Beiträge von Kristin

    Von hinten nach vorne:


    Erstmal danke für den Tipp! Nein, für die Berufsschule (Teilzeit) gibt es in den allgemeinbildenden Fächern keinen Lehrplan. Wir können sowohl in Deutsch als auch Politik so ziemlich alles machen, außer auf dem Tisch tanzen...


    Na klar kann ich dir verrraten, was ich in Kommunikation gemacht habe. Insbesondere auf meinen Einstieg bin ich stolz. Ansonsten eigentlich den Oberstufenstoff, den man in jedem Deutschbuch findet, jedoch in strafferer Form. Schick mir einfach ne PN.


    LG
    Kristin

    Hallo,


    ich brauche mal eure Hilfe. Ich unterrichte eine Berufsschulklasse (Bürokaufleute, fast alle Abi, d.h. Alter ca. 19-20) alle 14 Tage 2 Stunden fachfremd in Deutsch. Letztes Halbjahr haben wir den Klassiker "Kommunikation" zum Thema gemacht. Nun kam für dieses Halbjahr die Idee auf, dass wir gemeinsam ein Buch lesen. Nur was? Habt ihr ne Idee/Erfahrungen... Und wenn's geht auch etwas lehrerfreundliches, d.h. wofür es eine Lehrerhandreichung o.ä. gibt .


    Danke schon mal im Voraus.
    Kristin

    Bitte, bitte - die Rechnung kommt...


    Also zum Ente-garen kann ich nur sagen, dass ich sie von beiden Seiten anbrate und dann in den auf 80 - 100 Grad vorgeheizten Backofen schiebe (für ca. 10 Minuten). Mache ich auch mit Steaks so. Und da ich nicht der blutige Typ bin und auch Schuhsohlen nicht so wahnsinnig mag - ich find's so super. Kannste ja mal ausprobieren.
    LG
    K.

    @ Delphine: meinst du Entenbrust-Filets mit Preiselbeersahne???


    Was tut man/frau nicht alles... Auch Rezepte abtippen...


    2 Entenbrustfilets
    2 Schalotten
    25g Butter
    1 TL Pflanzenöl
    1/4 l Rotwein
    2 EL Preiselbeeren im Glas
    3 EL Creme fraiche
    Salz
    getrockneten Thymian nach Geschmack
    Pfeffer


    Ente waschen und abtrocknen. Schalotten schälen und fein hacken, in Butter und Öl glasig dünsten, mit Rotwein ablöschen, Preiselbeeren und Creme fraiche zugeben, etwas einkochen lassen und mit Salz und Thymian abschmecken.
    Ente auf Fettseite 6 Minuten scharf anbraten, dann salzen und pfeffern, Hitze reduzieren und von anderen Seite auch 6 Min. braten. Kein Fett zugeben! Fleisch ruhen lassen, dann in dickere Scheiben schneiden und mit Sauce servieren. Bei angegebenen Bratzeit ist Ente rosa, ansonsten Bratzeit verlängern.


    Für Delphine geklaut aus A. Biolek: Meine Rezepte S. 110.


    Rückfragen NICHT an mich, sondern Delphine!


    LG K.

    Die folgenden Wochenschau-Hefte sind neuwertig, d.h. weder gemarkert noch unterstrichen/ausgeschnippelt oder was auch immer. Ich habe sie eigentlich nur mal durchgeblättert und dann in den Schrank gestellt.

    - Verbände und Demokratie Sek II 2004
    - Sozialer Wandel Sek I 2005
    - Politik und Moral Sek I 2005 (incl. didaktisch-methodischen Hinweisen)
    - Armut - Reichtum Sek II 2003 (incl. didaktisch-methodischen Hinweisen)



    Folgende Wochenschau-Hefte sind "gebraucht", d.h. sie sind gelocht und an wenigen Stellen mit gelbem Textmarker markiert:


    - Medien Vierte Gewalt? Sek II 1998
    - Mediendemokratie Sek II 2003


    Zu beiden kann ich eine Kopie der didaktisch-methodischen Hinweise beifügen.



    Bei Interesse bitte PN an mich.

