Hallo an alle noch einmal,
in den letzten Tagen gab es verschiedenste Diskussionen mit der Schulleitung, sodass ich mich nun - um eine ganz klare Auskunft zu erhalten - bei der Gewerkschaft erkundigt habe.
Die Info, die ich dort bekommen habe, hat mich nun zugegebenermaßen vom Hocker gehauen.
Das erste, was mir gesagt wurde: der Erlass zum Schulschwimmen in BW wäre ein wenig Auslegungssache.
Das zweite: den Schwimmunterricht MUSS ich erteilen, ich kann zu einer Fortbildung in dem Bereich verpflichtet werden und ich bin nicht haftbar, wenn etwas passiert - alles sei rechtens. DENN: Der Unterricht wird in einem Lehrbecken durchgeführt und nicht im normalen Schwimmbad (Unterschied: im Hallenbad gibt es auch ein Schwimmerbecken, in das ein Kind fallen kann - im Lehrschwimmbad gibt es nur ein Becken mit max. Wassertiefe von 1,40m)
Und in dieser Tiefe, in der ja jede erwachsene Person stehen kann, ist somit jede erwachsene Person auch rettungsfähig. Folgende Punkte stehen im Erlass dazu:
Die Sicherheit im Schwimmunterricht erfordert ein bestimmtes Maß an körperlicher Leistungsfähigkeit und spezifische Kenntnisse. Diese erfüllt eine Lehrkraft dann, wenn sie in dem Schwimmbecken, in dem der Unterricht stattfindet, eine verunfallte Person situativ angemessen unter den höchsten Stressbedingungen
1. an jeder Stelle aus jeder Tiefe des Beckens an die Wasseroberfläche bringen kann
2. mit dem Gesicht über Wasser an den Beckenrand transportieren kann
3. über den Beckenrand bergen kann
4. lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen kann
5. einen Notruf absetzen kann
Ich habe dann gefragt, wie es mit Punkt 1 aussieht und ob das nicht im persönlichen Ermessen einer jeden Lehrkraft liegt, ob dieser Punkt erfüllt werden kann. Von Seiten der Gewerkschaft hieß es dann, dass man diesen Punkt ja durchaus erfüllen MUSS bei einer solchen Wassertiefe, weil stehend kann man sich ja dann hinunterbücken und das Kind bergen.
Nun habe ich jedenfalls eine ausführliche Information und bin wirklich sehr verwundert...
da ich hier so viel Hilfe bekommen habe, wollte ich diese Information hier gerne veröffentlichen, sicherlich ist sie nicht ganz uninteressant.
Von mir heute herzliche und verwirrte Grüße!