Deutsche Schulen im Ausland: Es gibt definitiv Konstellationen (mag wie immer stark vom Bundesland abhängen), in denen von ihrem Stamm-Bundesland in Deutschland beurlaubte Lehrkräfte nicht voll an einer Deutschen Auslandsschule als Ortslehrkraft arbeiten dürfen, sondern im Gegenteil nur eine sehr begrenzte Stundenzahl, zum Beispiel nur 10 Deputatsstunden oder nur unterhälftig. Möglicherweise betrifft dies aber Fälle, die eben aus familienpolitischen Gründen beurlaubt sind (um mit dem Partner mitzuziehen). Und du verdienst dann nicht die Beamtenbezüge, sondern das OLK-Gehalt. Wobei das in Genf meines Wissens nicht so schlecht aussieht im Vergleich (weil die Lebenshaltungskosten dort auch sehr hoch sind und OLK-Gehälter sich an ortsüblichen Tarifen orientieren sollen).
Sich als ADLK zu bewerben, dann aber auf nur eine einzige Schule weltweit zu spekulieren: Das wäre wie ein 6er im Lotto, wenn genau das dann klappen würde. Das ginge nur, wenn du langfristig (weil das Bewerbungsverfahren über die ZfA dauert) vorab schon den Bedarf an der DS Genf geklärt hast und selbst dann ist es alles andere als sicher, dass dieser Plan aufgeht. Wenn ja, dann wärst du allerdings als Beamtin in der Schweiz. Allerdings dann auch nur für maximal 6 Jahre, soweit ich weiß, bzw. mit Funktionsstelle 8 Jahre.
Ich bin außerdem gar nicht sicher, ob man als Grundschullehrkraft überhaupt eine ADLK werden kann, abgesehen von der Grundschulleitung sind das meist OLK, womit wieder der ersten Absatz greifen würde.
Ich drücke dir die Daumen, dass du einen geeigneten Weg für dich findest, Josiwo .