Es geht um das mündliche Abitur für das Fach "Politik & Wirtschaft" in Hessen.
Beiträge von AnonLehrer
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wieviele Wörter die Textgrundlage für die mündliche Abiturprüfung haben darf (max.)? Ich habe in den rechtlichen Bestimmungen nur Hinweise für die Fremdsprachenprüfungen gefunden. Wie sieht es bei den Gesellschaftswissenschaften aus?
Viele Dank für die Hilfe!
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Hallo,
ich habe eine Frage an Englischkollegen: Schüler in meinem Leistungskurs zählen die Wörter in ihrer Klausur leider sehr ungenau und schlagen in der Regel Wörter auf. Interessant ist, dass sie nie zu wenige Wörter zählen. Der Gedanke dahinter ist natürlich, dass sich der Fehlerquotient verbessert je mehr Wörter sie haben und sie im Endeffekt eine bessere Note kriegen. Ich habe schon oft mit den SuS darüber gesprochen und gesagt, dass es einen Täuschungsversuch darstellt.
Ich bin nicht kleinlich. Wenn sich die Schüler bei 700 geschriebenen Wörtern ein wenig verzählen ist das normal und mir ziemlich egal. Ich habe jedoch einen Fall, bei dem ein Schüler 150 Wörter aufgeschlagen hat (nicht zu ersten Mal, er hat sich also nicht versehentlich verzählt).
Wie reagiert ihr?
Darf ich (rechtlich gesehen) Punkte abziehen (also über die eigentlich korrekte Berechnung hinaus im Sinne einer "Strafe")? Es geht mir einerseits darum, die Leistung der Schüler richtig zu beurteilen (im Abitur wird ja auch nochmal nachgezählt) aber auch darum, dass ich bei 20 Klausuren (im Schnitt 700 Wörter) nicht jedes Mal alles zählen will (also insgesamt durchschnittlich ca. 14000 Wörter pro Klassensatz) und gerne mal "Klartext reden" will und den Schülern zeigen will, dass es so nicht geht.Bin für jeden Hinweis/Tipp dankbar!
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