Beiträge von silkie

    Das Alter ist ein Ausschlusskriterium für die Verbeamtung. Und in den Unterlagen steht drin, dass die Kosten nur übernommen werden, wenn die Einstellung auch wirklich erfolgt (hab ich bei Freunden gesehen).


    Wie schnell bekommt man solche Termine beim Gesundheitsamt eigentlich (Großstadt), und wird der Dienst erst angetreten, wenn der Bescheid vom Gesundheitsamt vorliegt?
    Also z.B. Bewerbungsgespräch am 20.01. - Bescheid am 21.01. - Papiere am 23.01. - geplante Einstellung bereits am 01.02. - ist das überhaupt machbar?


    Klingt für mich alles nach noch einer Erniedrigung mehr für die Bewerber, weil die ganze Schule das dann auch mitbekommt (der/die kann nicht pünktlich anfangen, weil der Amtsarzt was zu meckern hatte)

    Hallo,


    ist dieses Procedere beim Amtsarzt für neu angestellte Lehrer die nur angestellt werden (also keine Beamten) auch so aufwendig?
    Also was wird passieren, wenn der BMI aktuell über 30 ist? Ist das direkt ein Ausschlusskriterium, überhaupt beim Land arbeiten zu dürfen?
    Oder wenn der Meniskus schonmal operiert werden musste (durch Sportunfall)?


    Was kostet diese Untersuchung denn konkret, denn notfalls bleibt der Untersuchende dann selbst auf den Kosten sitzen.
    Oder wird immer eingestellt, aber dann nur Probe (ein Jahr oder wie lange?)
    Man stelle sich das vor: Allein schon die Erniedrigung an der Schule und vor den Kollegen, dass man dann wieder nachuntersucht werden muss.



    S.

    Hallo Silkie,


    ich war letztes Jahr als Erzieherin mit E6 angestellt (offener Ganztag) und dieses Schuljahr mit E11 als Lehrerin. Bundesland Bayern, aber das sollte überall gleich sein.

    Und wie bist du da (OGS) eingestuft worden? In Stufe 1 oder wird beim Erzieher dann wenigstens noch nach Berufserfahrung unterschieden?
    Und ist bei dem Sprung zur E11-Lehrerin die Zeit dann berücksichtigt worden (OGS), oder bist du da nur in die Stufe 1 gekommen?


    Vielen Dank

    Hallo, ich bin ausgebildete Grundschullehrerin (2. Staatsexamen) und z.Zt. leider ohne Job. Nun habe ich ein Angebot für eine Stelle im offenen Ganztag gefunden. In der Regel sind das Erzieherstellen, die auch nur nach Erzieherniveau bezahlt werden, egal welche Qualifikation man mitbringt (je qualifizierter umso besser für die, spart ja Kosten). Die Fluktuation im OGS-Bereich ist riesig, eben weil von 20-25 Std. niemand auf Dauer leben kann.


    Was für mich jetzt entscheidend wäre:
    Welche tarifrechtlichen Konsequenzen könnte das evtl. für die Zukunft haben, wenn man jetzt nach TVÖD 6/7 (wohl das was Erzieher bekommen) eingestellt wird und dann später in den Lehrerberuf wechseln will. Da wäre es laut Ausbildung E 11.
    Wird man dann überhaupt noch zu Lehrer-Konditionen eingestellt oder versumpfe ich für ewig im Erziehergehalts-Niveau, weil ich mich einmal darauf eingelassen habe?


    Die Frage drängt gerade...
    Ich bin sehr dankbar für jeden Hinweis


    Silke

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