    Biete, da ich das zu unterrichtende Berufsfeld wechsele, aktuelle Steuerliteratur an:


    - Bornhofen/Busch, Steuerlehre 1 und 2 incl. Lösungshefte 2005, Gabler Verlag
    - Rauser, Steuerlehre incl. Lösungsheft 2005, Winklers-Verlag
    - Hengstebeck, Strukturierte Steuerlehre für Steuerfachangestellte 2005, Merkur Verlag
    - Ramb/Schneider: Steurrecht in Übungsfällen/Klausurentraining 2005, Schäffer-Poeschel-Verlag
    - Fallsammlung Körperschaftsteuer, 5. Auflage, NWB
    - Lehrbuch der Gewerbesteuer, 3. Auflage, NWB
    - Einführung in die Körperschaftsteuer, 2. Auflage, NWB
    - Lehrbuch der Abgabenordnung. 14. Auflage, NWB
    - Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, 13. Auflage, Schäffer-Poeschel-Verlag
    - Abgabenordnung, 12. Auflage, Schäffer-Poeschel-Verlag
    - Bewertungsrecht, 13. Auflage, Schäffer-Poeschel-Verlag
    - Wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnung, 54. Auflage 2006, NWB
    - Wichtige Steuerrichtlinien, 23. Auflage 2006, NWB


    Zustand der Bücher: größtenteils neuwertig, bei einigen ist im Innern der Name eingetragen, einige sind an wenigen Stellen mit Leuchtstift markiert.


    Bei Interesse bitte PN an mich.


    LG K.

    @ puppy
    Du musst die Erstattung von Fahrtgeld durch das Seminar von deinen ermittelten Fahrtkosten fürs Finanzamt abziehen.


    @ frutte
    Bolzbold hat das größtenteils bereits super erklärt


    1) Relevant ist dein zvE. Bitte betrachte Werbungskosten nicht isoliert, auch Berücksichtigung finden z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen... Rest s.o.


    Berücksichtigung in Folgejahren? Naja, man kann z.B. Arbeitsmittel, auch wenn sie weniger als 400 Euro gekostet haben, über die Nutzungsdauer verteilen. Beispiel: einen Aktenschrank, der 350 Euro gekostet hat, könnte man auf die Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilen, das wären dann in 2006 70 Euro, 2007 70 Euro usw.


    2) Natürlich geht das. Selbst wenn's nur ein km wäre. Inzwischen interessiert es nicht mehr, wie du diesen Weg zurücklegt. Theoretisch kannste mit dem Fahrrad fahren. Rest siehe Ausführungen zu puppy.


    3) Du wirst einen Fragebogen vom Finanzamt zugesandt bekommen. Sie stellen dir ca. 14 Fragen zum Arbeitszimmer, u.a. wer das Arbeitszimmer außer dir nutzt. Danach werden die Kosten nach zeitlichem Umfang aufgeteilt.


    4) siehe Ausführungen Bolzbold
    allerdings sollte beachtet werden, dass natürlich nicht nur die Fahrtkosten, sondern auch alle anderen Werbungskosten Berücksichtigung finden.


    Gruß K.

    Zur Auskunft verpflichtet ist dein zuständiges Finanzamt. Einfach mal anrufen oder hingehen.


    Die Steuerberaterkammern können dir einen Steuerberater in deiner Nähe empfehlen, der sich ggf. auf diesem Gebiet spezialisiert hat, beratend tätig sind diese jedoch nicht. Lohnsteuerhilfevereine dürfen Selbstständige nicht beraten.


    Desweiteren kannst du dich selbst schlau machen, indem du mal schaust, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Indien und Deutschland gibt.

    @ puppy: Bist du Referendarin?
    Für Reffis gilt: Schule = Einsatzort, Seminar = Dienstherr. Daher Fahrten zur Schule = Dienstfahrten, anzusetzen mit 0,30 Euro pro gefahrenem km. Fahrten zum Seminar = Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte, daher nur mit dem Entfernungs-km anzusetzen, einzutragen in Zeile 38ff. der Anlage N.
    Für "normale" Lehrer gilt: Schule = Dienstherr, daher alle Fahrten nur mit Entfernungs-km ansetzbar.


    LG K.


