltern anbiedern, dass es kontraproduktiv ist bis hin zu pädagogisch wenig hilfreich oder gar fatal. Warum? Weil die SL Druck von oben durch die Schulbehörde bekommen (und diesen dann eben auch nach unten weiterreichen).

    Welcher Druck aus der Schulbehörde soll das sein, den ein Schulleiter nach unten weiterreicht und der zur Folge hat, dass er sich bei Eltern anbiedert? Ernst gemeinte Frage. Nenn mal bitte Beispiele. Ich habe viel Einblick in Schulleitung (Sek 1), aber kann mir auf deine These keinen Reim machen.

    Das ist eine ganz heikle Frage, die man besser in keinem Kollegium stellt. Man merkt es schon hier: Viele reagieren auf solchen Fragen eher negativ. Keine Ahnung, warum.


    In meinem Grundschulkollegium gibt es zwei Kolleginnen, von denen ich es weiß, weil sie es mir ungefragt erzählt haben. Die eine arbeitet außerhalb der Ferien ca. 35 Stunden, arbeitet dabei sehr effizient und konzentriert. Sie ist mit ihrer work-life-balance sehr zufrieden und hat eine hohe berufliche Zufriedenheit. Ihre alltägliche Arbeit ist qualitativ gut.

    Die andere arbeitet ca. 45-50 Stunden, wirkt oft angestrengt, beklagt sich über Arbeit am Sonntag, braucht für eine Aufsatzkorrektur 3. Klasse 20 Stunden. Sie ist unzufrieden mit ihrer work-life-balance und steht kurz vor einem Burnout. Die Qualität ihrer Arbeit ist sicherlich genauso gut, aber sie zahlt einen deutlich höheren Preis.


    Was ist damit sagen will: Es ist absolut und ausschließlich abhängig von der jeweiligen Lehrerperson, von ihrer persönlichen Belastbarkeit, Effizienz, ihrem Anspruch, ihrer Ausgeglichenheit.


    Oft sind die viel arbeitenden Kollegen der Meinung, dass die, die weniger arbeiten, faul und unvorbereitet sind. Das kann stimmen, in unserem Fall ist das aber nicht so. Das nagt natürlich auch an den viel arbeitenden Kollegen, wenn sie sehen, dass andere es genauso gut mit 10 Wochenstunden weniger hinbekommen.


    Kleiner Tipp: Lass das Thema auf sich beruhen, sprich es nicht an. So ist es am einfachsten für alle.

    es geht um den Punkt der Verpflichtung.

    Guter Ansatz. Habe noch mal recherchiert und folgendes Zitat gefunden:


    "In den Laden geht man zum einen freiwillig, in der Schule herrscht Schulpflicht. Zum anderen handelt die Schulleitung insoweit für das Land beziehungsweise für den Staat. Und staatliche Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bedürfen immer einer Ermächtigungsgrundlage in Form eines formellen Parlamentsgesetzes oder einer auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnung, also etwa einer Corona-Verordnung Schule." (Stuttgarter Nachrichten vom 30.3.22)


    Handelt eine verbeamtete Bürgermeisterin nicht auch für den Staat? Muss man nicht manchmal auch zwangsweise ins Rathaus, um sich zum Beispiel umzumelden? Mich verwundert diese Unterscheidung. Aber vermutlich liegt der Knackpunkt in der gesetzlichen Schulpflicht.

    Ich bin froh über das Auslaufen der Maskenpflicht in Schulen und im Handel. Schwere Verläufe kenne ich in meinem Umfeld nur aus der Delta-Zeit, da waren auch erst wenige geimpft. Nun, mit 3fach-Impfung und Omikron, nehme ich keinen Long-Covid-Fall wahr trotz x-fach höherer Zahlen als vor einem Jahr. Ich bin kein FDP-Fan, aber in diesem Fall bin ich froh, dass sie sich durchgesetzt hat.

    In der Grundschule schluckt die Maske so viel Artikulation und Mimik - gut, dass das jetzt ein Ende findet.

    Danke, ich sehe das genauso. Corona hat mich nie geängstigt, auch nicht, als ich noch nicht geimpft war. Die Maske habe ich im Unterricht eher nachlässig getragen, weil mir das Sichtbarwerden von Mimik, Gestik und Artikulation immer wichtiger war. Insbesondere in der Grundschule. Jetzt freue ich mich, dass auch die Kinder die Masken abnehmen dürfen ab Montag. Und Anfang April erlaubt Niedersachsen auch die Maskenbefreiung im Einzelhandel.... Für mich ein Tag der Freude. Ich bin 3x geimpft und gesund. Dass ich einen schweren Verlauf mit Corona erleide, ist mehr als unwahrscheinlich.

    Das ist natürlich ein blöder Umstand, aber machen kannst du da gar nichts. Das darf die Schulleitung so einteilten und kein Erlass/kein Paragraph hindert sie daran. Also: Ärgern ist erlaubt und ich würde es auf jeden Fall gegenüber der Schulleitung und dem SPR ansprechen, dass du es ungünstig findest - aber einen Anspruch auf Änderung hast du nicht.

    Eine Dienstbesprechungsrunde ist ja zunächst einmal kein offizielles und abstimmungsfähiges Gremium im Gegensatz zu Klassen-, Fach- oder Gesamtkonferenzen. Und selbstverständlich darf ein Schulleiter daran teilnehmen, immerhin hat er ja die Gesamtverantwortung für die Unterrichtsqualität der Schule. Wesentliche Entscheidungen bedürfen der Abstimmung in Konferenzen. Auf dieses Abstimmungsergebnis kann der Schulleiter nur bedingt Einfluss nehmen. Verschafft euch also Mehrheiten, wenn es nötig ist. Aber nicht in Dienstbesprechungen, sondern in abstimmungsfähigen Gremien.

    Wir haben den Königsweg gefunden.


    Wir rechnen von oben nach unten. Also zum Beispiel:

    845

    -123


    5 minus 3 gleich 2. 4 minus 2 gleich 2. 8 minus 1 gleich 7. Ergebnis 722.


    Mit Zehnerübergang

    945

    -686


    5 minus 6 geht nicht. Also hole ich mir eine 1 und mach eine 15 daraus. Die 1 schreibe ich wie beim Addieren (ist schon bekannt!) auf den Strich in der Spalte daneben. 15 minus 6 gleich 9.

    Dann 4 minus 8 minus 1. Geht nicht, also wieder eine 1 holen. 14 minus 8 minus 1 gleich 5.

    Dann 9 minus 6 minus 1 gleich 2. Ergebnis also 259.


    Das kriegen auch meine Schwächsten hin.

Werbung