Beiträge von Ketfesem
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Hochzeit
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Fastenzeit
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Hast du denn eine Idee für "eine schöne Sache mit V"?
Oh, doch, aktuell eine schöne Sache: Ventillator
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Falscher Thread? Hier geht's mit "V" weiter .
Entschuldigung...
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Also wie gesagt, meine Äußerungen beziehen sich konkret auf NRW. Bundeseinheitlich ist nur der Anspruch geregelt, gem. § 27 Beamtenstatusgesetz. Was die Höhe anbelangt, so sind dies landesrechtliche Vorschriften, die z.T. voneinander abweichen. Kann aber auch sein, dass sie zu wenig Teilzeit gewährt bekommen hat. Den Zuschuss gibt es in NRW ab mindesten 20% Einschränkung. Also Beispiel:
Eine Realschullehrkraft muss bei uns 28 Pflichtstunden leisten., abzüglich 20% sind rund sechs Stunden weniger sind 22 Stunden. Auf diese müssste sie mindestens runter kommen. Bekommt Sie nur 2 Stunden genehmigt geht sie leer aus. (Was die Zulage anbelangt) Hier empfiehlt es sich einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Vielen Dank für deine informative Antwort!
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Warum zur Hölle sollte sie denn auch "Extra-Geld" bekommen, wenn sie nicht mehr voll einsetzbar ist und auch nicht voll arbeitet?
Das stand im Eingangstext:
Bei Beamten gibt es diese Möglichkeit auch. Das kann man dann optimal mit einem Antrag auf Teildienstfähigkeit verknüpfen. Stimmt der Amtsarzt dieser Teildienstfähigkeit zu, so hat das noch den Vorteil, dass man zusätzlich zur Teilzeitbesoldung auch noch einen happigen Aufschlag (Hälfte der Differenz zur Vollzeitstelle) erhält, den man vorher nicht hatte
Auch später wurde geschrieben, dass es nicht so sinnvoll ist, einfach Teilzeit zu arbeiten (und damit auf Geld zu verzichten), wenn es gesundheitliche Gründe hat, dass man nicht Vollzeit arbeiten kann. Sondern, man soll sich dann lieber auf Teildienstfähigkeit untersuchen lassen. (Bei ihr ist es aber so, dass diese Untersuchung bei ihr nur den Sinn hatte, dass sie Teilzeit arbeiten - und auf einen Teil ihres Gehaltes - verzichten DARF.)
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Flitterwochen
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Eine Freundin von mir hat diese Teildienstfähigkeit bekommen, "darf" somit Teilzeit arbeiten. (In Bayern gibt es diese Möglichkeit zumindest im GS-Bereich ansonsten nicht, ohne familienpolitische Begründung.) Deswegen hat sie sich da begutachten lassen.
Aber ich bin sehr sicher, dass sie dafür kein Extra-Geld bekommt, nur das Teilzeitgehalt. Das widerspricht dem, was weiter oben steht.
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Pausenaufsicht
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Ich weiß, dass es zumindest in Bayern nicht so einfach möglich ist, Religionsunterricht für evengelische und katholische Kinder gemeinsam zu halten. Während der Coronazeit hatten wir Sonderregelungen, aber sonst ist das nicht erlaubt.
Es kann aber in den anderen Bundesländern natürlich anders sein.
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Trotzphase (die Zwerge können süß und sauer sein)
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Nein, und bis vor ein paar Jahren habe ich von diesen Tierchen noch nie etwas gehört. Als mi das Wort das erste Mal begegnet ist, dachte ich das sei eine Figur aus einer Geschichte (Film, ...)
DUUM ist heute (wie ich) schon um sechs Uhr aufgestanden. -
Benzin
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Watscheln ist übrigens ne gerade Senioren schon ab 50 empfohlene Gangart, die bei zunehmend bewusst oder unbewusst zunehmender Gangunsicherheit empfohlen ist, bevor man/frau sich die Knochen bricht.
Senioren ab 50 Jahren???
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