    P.S.
    So, ich schließe erst mal meine "Beratungsstunde". Denn inzwischen bin ich kein "Steuerexperte" mehr, sondern Lehrerin und habe hier jede Menge Deutschklausuren liegen, die von mir korrigiert werden wollen... Da es bestimmt noch mehr Leute gibt, die Ahnung haben, kann vielleicht jemand anderes mal die Fragen von Frutte beantworten, ansonsten mach' ich das später.

    5.000 Euro Werbungskosten?


    Das geht ganz leicht: ich habe ein Arbeitszimmer = 1.250 Euro, mir einige Dinge (Aktenschränke usw., die unter 400 Euro gekostet haben, daher sofort abzuschreiben waren) angeschafft, durfte zu allen möglichen Seminar-Treffen, die ich mit 0,30 Euro pro gefahrenen km angesetzt habe, außerdem Treffen mit Refs/Mentoren usw., die nicht in meiner Stadt wohnten. Das meiste Material für UBs usw. habe ich selbst bezahlt. Von Büchern muss ich nix erzählen - oder? Außerdem habe ich nebenbei studiert, da ich eine Erweiterungsprüfung ablegen will - also Studiengebühren, Kopierkosten, nochmal Fahrten... Noch Fragen?

    Danke, Britta


    Wenn dein zu versteuerndes Einkommen (zvE), d.h. dein Gehalt abzüglich der Werbungskosten (und Sonderausgaben usw.) unter dem Grundfreibetrag (2006 für Ledige = 7.664 Euro) liegt, musst du keine Steuern zahlen bzw. erhältst die gezahlten auf Antrag zurück. Aber wie Britta schon schrieb, kann man natürlich nur das an Steuern wieder bekommen, was zuvor einbehalten wurde. Wenn du im Februar begonnen hast und 50 Euro Steuern pro Monat zahltst, so können das für 2006 max. 550 Euro sein.


    Sind deine Werbungskosten dann höher, so sinkt dein zvE weiter, jedoch erhältst nicht noch weitere Steuern zurück, außer dein zvE wird negativ. Dann kann man diesen Betrag ins Folgejahr übertragen. Aber das will ich dir nicht wünschen, das hieße dann nämlich, dass von deinem Refgehalt nix übrig bleibt zum Leben

    Selbstverständlich gehören zu den Anschaffungskosten deines Arbeitsmaterials (in diesem Fall Bücher) auch die sog. Nebenkosten (Versand, Versicherung, Nachnahme, Nachporto...). Wenn du dir die Mühe machen willst und glaubst, dass sich das bei dir auswirkt, könntest du z.B. bei der Besorgung eines Buches in der nächsten Stadt auch Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenem km) und Parkgebühren ansetzen.

    Unser Steuersystem ist progressiv aufgebaut (zur Definition einfach mal googln). Daher liegt der individuelle Steuersatz zwischen 15 und 42%, je nach Einkommen. Sinn dahinter: wer mehr verdient, soll auch mehr Steuern zahlen. Daher gibt es zwar eine Formel, nach der man seinen Steuersatz berechnen kann, aber ich glaube kaum, dass die irgendwer verwenden möchte... Einfacher ist es, wenn du in die sog. Steuertabellen (gibt es für Singles als Grund- für Verheitratete als Splittingtabelle) schaust und so deine zu zahlende Steuer ermittelst.


    Auch wenn hier immer wieder andere Ansichten auftauchen. Für mich ist der Konz mehr der Belustigung als der wirklichen Hilfe in steuerlichen Fragen gedacht.


    Ach und noch was: mach' dich nicht verrückt wegen der Steuerzahlung im Ref. Ich hatte damals 5.000 Euro WK. Die hätte ein Single jedoch gar nicht gebraucht, um all' seine gezahlten Steuern zurückzuerhalten. An alle Verheirateten jedoch: sammelt Belege, was das Zeug hält!!!


    Wer sich schon die Mühe macht, während des Jahres seine Belege zu ordnen, der kann auch gleich eine Excel-Tabelle anlegen und die Belege dann nach Sparten wie Kopierkosten, Büromaterial, Dienstreisen usw. ordnen.

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